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   VGH Bayern, 07.12.2022 - 10 ZB 22.2104   

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VGH Bayern, 07.12.2022 - 10 ZB 22.2104 (https://dejure.org/2022,36915)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.12.2022 - 10 ZB 22.2104 (https://dejure.org/2022,36915)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 2022 - 10 ZB 22.2104 (https://dejure.org/2022,36915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ARB 1/80 Art. 7 S. 1; FreizügG/EU § 6; AufenthG § 11 Ab. 1; AufenthG § 37; AufenthG § 53 Abs. 1, 2, 3
    Rechtmäßige Ausweisung

  • rewis.io

    Antrag auf Zulassung der Berufung, ernstliche Zweifel, Ausweisung, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, dreijährige tatsächliche Lebensgemeinschaft mit den stammberechtigten Eltern (hier: verneint), nicht anrechenbare Strafhaft, erhöhte Ausweisungsvoraussetzungen, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2022 - 10 ZB 22.2104
    Die Rüge, die Ausweisung hätte nicht allein auf § 53 Abs. 1 und 3 AufenthG gestützt, sondern die unionsrechtlichen Maßstäbe des § 6 FreizügG/EU herangezogen werden müssen, verkennt den der rechtlichen Beurteilung der hier angefochtenen Ausweisung zu Grunde zu legenden Maßstab (vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 18.3.2022 - 10 CS 21.1570 - juris Rn. 13 jeweils m.w.N.; vgl. insb. auch EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08, Ziebell - Rn. 86, wonach die für Unionsbürger geltende Regelung des Ausweisungsschutzes nicht entsprechend auf türkische Staatsangehörige angewandt werden kann).

    Das Verwaltungsgericht durfte bei der Gefahrenprognose auch berücksichtigen, dass der Kläger wegen wiederholter gravierender Straftaten im Zeitraum 1998 bis 2002 bereits bestandskräftig ausgewiesen (vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 31) und wegen der erneuten Straftaten nach seiner Wiedereinreise in das Bundesgebiet im November 2014 ausländerrechtlich verwarnt worden war.

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2022 - 10 ZB 22.2104
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2022 - 10 ZB 22.2104
    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht das öffentliche Interesse an der Ausweisung des Klägers gegen seine Bleibeinteressen gemäß § 53 Abs. 1 und 2 AufenthG unter Berücksichtigung der nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu berücksichtigenden Kriterien (EGMR, U.v. 18.10.2006 - Nr. 46410/99, Üner - Rn. 57 ff.) rechtsfehlerfrei abgewogen und zutreffend festgestellt, dass das Ausweisungsinteresse überwiegt.
  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2022 - 10 ZB 22.2104
    Die Rüge, die Ausweisung hätte nicht allein auf § 53 Abs. 1 und 3 AufenthG gestützt, sondern die unionsrechtlichen Maßstäbe des § 6 FreizügG/EU herangezogen werden müssen, verkennt den der rechtlichen Beurteilung der hier angefochtenen Ausweisung zu Grunde zu legenden Maßstab (vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 18.3.2022 - 10 CS 21.1570 - juris Rn. 13 jeweils m.w.N.; vgl. insb. auch EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08, Ziebell - Rn. 86, wonach die für Unionsbürger geltende Regelung des Ausweisungsschutzes nicht entsprechend auf türkische Staatsangehörige angewandt werden kann).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2022 - 10 ZB 22.2104
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2022 - 10 ZB 22.2104
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2022 - 10 ZB 22.2104
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/12 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2022 - 10 ZB 22.2104
    Denn das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass ein Anspruch nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 grundsätzlich voraussetzt, dass sich die Familienzusammenführung, die der Grund für die Einreise des Betroffenen in den fraglichen Mitgliedstaat war, während des gesamten im ersten Spiegelstrich dieses Artikels vorgesehenen Zeitraums von drei Jahren im tatsächlichen Zusammenleben bzw. Zusammenwohnen des Betroffenen mit dem Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft manifestiert (vgl. EuGH, U.v. 17.4.1997 - C-351/95, Kadiman - juris Rn. 40 ff.).
  • VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469

    Ausweisung wegen schwerer Straftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2022 - 10 ZB 22.2104
    Es hat zu Recht festgestellt, dass das von den Straftaten des Klägers betroffene Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung nach der Wertordnung des Grundgesetzes einen sehr hohen Rang einnimmt und ein Grundinteresse der Gesellschaft betrifft (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 10.06.2022 - 10 B 22.244

    Aufenthaltsrecht des 35-jährigen Kindes eines türkischen Arbeitnehmers bei

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2022 - 10 ZB 22.2104
    Dabei kann dahinstehen, ob die vom Kläger beantragte und ihm durch die Beklagte schließlich auch erteilte Aufenthaltserlaubnis nach § 37 AufenthG (Recht auf Wiederkehr) dem Erfordernis einer Nachzugsgenehmigung im Sinne von Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 genügt, was von Beklagtenseite verneint wird (zu dieser Frage vgl. zuletzt BayVGH, U.v. 10.6.2022 - 10 B 22.244 - juris Rn. 34 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.03.2022 - 10 CS 21.1570

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

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