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   VGH Bayern, 08.04.2021 - 2 ZB 20.102   

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https://dejure.org/2021,11521
VGH Bayern, 08.04.2021 - 2 ZB 20.102 (https://dejure.org/2021,11521)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.04.2021 - 2 ZB 20.102 (https://dejure.org/2021,11521)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. April 2021 - 2 ZB 20.102 (https://dejure.org/2021,11521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 96 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 7 Abs. 1
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bzgl. negativem Bauvorbescheid

  • rechtsportal.de

    Bebauungsplan; Kerngebiet; Teilunwirksamkeit; Beweisaufnahme; Innenbereich; Bebauungszusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bebauungsplan; Kerngebiet; Teilunwirksamkeit; Beweisaufnahme; Innenbereich; Bebauungszusammenhang

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.1998 - 1 K 15/96

    Bauleitplanung: Anforderungen an die Ausweisung eines Kerngebiets, Ausschluß von

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 2 ZB 20.102
    Mithin handelt es sich um ein vergleichsweise kleines Gebiet (dazu auch OVG Schleswig-Holstein, U.v. 24.9.1998 - 1 K 15/96 - juris).
  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 2 ZB 20.102
    Bei der Frage, ob und in welcher Weise sich die Unwirksamkeit einer einzelnen Planfestsetzung auf die Wirksamkeit anderer Festsetzungen eines Bebauungsplans auswirken kann, ist darauf abzustellen, inwieweit der gültige Teil des Bebauungsplans für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken kann und ob die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2001 - 4 B 33.01 - juris; B.v. 18.7.1989 - 4 N 3.87 - juris).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 2 ZB 20.102
    Jedoch erfüllen Kerngebiete zentrale Funktionen innerhalb eines städtischen Ordnungsgefüges (vgl. BVerwG, U.v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207), in dem sie vielfältige Nutzungen und ein urbanes Angebot von Gütern und Dienstleistungen für die Besucher und für die Wohnbevölkerung eines größeren Einzugsbereichs bieten.
  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 2 ZB 20.102
    Eine (anfängliche) Funktionslosigkeit betrifft aber die fehlende Erforderlichkeit (vgl. BVerwG, B.v. 6.6.1997 - 4 NB 6.97 - NVwZ-RR 1998, 415; BayVGH, U.v. 26.5.2008 - 1 N 07.3143 - BayVBl 2009, 87), auf die die §§ 214f BauGB schon nicht anwendbar sind.
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 2 ZB 20.102
    Bei der Frage, ob und in welcher Weise sich die Unwirksamkeit einer einzelnen Planfestsetzung auf die Wirksamkeit anderer Festsetzungen eines Bebauungsplans auswirken kann, ist darauf abzustellen, inwieweit der gültige Teil des Bebauungsplans für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken kann und ob die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2001 - 4 B 33.01 - juris; B.v. 18.7.1989 - 4 N 3.87 - juris).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 2 ZB 20.102
    Einem anwaltlich vertretenen Beteiligten ist eine Berufung auf die Aufklärungsrüge regelmäßig verwehrt, wenn er in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht keinen Beweisantrag gestellt hat und damit nicht alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris).
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 2 ZB 20.102
    Im Hinblick auf die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung ist nach der Rechtsprechung davon auszugehen, dass ihre Unwirksamkeit im Regelfall alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans erfasst; denn sie ist die wichtigste Festsetzung, von der alle übrigen Festsetzungen regelmäßig abhängen (vgl. BVerwG, B.v. 8.8.1989 - 4 NB 2.89 - juris).
  • BVerwG, 04.07.1990 - 4 B 103.90

    Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 2 ZB 20.102
    Die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich lässt sich nicht nach allgemein gültigen, etwa geografisch-mathematischen Maßstäben treffen, sondern nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der gesamten örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der optisch wahrnehmbaren topografischen Situation und der Umgebungsbebauung (vgl. BVerwG, B.v. 4.7.1990 - 4 B 103/90 - juris).
  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 14 ZB 09.1289

    Photovoltaikanlage auf denkmalgeschützter Kirche unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 2 ZB 20.102
    Der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, diese höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt und über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist (vgl. BayVGH, B.v.12.10.2010 - 14 ZB 09.1289 - juris).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323

    Beseitigungsanordnung wegen Gefährdung des Hochwasserschutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 2 ZB 20.102
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig sowie entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris).
  • VGH Bayern, 26.05.2008 - 1 N 07.3143

    Zur Bedeutung des Gebietsbewahrungsanspruchs (Gebietserhaltungsanspruchs) für die

  • BVerwG, 13.10.1994 - 8 B 162.94

    Unzureichende Substantiierung der Aufklärungsrüge - Verstoß gegen den Grundsatz

  • VGH Bayern, 12.04.2000 - 23 ZB 00.643
  • VGH Bayern, 08.11.2001 - 2 N 01.2105
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