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   VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2336   

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https://dejure.org/2017,6428
VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2336 (https://dejure.org/2017,6428)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.2017 - 4 M 16.2336 (https://dejure.org/2017,6428)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 4 M 16.2336 (https://dejure.org/2017,6428)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 66 Abs. 6, § 69; BayVwVfG Art. 37 Abs. 5, Art. 41 Abs. 2
    Erfolgloser offenbar missbräuchlicher Befangenheitsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als rechtsmissbräuchlich; Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Rüge der fehlenden Unterschrift auf der Kostenrechnung

  • rewis.io

    Erfolgloser offenbar missbräuchlicher Befangenheitsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als rechtsmissbräuchlich; Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Rüge der fehlenden Unterschrift auf der Kostenrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 1.16

    Gerichtskosten; formelle Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2336
    Bei der Kostenrechnung handelt es sich um den Kostenansatz im Sinne von § 19 GKG, der als (Justiz-)Verwaltungsakt ergeht (vgl. BVerwG, B.v. 27.4.2016 - 5 KSt 1.16 u.a. - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Da diese kostenbezogene Tätigkeit der Justizverwaltung der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegt, gilt dafür gemäß Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 BayVwVfG das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz auch hinsichtlich der Regelungen über das Verfahren und die Form (BVerwG, B.v. 27.4.2016, a.a.O.).

    Ebenfalls keine Anwendung finden hier die vom Kläger angeführten weiteren gesetzlichen Formbestimmungen des § 14 Abs. 1 Satz 6 UStG i.V.m. § 126 BGB des Art. 44 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG und der §§ 130b, 169 Abs. 4 ZPO (zu letzteren s. BVerwG, B.v. 27.4.2016, a.a.O., Rn. 10).

  • BVerwG, 14.11.2012 - 2 KSt 1.11

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; Zuständigkeit; Spruchkörper;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2336
    Davon ist auszugehen, wenn ein zur Annahme der Besorgnis der Befangenheit geeigneter Grund weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht wird, vielmehr das Vorbringen des Klägers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG, B.v. 14.12.2012 - 2 KSt 1.11 - NVwZ 2013, 225).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2336
    Der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert werden; bloße Wertungen ohne Tatsachensubstanz genügen hierfür nicht (BVerwG, B.v. 7.8.1997 - 11 B 18.97 - BayVBl 1998, 59).
  • VGH Bayern, 18.11.2014 - 10 C 14.2284

    Klageerhebung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2336
    Eine solche Verknüpfung, die z. B. auch dadurch hätte erreicht werden können, dass das Rechtsmittel nur für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt wird, muss ein Rechtsmittelführer, wenn er beide Anträge gleichzeitig und unbedingt stellt, eindeutig zum Ausdruck bringen (vgl. Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 117 Rn. 7; Fischer in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 117 Rn. 5; OVG NRW, B.v. 25.9.2014 - 13 D 93/14 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 18.11.2014 - 10 C 14.2284 - juris Rn. 13).
  • VGH Hessen, 28.01.2013 - 7 D 228/13

    Keine Prozesskostenhilfe für Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2336
    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das (nicht dem Vertretungszwang unterliegende) Beschwerdeverfahren über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das Verwaltungsgericht war von vornherein unstatthaft (vgl. HessVGH, B.v. 28.1.2013 - 7 D 228/13 - NJW 2013, 1690; BayVGH, B.v. 14.12.2010 - 4 C 10.2808 - juris Rn. 1 m.w.N.) und musste daher ohne jede Sachprüfung bereits als unzulässig abgelehnt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - 13 D 93/14

    Abgrenzung einer Klageschrift von einem isolierten Prozesskostenhilfeantrag oder

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2336
    Eine solche Verknüpfung, die z. B. auch dadurch hätte erreicht werden können, dass das Rechtsmittel nur für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt wird, muss ein Rechtsmittelführer, wenn er beide Anträge gleichzeitig und unbedingt stellt, eindeutig zum Ausdruck bringen (vgl. Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 117 Rn. 7; Fischer in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 117 Rn. 5; OVG NRW, B.v. 25.9.2014 - 13 D 93/14 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 18.11.2014 - 10 C 14.2284 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 14.12.2010 - 4 C 10.2808

    Anhörungsrüge; Gehörsverstoß; Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2336
    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das (nicht dem Vertretungszwang unterliegende) Beschwerdeverfahren über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das Verwaltungsgericht war von vornherein unstatthaft (vgl. HessVGH, B.v. 28.1.2013 - 7 D 228/13 - NJW 2013, 1690; BayVGH, B.v. 14.12.2010 - 4 C 10.2808 - juris Rn. 1 m.w.N.) und musste daher ohne jede Sachprüfung bereits als unzulässig abgelehnt werden.
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