Rechtsprechung
VGH Bayern, 09.04.2024 - 11 CS 24.385 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
StVZO § 31a Abs. 1 S. 1; StVG § 33 Abs. 4, § 41; FZV § 71
Fahrtenbuch, Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung vor Verjährungseintritt, Übermittlungssperre für die Halterdaten im Fahrzeugregister, Verzögerungen im Behördenbereich bis zur erstmaligen Anhörung des Fahrzeughalters im Bußgeldverfahren, Erfüllung der ... - rewis.io
Fahrtenbuch, Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung vor Verjährungseintritt, Übermittlungssperre für die Halterdaten im Fahrzeugregister, Verzögerungen im Behördenbereich bis zur erstmaligen Anhörung des Fahrzeughalters im Bußgeldverfahren, Erfüllung der ...
Verfahrensgang
- VG München, 15.02.2024 - M 23 S 23.5487
- VGH Bayern, 09.04.2024 - 11 CS 24.385
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14
Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein …
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 11 CS 24.385
Außerdem soll Fahrern des Fahrzeugs, das einer Fahrtenbuchauflage unterliegt, vor Augen geführt werden, dass sie im Falle der Begehung eines Verkehrsverstoßes damit rechnen müssen, aufgrund ihrer Eintragung im Fahrtenbuch als Täter ermittelt und mit Sanktionen belegt zu werden (BVerwG, U.v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 Rn. 19). - VGH Bayern, 03.05.2019 - 11 ZB 19.213
Fahrtenbuchauflage trotz Zeugnisverweigerungsrecht
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 11 CS 24.385
Macht der Fahrzeughalter keine Angaben oder lehnt er eine Mitwirkung erkennbar ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen nach dem Fahrzeugführer zu betreiben (BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 11 ZB 19.213 - juris Rn. 14 m.w.N.;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Auflage 2023, § 31a StVZO Rn. 33). - VGH Bayern, 06.12.2022 - 11 ZB 22.1662
Zumutbarer Ermittlungsaufwand bei Schweigen des Halters im Anhörungsschreiben
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 11 CS 24.385
Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nach § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO setzt nicht voraus, dass der Halter seine Mitwirkungsobliegenheiten schuldhaft nicht erfüllt oder die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers sonst zu vertreten hat (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2022 - 11 ZB 22.1662 - juris Rn. 21 ff. m.w.N.).