Rechtsprechung
VGH Bayern, 09.05.2017 - 9 CS 17.1139 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 7, § 166; ZPO § 119 S. 1; TierSchG § 2
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - TierSchG
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 09.05.2017 - RN 4 S 17.217
- VGH Bayern, 09.05.2017 - 9 CS 17.1139
- VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 CS 17.1139
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 C 17.1134
Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Fortnahme und Unterbringung von Ziervögeln
Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2017 - 9 CS 17.1139
Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (auch in den Verfahren 9 C 17.1134, 9 C 17.1133 und 9 CS 17.1138) verwiesen.Der Senat legt das als "sofortige Beschwerde" bezeichnete Schreiben der anwaltlich nicht vertretenen Antragstellerin vom 17. Mai 2017 "gegen den Beschluss vom 9. Mai 2017", "Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO analog", "Es wird PKH beantragt" dahin aus, dass Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg 9. Mai 2017 (Az. RN 4 S 17.217) beantragt wird (zur Auslegung des Schreibens auch als Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs durch das Verwaltungsgericht vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2017 - Az. 9 C 17.1134).
- VG Regensburg, 09.05.2017 - RN 4 S 17.217
Erfolgloser Antrag auf Änderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO - …
Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2017 - 9 CS 17.1139
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 9. Mai 2017 (RN 4 S 17.217) wird abgelehnt.Der Senat legt das als "sofortige Beschwerde" bezeichnete Schreiben der anwaltlich nicht vertretenen Antragstellerin vom 17. Mai 2017 "gegen den Beschluss vom 9. Mai 2017", "Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO analog", "Es wird PKH beantragt" dahin aus, dass Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg 9. Mai 2017 (Az. RN 4 S 17.217) beantragt wird (zur Auslegung des Schreibens auch als Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs durch das Verwaltungsgericht vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2017 - Az. 9 C 17.1134).
- VGH Bayern, 17.02.2017 - 9 CE 17.25
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Fortnahme von Vögeln
Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2017 - 9 CS 17.1139
Eine dahingehende Bezugnahme enthält der Antrag der Antragstellerin jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2017 - 9 CE 17.25 - juris Rn. 3 m.w.N.).Das setzt nicht nur die Antragstellung als solche voraus, sondern auch die fristgerechte Darlegung der finanziellen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beifügung der zugehörigen Belege (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2017, a.a.O., Rn. 4 f. m.w.N.).
- VG Regensburg, 07.11.2016 - RN 4 S 16.1468
Fortnahme und Veräußerung von Ziervögeln
Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2017 - 9 CS 17.1139
Die Antragstellerin begehrt Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen Nr. 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 9. Mai 2017, zugestellt am 11. Mai 2017, mit dem das Verwaltungsgericht den Antrag der Antragstellerin, unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 7. November 2016 (Az. RN 4 S 16.1468) die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Nr. 1 und Nr. 2 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 18. August 2016 wiederherzustellen, abgelehnt hat.Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. November 2016 (Az. RN 4 S 16.1468) ist rechtskräftig geworden.
- VGH Bayern, 18.04.2017 - 9 ZB 15.2694
Anordnung einer medizinischen Behandlung von Pferden
Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2017 - 9 CS 17.1139
Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass Amtstierärzten bei der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG erfüllt sind, vom Gesetz eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.4.2017 - 9 ZB 15.2694 - juris Rn. 10 m.w.N.). - BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16
Tierschutzrecht; Haltungsverbot; Betreuungsverbot; wiederholter Verstoß; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2017 - 9 CS 17.1139
Denn als Halterin der fortgenommenen Tiere hat die Antragstellerin die primäre Verantwortung für deren Dasein und Wohlbefinden (vgl. BVerwG, B.v. 9.12.2016 - 3 B 34.16 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 C 17.1133
Erfolglose PKH-Beschwerde
Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2017 - 9 CS 17.1139
Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (auch in den Verfahren 9 C 17.1134, 9 C 17.1133 und 9 CS 17.1138) verwiesen. - VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 CS 17.1138
Antrag auf Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2017 - 9 CS 17.1139
Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (auch in den Verfahren 9 C 17.1134, 9 C 17.1133 und 9 CS 17.1138) verwiesen. - VGH Bayern, 15.02.2017 - 9 CS 16.2331
Tierhaltungsverbot für Ziervögel
Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2017 - 9 CS 17.1139
Der Senat hat im Beschluss über die Beschwerde der Antragstellerin gegen die teilweise Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs vom 15. Februar 2017 (Az. 9 CS 16.2331) ausgeführt, dass die Bestätigung der am 17. November 2015 erfolgten Fortnahme der Ziervögel durch Nr. 1 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 18. August 2016 sowie die anderweitige Unterbringung der Tiere offensichtlich rechtmäßig ist, weil die Antragstellerin nicht sicherstellen kann, dass die Ziervögel ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen gepflegt werden.