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   VGH Bayern, 09.11.2010 - 6 BV 09.675   

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https://dejure.org/2010,33629
VGH Bayern, 09.11.2010 - 6 BV 09.675 (https://dejure.org/2010,33629)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.11.2010 - 6 BV 09.675 (https://dejure.org/2010,33629)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. November 2010 - 6 BV 09.675 (https://dejure.org/2010,33629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Überträgt eine Gemeinde durch Erschließungsvertrag (§ 124 Abs. 1 BauGB) auf den Erschließungsunternehmer nur die technische Herstellung einer Anbaustraße auf einer ihr bereits gehörenden Grundstücksfläche, ohne dabei eine Vereinbarung über die Kosten für den Erwerb der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 6 ZB 08.393

    Erschließungsbeitragsrecht; Erbbauberechtigte; Erschlossensein eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2010 - 6 BV 09.675
    Auch wenn sie beitragsrechtlich selbstständige Erschließungsanlagen im Sinn von § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB darstellen, wird ein ausschließlich an den öffentlichen Wohnweg angrenzendes Grundstück nicht nur durch diesen, sondern zwangläufig auch durch die Anbaustraße erschlossen, in die der Wohnweg einmündet (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 6 ZB 08.393 - juris ; Driehaus, a.a.O. RdNr. 104 zu § 17).

    Dem steht nicht entgegen, dass es mit der Rückseite an eine andere Anbaustraße grenzt; denn das Grundstück ist - diese Erschließung hinweggedacht - nach den Festsetzungen des Bebauungsplans auch von der Haylerstraße her in Verbindung mit dem Wohnweg bebaubar und damit erschlossen (vgl. BVerwG, U.v.10.12.1993 - 8 C 59.91 - KStZ 1994, 171/172, U.v. 17.6.1998 - 8 C 34.96 - KStZ 1999, 54 f.; BayVGH, B.v. 9.2.2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96

    Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2010 - 6 BV 09.675
    Dem steht nicht entgegen, dass es mit der Rückseite an eine andere Anbaustraße grenzt; denn das Grundstück ist - diese Erschließung hinweggedacht - nach den Festsetzungen des Bebauungsplans auch von der Haylerstraße her in Verbindung mit dem Wohnweg bebaubar und damit erschlossen (vgl. BVerwG, U.v.10.12.1993 - 8 C 59.91 - KStZ 1994, 171/172, U.v. 17.6.1998 - 8 C 34.96 - KStZ 1999, 54 f.; BayVGH, B.v. 9.2.2010 a.a.O.).
  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91

    Erschließung durch ausschließliche Verbindung über unbefahrbaren Wohnweg?

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2010 - 6 BV 09.675
    Dem steht nicht entgegen, dass es mit der Rückseite an eine andere Anbaustraße grenzt; denn das Grundstück ist - diese Erschließung hinweggedacht - nach den Festsetzungen des Bebauungsplans auch von der Haylerstraße her in Verbindung mit dem Wohnweg bebaubar und damit erschlossen (vgl. BVerwG, U.v.10.12.1993 - 8 C 59.91 - KStZ 1994, 171/172, U.v. 17.6.1998 - 8 C 34.96 - KStZ 1999, 54 f.; BayVGH, B.v. 9.2.2010 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 6 BV 09.676

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvertrag; Regimeentscheidung; Anbaustraße;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2010 - 6 BV 09.675
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge und die in diesem Verfahren sowie in der Parallelsache 6 BV 09.676 vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 15 A 78/16

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvertrag; Regimeentscheidung

    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 9. November 2010- 6 BV 09.675 -, juris Rn. 31; zu der Möglichkeit der Beschränkung auf Teileinrichtungen: Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, § 11 Rn. 22.
  • BVerwG, 29.09.2011 - 9 B 6.11

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Beschränkung des Erschließungsvertrages;

    Die Beschwerde des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. November 2010 - 6 BV 09.675 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 6 BV 09.676

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvertrag; Regimeentscheidung; Anbaustraße;

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge und die in diesem Verfahren sowie in der Parallelsache 6 BV 09.675 vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.
  • VG München, 26.03.2021 - M 28 S 20.1155

    Erschließungsbeitrag eines Fremdanliegers

    Sie wäre aber auch dann nicht an der Beitragserhebung gehindert, wenn die im Erschließungsvertrag vereinbarte Beschränkung des Vertragsgegenstands nicht zulässig wäre, da der Vertrag in diesem Fall insgesamt nichtig wäre und daher die Erhebung von Erschließungsbeiträgen von vornherein nicht ausschließen könnte (vgl. BayVGH, U.v. 9.11.2010 - 6 BV 09.675 - juris Rn. 30 ff.).
  • VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870

    Nichtigkeit eines Erschließungsvertrags wegen Verstoß gegen Formvorschriften oder

    Ob sich ein Erschließungsvertrag zwingend auf eine Erschließungsanlage insgesamt, also einschließlich des erforderlichen Grunderwerbs oder zumindest des darauf entfallenden Aufwandes beziehen muss (so VG München, Urteil vom 10.02.2009, Az. M 2 K 07.5272, juris, RdNr. 19; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, § 6 RdNr. 12) oder eine Beschränkung auf einzelne Teile zulässig ist, ergibt sich nicht eindeutig aus § 124 BauGB (BayVGH, Urteil vom 09.11.2010, Az. 6 BV 09.675, juris, RdNr. 30 = ZKF 2011, 116/117).
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