Rechtsprechung
VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer erweiterten Gewerbeuntersagung im Rahmen der Steuerentrichtungspflicht durch einen Gewerbetreibenden
- rewis.io
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und gewerbebezogener Straftaten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 1 S. 1, 2
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung der Steuerentrichtungspflicht durch einen Gewerbetreibenden; strafgerichtliche Verurteilung wegen gewerbebezogener Betrugstaten - rechtsportal.de
GewO § 35 Abs. 1 S. 1
Rechtmäßigkeit einer erweiterten Gewerbeuntersagung im Rahmen der Steuerentrichtungspflicht durch einen Gewerbetreibenden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 24.08.2016 - AN 4 K 16.357
- VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14
Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - BVerwGE 152, 39 Rn. 14) ist hierbei maßgeblich, ob der betreffende Gewerbetreibende nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird.Da der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. U. v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - GewArch 2015, 366/367; B. v. 14.5.1997 - 1 B 93/97 - GewArch 1997, 478) und des Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. z. B. B. v. 3.12.2015 - 22 ZB 15.2431 - Rn. 5) die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung ist, kommt es auf Änderungen des Sachverhalts, die erst später eintreten, nicht an.
Die Klägerin hat nicht dargelegt, dass bereits vor Bescheidserlass aufgrund eines entsprechenden Sanierungskonzepts absehbar war, dass sie die Steuerrückstände voraussichtlich in einem überschaubaren Zeitraum zurückführen konnte (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - GewArch 2015, 366;… BayVGH, U. v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 19), z. B. mithilfe einer Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Finanzamt.
- VGH Bayern, 14.03.2013 - 22 ZB 13.103
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; wesentliche …
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
Weiter hat die Klägerin nicht dargelegt, dass das Verwaltungsgericht mit seiner Bewertung der Sachverhalte, die den strafgerichtlichen Verurteilungen zugrunde lagen, die Grenzen richterlicher Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO) überschritten hätte (vgl. dazu BayVGH, B. v. 14.3.2013 - 22 ZB 13.103 u. a. - Rn. 11 m. w. N. u. B. v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 - Rn. 21).Dass die Beweiswürdigung objektiv willkürlich gewesen wäre, gegen die Denkgesetze verstoßen oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet hätte (vgl. BayVGH. B. v. 14.3.2013, a. a. O.), zeigt die Klägerin nicht auf.
- VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174
Gewerbeuntersagung wegen begangener Straftaten
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
Es sind auch sonst keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, weshalb dies ausnahmsweise unzulässig gewesen wäre, etwa wegen Vorliegens eines Wiederaufnahmegrunds (§ 359 StPO) für das strafgerichtliche Verfahren (vgl. BayVGH, 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 - Rn. 28 m. w. N.).
- VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Entgegenstehen von …
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
Weiter hat die Klägerin nicht dargelegt, dass das Verwaltungsgericht mit seiner Bewertung der Sachverhalte, die den strafgerichtlichen Verurteilungen zugrunde lagen, die Grenzen richterlicher Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO) überschritten hätte (vgl. dazu BayVGH, B. v. 14.3.2013 - 22 ZB 13.103 u. a. - Rn. 11 m. w. N. u. B. v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 - Rn. 21). - BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97
Gewerberecht - Gewerbeuntersagung, Verfahrenswiederaufnahme nach längerem Ruhen …
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
Da der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. U. v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - GewArch 2015, 366/367; B. v. 14.5.1997 - 1 B 93/97 - GewArch 1997, 478) und des Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. z. B. B. v. 3.12.2015 - 22 ZB 15.2431 - Rn. 5) die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung ist, kommt es auf Änderungen des Sachverhalts, die erst später eintreten, nicht an. - VGH Bayern, 20.05.2015 - 22 ZB 14.2827
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung des Beweisergebnisses rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (BayVGH a. a. O. und B. v. 20.5.2015 - 22 ZB 14.2827 - juris, Rn. 19, m. w. N.). - VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880
Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft und gegenüber ihrem …
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
Die Klägerin hat nicht dargelegt, dass bereits vor Bescheidserlass aufgrund eines entsprechenden Sanierungskonzepts absehbar war, dass sie die Steuerrückstände voraussichtlich in einem überschaubaren Zeitraum zurückführen konnte (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - GewArch 2015, 366; BayVGH, U. v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 19), z. B. mithilfe einer Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Finanzamt. - VGH Bayern, 03.12.2015 - 22 ZB 15.2431
Erweiterte Gewerbeuntersagung, wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit, …
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
Da der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. U. v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - GewArch 2015, 366/367; B. v. 14.5.1997 - 1 B 93/97 - GewArch 1997, 478) und des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z. B. B. v. 3.12.2015 - 22 ZB 15.2431 - Rn. 5) die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung ist, kommt es auf Änderungen des Sachverhalts, die erst später eintreten, nicht an. - VG Augsburg, 13.03.2014 - Au 5 K 13.1298
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln; Erhebliche …
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
Die Klägerin hat keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) dargelegt, soweit sie in der Antragsbegründung vom 2. November 2016 ausführt, in den Erwägungen des Verwaltungsgerichts zu den von ihr begangenen Betrugsdelikten werde in unzutreffender Weise auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg (U. v. 13.3.2014 - Au 5 K 13.1298) Bezug genommen.
- VGH Bayern, 19.06.2017 - 22 ZB 17.719
Verletzung der Steuerentrichtungspflicht durch einen Gewerbetreibenden
Ein solches Konzept muss die Prognose zulassen, dass bestehende Zahlungsrückstände voraussichtlich in einem überschaubaren Zeitraum nachhaltig, geordnet und freiwillig zurückgeführt werden (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - GewArch 2015, 366; U.v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 - NVwZ 1982, 503/504;… BayVGH, B.v. 5.12.2016 - 22 ZB 16.2177 - juris Rn. 16; B.v.10.11.2016 - 22 ZB 16.1884 - juris Rn. 12;… B.v. 13.9.2016 - 22 ZB 16.255 - Rn. 8).