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   VGH Bayern, 11.07.2017 - 21 ZB 17.30482   

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https://dejure.org/2017,27911
VGH Bayern, 11.07.2017 - 21 ZB 17.30482 (https://dejure.org/2017,27911)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.07.2017 - 21 ZB 17.30482 (https://dejure.org/2017,27911)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 21 ZB 17.30482 (https://dejure.org/2017,27911)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 74 Abs. 2, § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 86 Abs. 2, § 138 Nr. 3; StPO § 244
    Rücknahme der Flüchtlingszuerkennung infolge unrichtiger Angaben über die Staatsangehörigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Rücknahme der Flüchtlingszuerkennung infolge unrichtiger Angaben über die Staatsangehörigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht (Arabische, Republik Syrien); Antrag auf Zulassung der Berufung; Rücknahme der Flüchtlingszuerkennung infolge unrichtiger Angaben über die Staatsangehörigkeit; Ablehnung eines Beweisantrags (Urkundsbeweis); internationaler Schutz bei zwei Staatsangehörigkeiten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2017 - 21 ZB 17.30482
    Tatsachengerichte müssen Beweisanträgen zum Verfolgungsgeschehen nicht nachgehen, wenn der Tatsachenvortrag in wesentlichen Punkten unplausibel oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich ist (vgl. BVerwG, B.v. 26.10.1989 - 9 B 405/89 - juris).
  • BVerwG, 09.02.2011 - 1 B 21.10

    Verletzung des Anspruchs eines Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2017 - 21 ZB 17.30482
    Die Ablehnung von Beweisanträgen stellt nur dann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn sie im Prozessrecht (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO, § 244 StPO) keine Stütze findet (vgl. BVerwG, B.v. 9.2.2011 - 1 B 21/10 u.a. - juris).
  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 10 ZB 18.32210

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung bedingter

    Tatsachengerichte müssen aber nach ständiger Rechtsprechung auch substantiierten Beweisanträgen (wobei hier dahinstehen kann, ob die Beweisanträge des Klägers in der gestellten Form als substantiiert anzusehen sind) zum Verfolgungsgeschehen nicht nachgehen, wenn der Tatsachen- oder Sachvortrag in wesentlichen Punkten unplausibel oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich ist (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 26.11.2007 - 5 B 172.07 - BayVGH, B.v. 11.07.2017 - 21 ZB 17.30482 - jew. juris, Ls.).
  • VG München, 01.09.2020 - M 21b K 17.44694

    Erfolglose Klage auf Flüchtlingsschutz und Abschiebungsverbot (Kongo)

    Aufgrund des Prinzips der Subsidiarität kommt eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling zudem bei Personen, die zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten besitzen, nicht in Betracht, wenn sie den Schutz eines dieser Staaten in Anspruch nehmen können (vgl. BVerwG, U.v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 - juris Rn. 9; B.v. 14.6.2005 - 1 B 142.04 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 11.7.2017 - 21 ZB 17.30482 - juris Rn. 9).
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