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   VGH Bayern, 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763   

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VGH Bayern, 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763 (https://dejure.org/2019,9552)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763 (https://dejure.org/2019,9552)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2019 - 1 ZB 17.1763 (https://dejure.org/2019,9552)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 76 Satz 1; BauGB § 35 Abs. 2 und 3
    Anfechtung einer Beseitigungsanordnung; hier: Zulassung der Berufung abgelehnt

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Anordnung der Beseitigung des noch nicht fertiggestellten Rohbaus eines Wohnhauses und der Garagen; Rechtmäßige Anordnung einer ...

  • rewis.io

    Anfechtung einer Beseitigungsanordnung; hier: Zulassung der Berufung abgelehnt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigungsanordnung; Verlust des Bestandsschutzes; Natürliche Eigenart der Landschaft; Entstehen bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung; Ermessenserwägungen

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßige Anordnung der Beseitigung des noch nicht fertiggestellten Rohbaus eines Wohnhauses und der Garagen; Rechtmäßige Anordnung einer Rückgängigmachung der Bodenversiegelung; Gefahr der Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung bei einem im Außenbereich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 22.05.2014 - 1 B 14.196

    Beseitigungsanordnung; Außenbereich; Neuerrichtung eines Wohngebäudes;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763
    Der Kläger übersieht dabei, dass er sich im Zusammenhang mit § 35 Abs. 2 BauGB aufgrund des vollständigen Verlusts der alten Bausubstanz so behandeln lassen muss, als wenn er an der vorgesehenen Stelle erstmalig ein Gebäude errichten wollte (vgl. BayVGH, U.v. 22.5.2014 - 1 B 14.196 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Soweit der Kläger vorträgt, dass es auch nach der Durchführung des Neubaus (an die Stelle des bisherigen Bestands) bei einem Einfamilienhaus verbleibe, verkennt er, dass bei einem Verlust der alten Bausubstanz im Zusammenhang mit § 35 Abs. 2 BauGB wegen des einheitlichen Regelungssystems zwischen den Absätzen 2, 3 und 4 nichts anderes gelten kann, da ansonsten der Ausnahmetatbestand des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB insoweit überflüssig würde (vgl. BayVGH, U.v. 22.5.2014 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 15 B 11.750

    Beseitigungsanordnung für eine aufgeständerte Photovoltaikanlage; Möglichkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763
    Im Übrigen scheidet ein etwaiger formeller Bestandsschutz schon deshalb aus, weil das Vorhaben sich noch im Rohbau befindet und damit nicht fertiggestellt und errichtet ist (vgl. BayVGH, U.v. 30.1.2014 - 15 B 11.750 - juris Rn. 19; HessVGH, U.v. 5.9.1991 - 4 UE 940.85 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 21.08.1997 - 7 B 209.97

    Abweichung einer bestandskräftigen Entscheidung von obergerichtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763
    Soweit er unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 17. Februar 1997 (7 B 209.97) behauptet, dass zumindest der Neubaumaßnahme ein sogenannter formeller Bestandsschutz zukomme, legt er bereits nicht in einer den Anforderungen des § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO genügenden Weise dar, warum es sich bei dem Bestandsgebäude und dem Anbau ungeachtet der vorliegenden Unterlagen um (technisch und rechtlich) getrennte Teile der Genehmigung handeln soll.
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763
    Die Unvereinbarkeit mit einer geordneten Siedlungsstruktur kann sich auch aus einer weitreichenden oder doch nicht genau übersehbaren Vorbildwirkung ergeben mit der Folge, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere Bauten hinzutreten werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631; U.v. 3.6.1977 - IV C 37.75 - BVerwGE 54, 73).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763
    Eine unerwünschte Zersiedelung geht regelmäßig von Wohngebäuden aus (vgl. BVerwG, U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763
    Die Unvereinbarkeit mit einer geordneten Siedlungsstruktur kann sich auch aus einer weitreichenden oder doch nicht genau übersehbaren Vorbildwirkung ergeben mit der Folge, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere Bauten hinzutreten werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631; U.v. 3.6.1977 - IV C 37.75 - BVerwGE 54, 73).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763
    Eine Beeinträchtigung durch ein nichtprivilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich scheidet nur dann aus, wenn das Baugrundstück sich wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2002 - 4 C 4.01 - BVerwGE 116, 169; U.v. 15.5.1997 - 4 C 23.95 - BauR 1997, 988; BayVGH, B.v. 25.4.2006 - 1 ZB 05.1014 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763
    Eine Beeinträchtigung durch ein nichtprivilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich scheidet nur dann aus, wenn das Baugrundstück sich wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2002 - 4 C 4.01 - BVerwGE 116, 169; U.v. 15.5.1997 - 4 C 23.95 - BauR 1997, 988; BayVGH, B.v. 25.4.2006 - 1 ZB 05.1014 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99

    Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763
    Da bei der Frage, ob ein Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB planungsrechtlich unzulässig ist, schon der Verstoß gegen einen der in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB beispielhaft genannten öffentlichen Belange ausreicht (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.1999 - 4 B 85.99 - BauR 2000, 1171), kommt es auch nicht darauf an, ob das Vorhaben auch noch im Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB) steht.
  • VGH Bayern, 25.04.2006 - 1 ZB 05.1014

    Berufungszulassung (abgelehnt); Einfriedung im Außenbereich; Beeinträchtigung der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763
    Eine Beeinträchtigung durch ein nichtprivilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich scheidet nur dann aus, wenn das Baugrundstück sich wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2002 - 4 C 4.01 - BVerwGE 116, 169; U.v. 15.5.1997 - 4 C 23.95 - BauR 1997, 988; BayVGH, B.v. 25.4.2006 - 1 ZB 05.1014 - juris Rn. 13).
  • VG Hannover, 22.06.2021 - 12 B 358/21

    Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Bebauungsplan; Einzelhandelsbetrieb;

    Eine Teilbarkeit einer Baugenehmigung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn das genehmigte Bauvorhaben teilbar ist, sich ein abtrennbarer rechtmäßiger Teil feststellen lässt und auch ohne den abzutrennenden Teil ein sinnvolles oder dem Willen des Bauherrn entsprechendes Vorhaben übrigbleibt (Nds. OVG, Beschl. v. 06.11.1992 - 1 M 4717/92 -, juris Rn. 12; OVG BB, Beschl. v. 25.08.2020 - OVG 10 N 15/20 -, juris Rn. 12, und Urt. v. 24.10.2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris Rn. 96; OVG RP, Beschl. v. 22.11.2019 - 8 A 11277/19 -, juris Rn. 17; Bay. VGH, Beschl. v. 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763 -, juris Rn. 3; OVG SA, Beschl. v. 10.10.2018 - 2 M 53/18 -, juris Rn. 56; VGH BW, Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, juris Rn. 53; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.06.2015 - 2 Bs 99/15 -, juris Rn. 25; Sächs. OVG, Beschl. v. 13.08.2012 - 1 B 242/12 -, juris Rn. 6 ff.).
  • VG Hannover, 07.07.2021 - 12 B 358/21

    Abänderungsverfahren; Einfriedung; Grenzabstand; Lärmschutzwand; Teilbarkeit

    Die Teilbarkeit einer Baugenehmigung setzt voraus, dass das genehmigte Bauvorhaben teilbar ist, die verschiedenen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang miteinander stehen und auch ohne den abzutrennenden Teil ein dem Willen des Bauherrn entsprechendes Vorhaben übrigbleibt (BVerwG, Beschl. v. 26.01.2004 - 4 B 1/04 -, BeckRS 2004, 20747; Nds. OVG, Beschl. v. 06.11.1992 - 1 M 4717/92 -, juris Rn. 12; OVG BB, Beschl. v. 25.08.2020 - OVG 10 N 15/20 -, juris Rn. 12, und Urt. v. 24.10.2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris Rn. 96; OVG RP, Beschl. v. 22.11.2019 - 8 A 11277/19 -, juris Rn. 17; Bay. VGH, Beschl. v. 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763 -, juris Rn. 3; OVG SA, Beschl. v. 10.10.2018 - 2 M 53/18 -, juris Rn. 56; VGH BW, Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, juris Rn. 53; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.06.2015 - 2 Bs 99/15 -, juris Rn. 25; Sächs. OVG, Beschl. v. 13.08.2012 - 1 B 242/12 -, juris Rn. 6 ff.).
  • VG München, 10.06.2021 - M 11 K 18.3186

    Abgrenzung zwischen Tektur- und Änderungsgenehmigung

    Der Kläger muss sich insoweit jeweils so behandeln lassen, als wenn an der vorgesehenen Stelle erstmalig ein Gebäude errichtet werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 13.9.2019 - 1 ZB 17.1763 - juris Rn. 5; B.v. 11.11.2019 - 1 ZB 19.1449 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 30.01.2020 - 1 ZB 18.935

    Keine Einfriedung eines Wohnhauses im Außenbereich

    Eine Beeinträchtigung durch ein nichtprivilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich scheidet nur dann aus, wenn das Baugrundstück sich wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2002 - 4 C 4.01 - BVerwGE 116, 169; U.v. 15.5.1997 - 4 C 23.95 - BauR 1997, 988; BayVGH, B.v. 13.3.2019 - 1 ZB 17.1763 - juris Rn. 4; B.v. 25.4.2006 - 1 ZB 05.1014 - juris Rn. 13).
  • VG München, 10.06.2021 - M 11 K 18.3384

    Nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung für abweichende Ausführung eines

    Vielmehr muss sich der Kläger so behandeln lassen, als wenn an der vorgesehenen Stelle erstmalig ein Gebäude errichtet werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 13.9.2019 - 1 ZB 17.1763 - juris Rn. 5; B.v. 11.11.2019 - 1 ZB 19.1449 - juris Rn. 10).
  • VG München, 19.11.2020 - M 11 K 20.1489

    Klage gegen eine Beseitigungsanordnung - Teilbarkeit einer baulichen Anlage

    Dies setzt voraus, dass der abtrennbare Teil räumlichgegenständlich klar abgrenzbar ist und in dem verbleibenden Teil ein sinnvoll nutzbares Vorhaben zurückbleibt (BayVGH, B.v. 13.3.2019 - 1 ZB 17.1763 - juris Rn. 3).
  • VG Augsburg, 01.08.2023 - Au 5 S 23.1130

    Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen Abseitigungsanordnung von NATO-Draht-Zaun im

    Eine Beeinträchtigung durch ein nichtprivilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich scheidet nur dann aus, wenn das Baugrundstück sich wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (BayVGH, B.v. 13.3.2019 - 1 ZB 17.1763 - juris Rn. 4).
  • VG Augsburg, 03.07.2019 - Au 4 K 19.175

    Errichtung einer doppelseitigen unbeleuchteten Werbeanlage

    Eine Beeinträchtigung durch ein nichtprivilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich scheidet nur dann aus, wenn das Baugrundstück sich wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (BayVGH, B.v. 13.3.2019 - 1 ZB 17.1763 - juris Rn. 4).
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