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   VGH Bayern, 13.12.2019 - 11 ZB 19.1437   

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https://dejure.org/2019,47744
VGH Bayern, 13.12.2019 - 11 ZB 19.1437 (https://dejure.org/2019,47744)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.12.2019 - 11 ZB 19.1437 (https://dejure.org/2019,47744)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2019 - 11 ZB 19.1437 (https://dejure.org/2019,47744)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVO § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2, § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 11
    Anspruch auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes

  • rewis.io

    Anspruch auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personengebundener Behindertenparkplatz; außergewöhnliche Gehbehinderung; Parkraummangel in der näheren Umgebung der Wohnung; Grad der Behinderung; Gehbehinderung; Kraftfahrzeug; Parkplatz

  • rechtsportal.de

    Streit um die Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes; Frage des Vorliegens eines Parkraummangels in der näheren Umgebung der Wohnung eines Schwerbehinderten mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung; Erforderlichkeit eines Parksonderrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2019 - 11 ZB 19.1437
    Auch wenn die Anforderungen an das Vorliegen der Erfolgsaussichten im Hinblick auf das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG) nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, B.v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 - juris Rn. 12 ff.), ergeben sich aus der Antragsbegründung des Klägerbevollmächtigten aus den dargelegten Gründen keine ausreichend ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Ausgangsurteils.
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2019 - 11 ZB 19.1437
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453.12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; zuletzt B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587.17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19

    Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2019 - 11 ZB 19.1437
    Da die Aufklärungsrüge aber nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BVerwG, B.v. 24.10.2019 - 3 B 26.19 - juris Rn. 39) kein zulässiges Mittel dafür darstellt, eigene Versäumnisse in der Vorinstanz nachzuholen, liegt ein rügefähiger Mangel der Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich nur vor, wenn sich die weitere Beweiserhebung dem Ausgangsgericht auch ohne förmlichen Antrag der Beteiligten hätte aufdrängen müssen.
  • OVG Hamburg, 19.04.2012 - 4 Bf 56/11

    Antrag eines Schwerbehinderten auf Einrichtung eines personengebundenen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2019 - 11 ZB 19.1437
    Der Betroffene hat jedoch Anspruch auf ermessensfehlerfreie, am Zweck der Regelung orientierte Entscheidung über seinen Antrag (vgl. OVG Hamburg, U.v. 19.4.2012 - 4 Bf 56/11 - DVBl 2012, 991 = juris Rn. 24).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2019 - 11 ZB 19.1437
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453.12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; zuletzt B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587.17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22

    Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes; vorhandener

    Diese Vorschrift räumt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf einen personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz ein, jedoch hat der Betroffene einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie, am Zweck der Regelung orientierte Entscheidung über seinen Antrag (BayVGH, Urteil vom 13.12.2019 - 11 ZB 19.1437 - juris Rn. 13; OVG Hamburg, Urteil vom 19.04.2012 - 4 Bf 56/11 - juris Rn. 24).
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