Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 19.2064   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2484
VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 19.2064 (https://dejure.org/2021,2484)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.2021 - 9 ZB 19.2064 (https://dejure.org/2021,2484)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - 9 ZB 19.2064 (https://dejure.org/2021,2484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,2484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, Abs. 3 S. 1
    Gemeindliches Vorkaufsrechts im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet

  • rewis.io

    Gemeindliches Vorkaufsrechts im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068

    Ausübung des Vorkaufsrechts an einem in einem Sanierungsgebiet gelegenen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 19.2064
    Ist dies geschehen, können die Sanierungsziele auch nach einem längeren Zeitraum die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Diese hat das Verwaltungsgericht im Hinblick darauf, dass es bei Fortschreiten des Sanierungsverfahrens einer zunehmenden Konkretisierung und qualifizierten Verfestigung der Sanierungsziele, d.h. der Entwicklung konkreter Vorstellungen zur Neugestaltung, zur Verbesserung bzw. zur Neuordnung des Sanierungsgebietes bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 8, 17; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2020, § 24 Rn. 70; Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, a.a.O., § 142 Rn. 46), aber zu Recht allenfalls aus dem Entwicklungskonzept 2011 abzuleiten vermocht und insoweit nicht als tragfähig für die Ausübung des Vorkaufsrechts für das gesamte Grundstück angesehen.

    ... Gemarkung O ... sowie Grünflächen, Aufenthaltsorte in der Altstadt und ein Kinderspielplatz entstehen sollen, kann dies keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wecken, weil die konkreten Erwägungen der Gemeinde im Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts maßgeblich sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2016 - 9 ZB 15.2027 - juris Rn. 10; B.v. 24.4.2020 - 15 ZB 19.1987 - juris Rn. 17; B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 11).

    Dies macht aber eine vom Willen der Gemeindevertretung getragene und somit durch entsprechenden Beschluss verbindlich gewordene Fortschreibung oder Aktualisierung der konkreten Sanierungsziele als Grundlage für eine darauf gestützte Ausübung eines Vorkaufsrechts nicht entbehrlich (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 11, 20).

  • OVG Sachsen, 14.04.2020 - 1 A 1041/19

    Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 19.2064
    Zwar mag in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten das Wohl der Allgemeinheit die Ausübung des Vorkaufsrechts bereits dann rechtfertigen, wenn damit die besonderen Maßnahmen unterstützt werden, die zur Beseitigung städtebaulicher Missstände erforderlich sind (SächsOVG, B.v. 14.4.2020 - 1 A 1041/19 - juris Rn. 20 m.w.N; BayVGH, B.v. 8.8.2008 - 15 ZB 07.2925 - juris Rn. 21; U.v. 9.3.2000 - 2 B 96.467 - juris Rn. 17; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2020, § 24 Rn. 70).

    Sein Einsatz muss sich aber im Einzelfall an den konkreten Erfordernissen der Sanierung orientieren (BayVGH, U.v. 6.2.2014 - 2 B 13.2570 - juris Rn. 17; SächsOVG, B.v. 14.4.2020 - 1 A 1041/19 - juris Rn. 20 m.w.N.; Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 24 Rn. 8, 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 8 S 1386/14

    Nichtöffentliche Beratung über Ausübung eines Vorkaufsrechts; Heilung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 19.2064
    Das Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang bereits darauf hingewiesen, dass bei anderer Betrachtungsweise die Ausübungs- und Ausschlussfrist des § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB unterlaufen werden könnte (vgl. VGH BW, U.v. 23.6.2015 - 8 S 1386/14 - juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 2 B 13.2570

    Vorkaufsrecht; Sanierungssatzung; Wohl der Allgemeinheit; Konkretisierung des

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 19.2064
    Sein Einsatz muss sich aber im Einzelfall an den konkreten Erfordernissen der Sanierung orientieren (BayVGH, U.v. 6.2.2014 - 2 B 13.2570 - juris Rn. 17; SächsOVG, B.v. 14.4.2020 - 1 A 1041/19 - juris Rn. 20 m.w.N.; Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 24 Rn. 8, 22).
  • VGH Bayern, 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987

    Gemeindliches Vorkaufsrecht für ein im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 19.2064
    ... Gemarkung O ... sowie Grünflächen, Aufenthaltsorte in der Altstadt und ein Kinderspielplatz entstehen sollen, kann dies keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wecken, weil die konkreten Erwägungen der Gemeinde im Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts maßgeblich sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2016 - 9 ZB 15.2027 - juris Rn. 10; B.v. 24.4.2020 - 15 ZB 19.1987 - juris Rn. 17; B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 19.2064
    ... Gemarkung O ... sowie Grünflächen, Aufenthaltsorte in der Altstadt und ein Kinderspielplatz entstehen sollen, kann dies keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wecken, weil die konkreten Erwägungen der Gemeinde im Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts maßgeblich sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2016 - 9 ZB 15.2027 - juris Rn. 10; B.v. 24.4.2020 - 15 ZB 19.1987 - juris Rn. 17; B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 09.03.2000 - 2 B 96.467
    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 19.2064
    Zwar mag in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten das Wohl der Allgemeinheit die Ausübung des Vorkaufsrechts bereits dann rechtfertigen, wenn damit die besonderen Maßnahmen unterstützt werden, die zur Beseitigung städtebaulicher Missstände erforderlich sind (SächsOVG, B.v. 14.4.2020 - 1 A 1041/19 - juris Rn. 20 m.w.N; BayVGH, B.v. 8.8.2008 - 15 ZB 07.2925 - juris Rn. 21; U.v. 9.3.2000 - 2 B 96.467 - juris Rn. 17; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2020, § 24 Rn. 70).
  • VGH Bayern, 08.08.2008 - 15 ZB 07.2925

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 19.2064
    Zwar mag in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten das Wohl der Allgemeinheit die Ausübung des Vorkaufsrechts bereits dann rechtfertigen, wenn damit die besonderen Maßnahmen unterstützt werden, die zur Beseitigung städtebaulicher Missstände erforderlich sind (SächsOVG, B.v. 14.4.2020 - 1 A 1041/19 - juris Rn. 20 m.w.N; BayVGH, B.v. 8.8.2008 - 15 ZB 07.2925 - juris Rn. 21; U.v. 9.3.2000 - 2 B 96.467 - juris Rn. 17; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2020, § 24 Rn. 70).
  • VG Augsburg, 27.04.2023 - Au 5 K 22.2158

    Rechtswidrige Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts - fehlendes

    In förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten muss sich die Ausübung des Vorkaufsrechts grundsätzlich an den konkreten Erfordernissen der Sanierung orientieren (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2021 - 9 ZB 19.2064 - juris Rn. 7; U.v. 6.2.2014 - 2 B 13.2570 - juris Rn. 17, U.v. 9.3.2000 - 2 B 96.467 - juris).

    Es ist nicht ersichtlich, dass mit der Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Beklagten Maßnahmen unterstützt werden, die zur Beseitigung derjenigen städtebaulichen Missstände erforderlich sind, welche Anlass und Gegenstand der Sanierungssatzung 2021 waren (s. hierzu BayVGH, B.v. 14.1.2021, a.a.O. Rn. 7; BayVGH, B.v. 8.8.2008 - 15 ZB 07.2925 - juris Rn. 21).

  • VG Augsburg, 06.04.2022 - Au 4 K 21.595

    Erfolgreiche Klage gegen Ausübung von Vorkaufsrecht unter Bezugnahme auf

    In förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten muss sich die Ausübung des Vorkaufsrechts daher grundsätzlich an den konkreten Erfordernissen der Sanierung orientieren (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2021 - 9 ZB 19.2064 - juris Rn. 7; U.v. 6.2.2014 - 2 B 13.2570 - juris Rn. 17, U.v. 9.3.2000 - 2 B 96.467 - juris).
  • VG Cottbus, 28.02.2023 - 3 K 580/21
    Aber auch insoweit ist zu beachten, dass es bei Fortschreiten des Sanierungsverfahrens einer zunehmenden Konkretisierung und qualifizierter Verfestigung des Sanierungsziels, d.h. der Entwicklung konkreter Vorstellungen zur Neugestaltung, zur Verbesserung bzw. Neuordnung des Sanierungsgebiets bedarf (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 9 ZB 19.2064 - juris, Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht