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   VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 ZB 18.354   

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https://dejure.org/2018,10758
VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 ZB 18.354 (https://dejure.org/2018,10758)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.2018 - 10 ZB 18.354 (https://dejure.org/2018,10758)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 2018 - 10 ZB 18.354 (https://dejure.org/2018,10758)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1, § 121 Abs. 1, § 124a Abs. 4 S. 4
    Gewährung von Prozesskostenhilfe für Antrag auf Zulassung der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Zulassung der Berufung

  • rewis.io

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für Antrag auf Zulassung der Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.01.2018 - 5 PKH 8.17

    Auf Verfahrensfehler, Grundsatzbedeutung und Divergenz gestützter

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 ZB 18.354
    Die in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein noch einzuleitendes Berufungszulassungsverfahren auch bei einem nicht anwaltlich vertretenen Kläger zumindest die Darlegung eines Zulassungsgrundes in groben Zügen verlangt (vgl. zuletzt BVerwG, B.v. 10.1.2018 - 5 PKH 8.17 D), oder ob von einem anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten grundsätzlich keine Begründung für den Antrag der Zulassung der Berufung erwartet werden kann, sondern die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung vielmehr von Amts wegen zu prüfen sind (siehe hierzu BayVGH, B.v. 27.3.2015 - 10 ZB 15.380 - juris Rn. 3 m.w.N.), braucht vorliegend nicht abschließend entschieden zu werden.
  • VGH Bayern, 27.03.2015 - 10 ZB 15.380

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 ZB 18.354
    Die in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein noch einzuleitendes Berufungszulassungsverfahren auch bei einem nicht anwaltlich vertretenen Kläger zumindest die Darlegung eines Zulassungsgrundes in groben Zügen verlangt (vgl. zuletzt BVerwG, B.v. 10.1.2018 - 5 PKH 8.17 D), oder ob von einem anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten grundsätzlich keine Begründung für den Antrag der Zulassung der Berufung erwartet werden kann, sondern die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung vielmehr von Amts wegen zu prüfen sind (siehe hierzu BayVGH, B.v. 27.3.2015 - 10 ZB 15.380 - juris Rn. 3 m.w.N.), braucht vorliegend nicht abschließend entschieden zu werden.
  • BVerwG, 01.11.1991 - 6 B 14.91

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 ZB 18.354
    Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör auch deswegen nicht vorliegen, weil der Kläger selbst nicht das ihm obliegende getan hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen; er hat ausweislich der Niederschrift in der mündlichen Verhandlung in keiner Weise zum Ausdruck gebracht, dass er ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt seine Belange nicht in ausreichender Weise vorbringen könne (vgl. BVerwG, B.v. 1.11.1991 - 6 B 14/91 - juris Rn. 4).
  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 4/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör - mündliche

    Indem das Entschädigungsgericht ohne Vertagung durchentschieden und damit die Vertretung durch den beigeordneten Rechtsanwalt in der mündlichen Verhandlung verhindert hat, hat es den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör und auf ein faires Verfahren ebenso verletzt wie auf prozessuale Gleichbehandlung mit bemittelten Klägern (BSG Urteil vom 25.3.2003 - B 7 AL 76/02 R - juris RdNr 20 f; BGH Beschluss vom 12.7.2016 - VIII ZB 25/15 - juris RdNr 21; BFH Beschluss vom 27.11.1997 - VII R 15/97 - juris RdNr 6; vgl LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 29.8.2011 - L 6 AS 150/11 NZB - juris RdNr 13; Bayerischer VGH Beschluss vom 15.3.2018 - 10 ZB 18.354 - juris RdNr 4) .
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