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   VGH Bayern, 15.04.2021 - 24 CS 21.343   

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https://dejure.org/2021,11489
VGH Bayern, 15.04.2021 - 24 CS 21.343 (https://dejure.org/2021,11489)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.04.2021 - 24 CS 21.343 (https://dejure.org/2021,11489)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. April 2021 - 24 CS 21.343 (https://dejure.org/2021,11489)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BBodSchG § 9 Abs. 2; BBodSchG § 4 Abs. 3
    Störerauswahl für Detailuntersuchnung nach BBodSchG

  • rewis.io

    Notwendige Detailuntersuchung zur abschließenden Gefährdungsabschätzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBodSchG § 9 Abs. 2 ; BBodSchG § 4 Abs. 3
    Notwendige Detailuntersuchung zur abschließenden Gefährdungsabschätzung

  • rechtsportal.de

    BBodSchG § 4 Abs. 3 ; BBodSchG § 9 Abs. 2
    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die vom Antragsgegner ausgesprochene Verpflichtung zur Durchführung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung wegen bodenrechtlicher Verschmutzung eines Grundstücks, auf dem ein Sägewerk betrieben worden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 15.05.2018 - 22 CS 18.566

    Bodenverunreinigung - Verursacherhaftung aufgrund der Eigenschaft als

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2021 - 24 CS 21.343
    Im Übrigen hat sie nicht substantiiert geltend gemacht, dass wegen der Kosten der angeordneten Detailuntersuchung ihre wirtschaftliche Existenz ernstlich gefährdet sein könnte (vgl. VGH BW, B.v. 3.9.2002 - 10 S 957/02 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 15.5.2018 - 22 CS 18.566 - juris Rn. 32).

    Auch mindert sich das Gewicht des öffentlichen Vollzugsinteresses nicht durch den Zeitablauf seit Entstehen der Gefahr (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2018 - 22 CS 18.566 - Rn. 34).

  • BVerwG, 28.02.2008 - 7 B 12.08

    Anwendung des BBodSchG auf Deponien, die vor Inkrafttreten des

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2021 - 24 CS 21.343
    Denn die ordnungsrechtliche Pflicht der Inanspruchnahme eines Verhaltensverantwortlichen knüpft nicht an den Zeitpunkt ihrer Entstehung, sondern an die Notwendigkeit der Gefahrenabwehr an (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 7 B 12/08 - Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 10 S 957/02

    Altlast - Verantwortlichkeit und zeitnahe Inanspruchnahme - Interessenabwägung im

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2021 - 24 CS 21.343
    Im Übrigen hat sie nicht substantiiert geltend gemacht, dass wegen der Kosten der angeordneten Detailuntersuchung ihre wirtschaftliche Existenz ernstlich gefährdet sein könnte (vgl. VGH BW, B.v. 3.9.2002 - 10 S 957/02 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 15.5.2018 - 22 CS 18.566 - juris Rn. 32).
  • VG Ansbach, 08.07.2021 - AN 9 S 21.00749

    Gefahrenabwehr und Störerauswahl bei schädlicher Boden- und Gewässerveränderung

    Auch vermindert die Tatsache, dass seit der Schadensverursachung bereits ein langer Zeitraum verstrichen ist, innerhalb dessen eine Vielzahl von Maßnahmen vorgenommen wurden, nicht das Gewicht des öffentlichen Vollzugsinteresses (siehe hierzu BayVGH, B.v. 15.5.2018 - 22 CS 18.566 - juris Rn. 34; B.v. 15.4.2021 - 24 CS 21.343 - juris Rn. 16).
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