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   VGH Bayern, 16.02.2023 - 23 ZB 22.1952   

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https://dejure.org/2023,3278
VGH Bayern, 16.02.2023 - 23 ZB 22.1952 (https://dejure.org/2023,3278)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.02.2023 - 23 ZB 22.1952 (https://dejure.org/2023,3278)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Februar 2023 - 23 ZB 22.1952 (https://dejure.org/2023,3278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    TierSchG § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; TierSchG § 16 Abs. 1 Nr. 4
    Anforderungen an die für eine tierschutzrechtlich erlaubnispflichtige Tätigkeit verantwortliche Person

  • rewis.io

    Tierschutzverein, Verbringung bzw. Vermittlung von Tieren, Benennung der für die Tätigkeit verantwortlichen Person

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  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2023 - 23 ZB 22.1952
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2023 - 23 ZB 22.1952
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11

    Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2023 - 23 ZB 22.1952
    Dieser Annahme steht allerdings die Systematik des Art. 3 BayVwVfG (bzw. der im wesentlichen inhaltsgleichen Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder, vgl. hierzu BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 1 C 5.11 - BVerwGE 142, 195 = juris Rn. 17 ff.) entgegen.
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2023 - 23 ZB 22.1952
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2008 - 1 N 22.01

    Örtliche Zuständigkeit für Auskunftsverlangen nach dem Fahrpersonalgesetz und

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2023 - 23 ZB 22.1952
    Stellt sich die erlaubnispflichtige Tätigkeit gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 TierSchG daher als Betrieb eines Unternehmens dar oder erfüllt sie die Merkmale einer Berufsausübung oder einer anderen dauernden Tätigkeit im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG (oder der entsprechenden Regelung des Verwaltungsverfahrensgesetzes eines anderen Bundeslandes), so ist maßgeblich für die Begründung der örtlichen Zuständigkeit der Ort, an dem die Tätigkeit tatsächlich schwerpunktmäßig stattfindet (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.8.2008 - OVG 1 N 22.01 - juris Rn. 20; VG Osnabrück, B.v. 14.3.2011 - 6 B 94/10 - BeckRS 2011, 49280; Ronellenfitsch in BeckOK VwVfG, 58. Ed. Stand 1.10.2020, § 3 Rn. 8).
  • VG Osnabrück, 14.03.2011 - 6 B 94/10

    Vereinbarkeit mit der Arzneimittelpreisbindung bei Abgabe freiverkäuflicher

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2023 - 23 ZB 22.1952
    Stellt sich die erlaubnispflichtige Tätigkeit gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 TierSchG daher als Betrieb eines Unternehmens dar oder erfüllt sie die Merkmale einer Berufsausübung oder einer anderen dauernden Tätigkeit im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG (oder der entsprechenden Regelung des Verwaltungsverfahrensgesetzes eines anderen Bundeslandes), so ist maßgeblich für die Begründung der örtlichen Zuständigkeit der Ort, an dem die Tätigkeit tatsächlich schwerpunktmäßig stattfindet (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.8.2008 - OVG 1 N 22.01 - juris Rn. 20; VG Osnabrück, B.v. 14.3.2011 - 6 B 94/10 - BeckRS 2011, 49280; Ronellenfitsch in BeckOK VwVfG, 58. Ed. Stand 1.10.2020, § 3 Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1979 - X 3376/78
    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2023 - 23 ZB 22.1952
    Dies wird aus der Fassung der Nr. 3 (in anderen Angelegenheiten) und der Nr. 4 (negative Abgrenzung zu Nr. 1-3) ersichtlich (VGH BW, U. v. 23.4.1979 - X 3376/78 - juris Rn. 17 ff.).
  • VG Stade, 10.10.2023 - 10 A 885/20

    Tierschutzverein; Verbandskompetenz; Verbandskompetenz für Entscheidungen über

    Dies ergebe sich auch aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.02.2023 - 23 ZB 22.1952 -.

    Unstreitig stehen die Normen in § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) iVm. § 3 Abs. 1 VwVfG sowie die vergleichbaren Regelungen anderer Länder - analog in der 1. Stufe oder direkt in der 2. Stufe - in einem Rangfolgeverhältnis (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. Februar 2023 - 23 ZB 22.1952 -, Rn. 21, juris).

    Somit ist für die Begründung der örtlichen Zuständigkeit der Ort maßgeblich, an dem die Tätigkeit tatsächlich schwerpunktmäßig stattfindet (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. Februar 2023 - 23 ZB 22.1952 -, Rn. 22, juris, mwN.).

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