Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
Teil I - Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit (§§ 1 - 8e) |
Abschnitt 1 - Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation (§§ 1 - 3a) |
(2) 1Sind nach Absatz 1 mehrere Behörden zuständig, so entscheidet die Behörde, die zuerst mit der Sache befasst worden ist, es sei denn, die gemeinsame fachlich zuständige Aufsichtsbehörde bestimmt, dass eine andere örtlich zuständige Behörde zu entscheiden hat. 2Sie kann in den Fällen, in denen eine gleiche Angelegenheit sich auf mehrere Betriebsstätten eines Betriebs oder Unternehmens bezieht, eine der nach Absatz 1 Nr. 2 zuständigen Behörden als gemeinsame zuständige Behörde bestimmen, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten zur einheitlichen Entscheidung geboten ist. 3Diese Aufsichtsbehörde entscheidet ferner über die örtliche Zuständigkeit, wenn sich mehrere Behörden für zuständig oder für unzuständig halten oder wenn die Zuständigkeit aus anderen Gründen zweifelhaft ist. 4Fehlt eine gemeinsame Aufsichtsbehörde, so treffen die fachlich zuständigen Aufsichtsbehörden die Entscheidung gemeinsam.
(3) Ändern sich im Lauf des Verwaltungsverfahrens die die Zuständigkeit begründenden Umstände, so kann die bisher zuständige Behörde das Verwaltungsverfahren fortführen, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient und die nunmehr zuständige Behörde zustimmt.
(4) 1Bei Gefahr im Verzug ist für unaufschiebbare Maßnahmen jede Behörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der Anlass für die Amtshandlung hervortritt. 2Die nach Absatz 1 Nr. 1 bis 3 örtlich zuständige Behörde ist unverzüglich zu unterrichten.
Rechtsprechung zu § 3 BVwVfG
822 Entscheidungen zu § 3 BVwVfG in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2024 - 3 M 9/24
Entzug des Befähigungsnachweises für Tiertransporte; Zuständigkeit
- BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 32/21
Anordnung der Haft gemäß § 417 Abs. 1 FamFG auf Antrag der zuständigen ...
- VG Karlsruhe, 19.12.2023 - 8 K 4487/22
Gewährung von Jugendhilfe; Zuständigkeitswechsel während des laufenden Bezugs; ...
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17
Unerlaubte Rückkehr eines abgeschobenen Ausländers in das Bundesgebiet; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - 19 A 1390/18
Staatsangehörigkeitsausweis Geburtsorterwerb Vaterschaftsanerkennung Gewöhnlicher ...
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 - 3 S 2989/21
Gewässerausbau mit dem Ziel, das Verbot der Ausweisung von Baugebieten in ...
- OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20
Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung; ...
- VG Münster, 15.10.2020 - 3 L 747/20
Armenien Wehrpflicht Passbeschaffung Zumutbarkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - 18 E 285/19
Gewöhnlicher Aufenthalt Verbandskompetenz örtliche Zuständigkeit Wohnsitzauflage ...
- VGH Bayern, 18.10.2022 - 19 ZB 22.1499
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit ARB-Status
Querverweise
Auf § 3 BVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) (BVwVfG)
- Verwaltungsakt
- Schlussvorschriften
- § 101 (Stadtstaatenklausel)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
- Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen
- § 40 (Aufsichtsbehörden der Länder)