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   VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007   

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VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007 (https://dejure.org/2022,7270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007 (https://dejure.org/2022,7270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. März 2022 - 9 ZB 21.3007 (https://dejure.org/2022,7270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BauGB § 34 Abs. 1 und 2; BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2; BayBO Art. 47 Abs. 1 und 3
    Nähere Umgebung, Aneinanderstoßen faktischer Baugebiete, der Gebietsversorgung dienender Betrieb, Stellplatzpflicht, Ablösungsvertrag

  • rewis.io

    Nähere Umgebung, Aneinanderstoßen faktischer Baugebiete, der Gebietsversorgung dienender Betrieb, Stellplatzpflicht, Ablösungsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfüllung der Stellplatzpflicht: Gemeinde muss keinen Ablösevertrag schließen!

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007
    Als "nähere Umgebung" ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks prägt oder beeinflusst (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369/380 = juris Rn. 33; B.v. 20.8.1998 - 4 B 79.98 - NVwZ-RR 1999, 105 = juris Rn. 7; B.v. 28.8.2003 - 4 B 74.03 - juris Rn. 2).

    Die Grenzen sind nicht schematisch, sondern nach der jeweiligen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2003 - 4 B 74.03 - a.a.O., m.w.N.).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung können sie dort zu ziehen sein, wo zwei jeweils einheitlich geprägte Bebauungskomplexe mit voneinander verschiedenen Bau- und Nutzungsstrukturen aneinanderstoßen (vgl. BVerwG, B.v. 28.3.2003 - 4 B 74.03 - a.a.O.; BayVGH, B.v. 3.12.2019 - 2 ZB 17.388 - juris Rn. 7), wobei etwa Straßen bei unterschiedlicher Nutzung auf beiden Seiten eine trennende Funktion zukommen kann (vgl. BVerwG, U.v. 6.7.1984 - 4 C 28.83 - juris Rn. 9; Johlen in Berliner Kommentar zum BauGB, Stand April 2021, § 34 Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98

    Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007
    Ausreichend ist vielmehr, dass dies in einem erheblichen, ins Gewicht fallenden Umfang der Fall ist und dass kein darüber hinausgehender Besucherkreis zu erwarten ist, der zum Verlust des Gebietsbezugs führt (vgl. BVerwG, B.v. 3.9.1998 - 4 B 85.98, NJW 1998, 3792 = juris Rn. 8; U.v. 29.10.1998 - 4 C 9.97 - a.a.O.).

    Vielmehr kann es sich auch auf benachbarte (rechtliche und tatsächliche) Wohngebiete erstrecken, wenn sie einen einheitlich strukturierten, zusammenhängenden Bereich bilden (BVerwG, B.v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 - NJW 1998, 3792 = juris Rn. 4 f.; Hess VGH, B.v. 25.2.2017 - 3 B 107/17 - juris Rn. 7; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2021, § 4 BauNVO Rn. 38), so dass die Argumentation in der Zulassungsbegründung mit der näheren Umgebung von lediglich 13 Wohngebäuden nicht durchgreift.

    Dazu hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass der Handy-Reparatur-Shop darauf ausgerichtet ist, von Personen genutzt zu werden, für die er fußläufig erreichbar ist (vgl. dazu auch BVerwG, B.v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 - a.a.O. Rn. 5; Stock, a.a.O. Rn. 39), was angesichts der innerstädtischen Lage auch nachvollziehbar erscheint.

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 2 ZB 17.388

    Abgrenzung der näheren Umgebung beim Aneinanderstoßen von einheitlich geprägten

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung können sie dort zu ziehen sein, wo zwei jeweils einheitlich geprägte Bebauungskomplexe mit voneinander verschiedenen Bau- und Nutzungsstrukturen aneinanderstoßen (vgl. BVerwG, B.v. 28.3.2003 - 4 B 74.03 - a.a.O.; BayVGH, B.v. 3.12.2019 - 2 ZB 17.388 - juris Rn. 7), wobei etwa Straßen bei unterschiedlicher Nutzung auf beiden Seiten eine trennende Funktion zukommen kann (vgl. BVerwG, U.v. 6.7.1984 - 4 C 28.83 - juris Rn. 9; Johlen in Berliner Kommentar zum BauGB, Stand April 2021, § 34 Rn. 17 m.w.N.).

    Allein die optische Wahrnehmung der umliegenden Bebauung lässt keine rechtliche Schlussfolgerung zu, wie diese im Rahmen der Festlegung der näheren Umgebung im Sinn von § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 3.12.2019 - 2 ZB 17.388 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007
    Maßgeblich für die Qualifizierung als gebietsbezogene Anlage sind objektive Kriterien, wie die Größe und sonstige Beschaffenheit der Anlage, die daraus sich ergebenden Erfordernisse einer wirtschaftlich tragfähigen Ausnutzung, die örtlichen Gegebenheiten und die typischen Verhaltensweisen in der Bevölkerung (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.1998 - 4 C 9.97 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 6.7.2012 - 10 B 725/12 - juris Rn. 6 f.).

    Ausreichend ist vielmehr, dass dies in einem erheblichen, ins Gewicht fallenden Umfang der Fall ist und dass kein darüber hinausgehender Besucherkreis zu erwarten ist, der zum Verlust des Gebietsbezugs führt (vgl. BVerwG, B.v. 3.9.1998 - 4 B 85.98, NJW 1998, 3792 = juris Rn. 8; U.v. 29.10.1998 - 4 C 9.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007
    Derartige Annahmen entbinden nicht von einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort, auf die es maßgeblich ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - juris LS 2, Rn. 8 f.; OVG NW, B.v. 13.1.2020 - 10 A 3869/18 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007
    Als "nähere Umgebung" ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks prägt oder beeinflusst (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369/380 = juris Rn. 33; B.v. 20.8.1998 - 4 B 79.98 - NVwZ-RR 1999, 105 = juris Rn. 7; B.v. 28.8.2003 - 4 B 74.03 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007
    Solche bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 13.5.2020 - 1 BvR 1521/17 - juris Rn. 10; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 8 ZB 21.23 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007
    Im Übrigen sind bei der Ermittlung der Eigenart der näheren Umgebung im Sinn von § 34 Abs. 2 BauGB singuläre Anlagen, die in einem auffälligen Kontrast zu der sie umgebenden, im Wesentlichen homogenen Bebauung stehen, regelmäßig als Fremdkörper unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise ihre Umgebung beherrschen oder mit ihr eine Einheit bilden (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 25.02.2017 - 3 B 107/17

    Baurecht Nachbarklage Gebietserhaltungsanspruch gegen eine Kindertagesstätte mit

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007
    Vielmehr kann es sich auch auf benachbarte (rechtliche und tatsächliche) Wohngebiete erstrecken, wenn sie einen einheitlich strukturierten, zusammenhängenden Bereich bilden (BVerwG, B.v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 - NJW 1998, 3792 = juris Rn. 4 f.; Hess VGH, B.v. 25.2.2017 - 3 B 107/17 - juris Rn. 7; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2021, § 4 BauNVO Rn. 38), so dass die Argumentation in der Zulassungsbegründung mit der näheren Umgebung von lediglich 13 Wohngebäuden nicht durchgreift.
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007
    Als "nähere Umgebung" ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks prägt oder beeinflusst (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369/380 = juris Rn. 33; B.v. 20.8.1998 - 4 B 79.98 - NVwZ-RR 1999, 105 = juris Rn. 7; B.v. 28.8.2003 - 4 B 74.03 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23

    Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1521/17

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Ablehnung der Berufungszulassung im

  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710

    Nutzungsuntersagung eines Wettbüros

  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 61.88

    Sozialhilfe - Asylsuchender Ausländer - Hilfe zum Lebensunterhalt

  • VGH Bayern, 23.08.2001 - 2 B 98.2905

    Baugenehmigung für den Ausbau eines Dachgeschosses; Stellplatzbedarf für den

  • BVerwG, 27.09.1983 - 4 B 122.83

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bebauungsrechtliche Zulässigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 10 B 725/12

    Vorliegen eines Gebietsgewährleistungsanspruchs bei Erteilung einer

  • BVerwG, 04.09.1986 - 4 B 186.86

    Baurecht - Stellplatz - Ablösevertrag

  • VGH Bayern, 25.05.2000 - 2 B 98.379

    Pizza-Heim-Service; Stellplatzbedarf; Stellplatzrichtlinien

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2020 - 10 A 3869/18

    Ablehnung der Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für die

  • VGH Bayern, 15.03.1990 - 2 B 89.336
  • VGH Bayern, 30.11.1992 - 26 B 89.1983
  • VG Ansbach, 20.05.2022 - AN 17 K 21.00536

    Erfolglose Nachbarklage wegen Nutzungsänderung

    In räumlicher Hinsicht ist das zu versorgende Gebiet im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO durch das Kriterium eines verbrauchernahen Einzugsbereichs abgesteckt, wobei das zu versorgende (faktische) allgemeine Wohngebiet dabei nicht zwingend mit der näheren Umgebung des Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB gleichzusetzen ist, sondern auch benachbarte Wohngebiete erfassen kann (BayVGH, B.v. 16.3.2022 - 9 ZB 21.3007 - juris Rn. 12).

    Nicht erforderlich ist freilich, dass sie nur von den Bewohnern des umliegenden Gebiets besucht wird (BVerwG, B.v. 3.9.1998 - 4 B 85/98 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 16.3.2022 - 9 ZB 21.3007 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 16.06.2023 - 15 CS 23.731

    Rücknahme einer fingierten Baugenehmigung

    Denn die Frage des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist abhängig vom Gebietstypus und der Frage, ob unterschiedliche Bau- und Nutzungsstrukturen beidseits der S. ...straße zu einer trennenden Wirkung führen (vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2022 - 9 ZB 21.3007 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.1850

    Erfolglose Berufungszulassung im Zusammenhang mit der Nutzungsuntersagung eines

    Zur Vermeidung von Wiederholungen kann insofern auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 8. September 2021 (AN 9 K 21.170), mit dem ihre Verpflichtungsklage abgewiesen wurde, sowie auf den heutigen Beschluss des Senats im Verfahren 9 ZB 21.3007 verwiesen werden, mit dem ihr Antrag auf Zulassung der Berufung gegen diese Entscheidung abgelehnt wurde.
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