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VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 C 17.1132 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114; TierSchG § 2, § 16a Abs. 1 S. 2
Tierhalteverbot infolge Zuwiderhandlung beim Halten von Tieren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 09.05.2017 - RN 4 S 17.215
- VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 C 17.1132
- VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 CS 17.1137
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 C 16.2022
Tierschutzrechtliche Anordnungen wegen Verstößen gegen Tierschutzgesetz
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 C 17.1132
Die Anträge der Antragstellerin auf vorläufigen Rechtsschutz hiergegen sowie auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe blieben erfolglos (VG Regensburg, B.v. 7.9.2016 - RN 4 S. 16.1020; BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 9 CS 16.2021 und 9 C 16.2022); über die Klage (Az. RN 4 16.1021) ist noch nicht entschieden.Der Senat hat im Beschluss über die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs vom 31. Januar 2017 (Az. 9 C 16.2022) ausgeführt, dass das Tierhaltungsverbot voraussichtlich rechtmäßig sei, weil seitens der Antragstellerin wiederholte Zuwiderhandlungen gegen § 2 TierSchG und erhebliche Mängel in der Tierhaltung vorlägen, die sich sowohl aus dem Bescheid vom 19. Mai 2016 als auch aus den vorgelegten Behördenakten und den Feststellungen der beamteten Tierärztin ergeben würden.
- VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 CS 16.525
Fortnahme von Tieren wegen Vernachlässigung
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 C 17.1132
Aus den weiteren Feststellungen des Landratsamts in den Behördenakten ergibt sich, dass die sachgerechte Betreuung der 29 Pferde der Antragstellerin nur bis 7. Dezember 2015 sichergestellt war, was zudem bereits Gegenstand der bisherigen Entscheidungen war (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 CS 16.525 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 CS 16.2021
Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde - Tierhaltungsverbot, …
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 C 17.1132
Die Anträge der Antragstellerin auf vorläufigen Rechtsschutz hiergegen sowie auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe blieben erfolglos (VG Regensburg, B.v. 7.9.2016 - RN 4 S. 16.1020; BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 9 CS 16.2021 und 9 C 16.2022); über die Klage (Az. RN 4 16.1021) ist noch nicht entschieden.
- VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.358
Wegnahme eines Pferdes wegen Vernachlässigung
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 C 17.1132
Denn die Wegnahme der Pferde gegenüber der Antragstellerin wäre selbst ohne wirksamen vorherigen Verwaltungsakt nicht dauerhaft rechtswidrig, sondern mit Erlass des schriftlichen Bescheids vom 17. Dezember 2015 mit Wirkung für die Zukunft wirksam geworden, weil es keine gesetzliche Regelung gibt, dass von der Ermächtigungsgrundlage in § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG kein Gebrauch mehr gemacht werden darf, wenn die Fortnahme ohne vorherige wirksame Anordnung erfolgt und das Tier noch nicht von der Behörde veräußert worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2017 - 9 ZB 15.358 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 17.02.2017 - 9 CE 17.24
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 C 17.1132
Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2017 - 9 CE 17.24 - juris Rn. 7 m.w.N.). - VG Regensburg, 07.09.2016 - RN 4 S 16.1020
Tierhaltungsverbot - Beurteilungskompetenz des Amtstierarztes
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 C 17.1132
Im erstinstanzlichen Verfahren beantragte die Antragstellerin, unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 7. September 2016 (Az. RN 4 S 16.1020) die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Bescheid des Landratsamts L ... vom 19. Mai 2016 wiederherzustellen. - VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 CS 17.1137
Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde - TierSchG
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 C 17.1132
Im Übrigen wird das Schreiben auch als Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ausgelegt, über den in einem weiteren Verfahren (Az. 9 CS 17.1137) entschieden wird.
- VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 CS 17.1137
Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde - TierSchG
Im Übrigen wird das Schreiben auch als Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs durch das Verwaltungsgericht ausgelegt, über die in einem weiteren Verfahren (Az. 9 C 17.1132) entschieden wird.