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   VGH Bayern, 16.11.2017 - 4 ZB 17.1731   

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https://dejure.org/2017,46030
VGH Bayern, 16.11.2017 - 4 ZB 17.1731 (https://dejure.org/2017,46030)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.11.2017 - 4 ZB 17.1731 (https://dejure.org/2017,46030)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. November 2017 - 4 ZB 17.1731 (https://dejure.org/2017,46030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 43 Abs. 1 Alt. 1, § 86 Abs. 3, § 102 Abs. 1 VwGO
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen unzulässiger Verkürzung der Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen unzulässiger Verkürzung der Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Verkürzung der Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de

    Verkürzung der Frist für die Ladung zur mündlichen Verhandlung; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch rechtswidrige Fristverkürzung; keine Berufung auf Gehörsverstoß bei Nichtnutzung von Abhilfemöglichkeiten; Verpflichtung des Gerichts, auf sachdienlichen Klageantrag ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.12.2009 - 4 BN 54.09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung der Verlegung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2017 - 4 ZB 17.1731
    Eine durch § 102 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht gedeckte Verkürzung der Ladungsfrist ist aber als solche kein zur Zulassung eines Rechtsmittels führender Verfahrensfehler, sondern kann nur unter besonderen Umständen als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beachtlich sein (BVerwG, U.v. 22.6.1984 - 8 C 1.83 - BayVBl 1985, 94; B.v. 27.3.1998 - 6 B 37.98 - juris Rn. 2; B.v. 22.12.2009 - 4 BN 54.09 - juris Rn. 8).

    Dies ist der Fall, wenn sich der Beteiligte in der verbleibenden Zeit nicht ausreichend auf den Termin vorbereiten konnte oder ihm die Teilnahme wegen der Frist unmöglich war und er den Rechtsverlust auch nicht anderweitig verhindern konnte (BVerwG, B.v. 22.12.2009, a.a.O.; U.v. 6.2.1987 - 4 C 2.86 - NJW 1987, 2694 f.).

  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel,

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2017 - 4 ZB 17.1731
    Wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat, kann sich nicht auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs berufen (BVerwG, B.v. 4.8.2008 - 1 B 3.08 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86

    Ladung - Frist - Rechtliches Gehör - Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2017 - 4 ZB 17.1731
    Dies ist der Fall, wenn sich der Beteiligte in der verbleibenden Zeit nicht ausreichend auf den Termin vorbereiten konnte oder ihm die Teilnahme wegen der Frist unmöglich war und er den Rechtsverlust auch nicht anderweitig verhindern konnte (BVerwG, B.v. 22.12.2009, a.a.O.; U.v. 6.2.1987 - 4 C 2.86 - NJW 1987, 2694 f.).
  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 1.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Ladungsfrist - Abkürzung - Verfahrensfehler -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2017 - 4 ZB 17.1731
    Eine durch § 102 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht gedeckte Verkürzung der Ladungsfrist ist aber als solche kein zur Zulassung eines Rechtsmittels führender Verfahrensfehler, sondern kann nur unter besonderen Umständen als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beachtlich sein (BVerwG, U.v. 22.6.1984 - 8 C 1.83 - BayVBl 1985, 94; B.v. 27.3.1998 - 6 B 37.98 - juris Rn. 2; B.v. 22.12.2009 - 4 BN 54.09 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 27.03.1998 - 6 B 37.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2017 - 4 ZB 17.1731
    Eine durch § 102 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht gedeckte Verkürzung der Ladungsfrist ist aber als solche kein zur Zulassung eines Rechtsmittels führender Verfahrensfehler, sondern kann nur unter besonderen Umständen als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beachtlich sein (BVerwG, U.v. 22.6.1984 - 8 C 1.83 - BayVBl 1985, 94; B.v. 27.3.1998 - 6 B 37.98 - juris Rn. 2; B.v. 22.12.2009 - 4 BN 54.09 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 04.03.1988 - 4 B 13.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2017 - 4 ZB 17.1731
    Ob eine Gehörsverletzung wegen Nichteinhaltung der Vorschriften zur Ladungsfrist nach § 102 Abs. 1 VwGO hier auch deswegen ausscheidet, weil der Kläger sein diesbezügliches Rügerecht gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 295 Abs. 1 ZPO verloren hat (dazu BVerwG, B.v. 31.8.1988 - 4 B 13.88 - NJW 1989, 601; Brüning, a.a.O., Rn. 17), kann danach offenbleiben.
  • VGH Bayern, 21.11.2017 - 5 ZB 17.31683

    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs im

    Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (BayVGH, B.v. 16.11.2017 - 4 ZB 17.1731 - Rn. 4).
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