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   VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 CS 16.411   

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https://dejure.org/2016,5993
VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 CS 16.411 (https://dejure.org/2016,5993)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.03.2016 - 3 CS 16.411 (https://dejure.org/2016,5993)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. März 2016 - 3 CS 16.411 (https://dejure.org/2016,5993)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mindestruhegehalt und Mindestversorgung einer Schwerbehinderten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Beamten wegen Bezugs einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen; Anrechnung zusätzlicher Altersversorgung auf die Beamtenversorgung ; Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes

  • rewis.io

    Anrechnung einer Altersrente für Schwerbehinderte auf Beamtenversorgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersrente; Ruhensregelung; Zusammentreffen; Mindestversorgung; Verrechnung; Diskriminierung; Härte; Versorgungsbezug; Alimentationsprinzip

  • rechtsportal.de

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Beamten wegen Bezugs einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen; Anrechnung zusätzlicher Altersversorgung auf die Beamtenversorgung; Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 2.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 CS 16.411
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B. v. 11.8.2005 - 2 B 2/05 - juris) und des erkennenden Senats (BayVGH, B. v. 17.12.2003 - 3 CS 03.2384 - juris) stellt die Aufrechnung mit einer Gegenforderung weder einen Verwaltungsakt noch eine Vollziehung des die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheids, sondern vielmehr eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung dar (BayVGH, B. v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris).

    Dies gilt jedenfalls in Fällen, in denen - wie hier - die Aufrechnung mit einer lediglich durch Leistungsbescheid konkretisierten und geltend gemachten Gegenforderung infolge rechtsgrundloser Überzahlung von Versorgungsbezügen in Mitten steht (BVerwG, U. v. 11.8.2005 a. a. O.).

  • VerfGH Bayern, 11.02.2015 - 1-VII-13

    Anrechnung privater Rentenversicherung auf Versorgungsbezüge der Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 CS 16.411
    Soweit die Antragstellerin die Verfassungsmäßigkeit der genannten Bestimmungen anzweifelt bzw. deren verfassungswidrige Auslegung durch das Verwaltungsgericht rügt, weil die Anrechnung zusätzlicher Altersversorgung auf die Beamtenversorgung gegen das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) verstoße, findet dies in der von ihr zitierten Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 11. Februar 2015 (Vf. 1-VII-13) keine Stütze.
  • BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04

    Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 CS 16.411
    Es verstößt auch nicht gegen das Alimentationsprinzip, dass bei der Berechnung der Ruhensbeträge die Brutto- und nicht die Nettobeträge zugrunde gelegt wurden (sog. "Bruttoprinzip", vgl. BVerwG, U. v. 3.11 2005 - 2 C 16/04 - juris Rn. 14 f.), solange im Endergebnis ein Nettoeinkommen verbleibt, das die Alimentation als amtsangemessen erscheinen lässt (BVerfG, NB. v. 11.12.2007 - 2 BvR 797/04 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 16.04

    Familienzuschlag der Stufe 1; Eigenmittelgrenze; Bruttoprinzip; Barunterhalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 CS 16.411
    Es verstößt auch nicht gegen das Alimentationsprinzip, dass bei der Berechnung der Ruhensbeträge die Brutto- und nicht die Nettobeträge zugrunde gelegt wurden (sog. "Bruttoprinzip", vgl. BVerwG, U. v. 3.11 2005 - 2 C 16/04 - juris Rn. 14 f.), solange im Endergebnis ein Nettoeinkommen verbleibt, das die Alimentation als amtsangemessen erscheinen lässt (BVerfG, NB. v. 11.12.2007 - 2 BvR 797/04 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Versorgungsbezügen - Gesetzesimmanenter

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 CS 16.411
    Ansprüche auf Versorgungsbezüge stehen unter dem gesetzesimmanenten Vorbehalt, dass sie beim Zusammentreffen mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung entfallen (vgl. BVerwG, U. v. 24.9.1992 - 2 C 18/91 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 13.10.2010 - 14 CS 10.2198

    Aufrechnung mit Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge gegen laufende

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 CS 16.411
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B. v. 11.8.2005 - 2 B 2/05 - juris) und des erkennenden Senats (BayVGH, B. v. 17.12.2003 - 3 CS 03.2384 - juris) stellt die Aufrechnung mit einer Gegenforderung weder einen Verwaltungsakt noch eine Vollziehung des die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheids, sondern vielmehr eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung dar (BayVGH, B. v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris).
  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 3 CS 11.165

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Witwenversorgung; Zusammentreffen von

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 CS 16.411
    Nichts anderes gilt auch, wenn (lediglich) eine Verrechnung überzahlter Ruhestandsbezüge mit den laufenden Bezügen erfolgt (BayVGH, B. v. 31.3.2011 - 3 CS 11.165 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - 1 L 134/11

    Verfassungskonformität von § 14 Abs. 5 BeamtVG, § 2 Nr. 9 BeamtVÜV -

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 CS 16.411
    Die Anrechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Mindestversorgung ist ebenfalls verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 11.10.2011 - 1 L 134/11; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 30.8.2011 - OVG 6 N 64.10 - jeweils juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 6 N 64.10

    Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 CS 16.411
    Die Anrechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Mindestversorgung ist ebenfalls verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 11.10.2011 - 1 L 134/11; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 30.8.2011 - OVG 6 N 64.10 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 17.12.2003 - 3 CS 03.2384
    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 CS 16.411
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B. v. 11.8.2005 - 2 B 2/05 - juris) und des erkennenden Senats (BayVGH, B. v. 17.12.2003 - 3 CS 03.2384 - juris) stellt die Aufrechnung mit einer Gegenforderung weder einen Verwaltungsakt noch eine Vollziehung des die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheids, sondern vielmehr eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung dar (BayVGH, B. v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris).
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