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   VGH Bayern, 19.11.2018 - 11 CS 18.1271   

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VGH Bayern, 19.11.2018 - 11 CS 18.1271 (https://dejure.org/2018,40103)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.11.2018 - 11 CS 18.1271 (https://dejure.org/2018,40103)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. November 2018 - 11 CS 18.1271 (https://dejure.org/2018,40103)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Verdachts der Schizophrenie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 2
    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Verdachts der Schizophrenie; Nachbesserung eines ärztlichen Gutachtens im Widerspruchsverfahren

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Verdachts der Schizophrenie; mögliche Nachbesserung eines ärztlichen Gutachtens im Widerspruchsverfahren; Führerschein; paranoide Schizophrenie; Qualifikation; Kraftfahrzeug; ärztliches Gutachten; Interessenabwägung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 14.09.2016 - 11 CS 16.1467

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2018 - 11 CS 18.1271
    Insbesondere bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, ist das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 13; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 55, 46).
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2018 - 11 CS 18.1271
    Unschädlich ist, dass die gegebene Begründung auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Fahrerlaubnisentzugs verwendet werden könnte (BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 85).
  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CS 15.1505

    Nichtbeibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens; ausreichende Tatsachen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2018 - 11 CS 18.1271
    Vor diesem Hintergrund ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Interessenabwägung aus den in dem angegriffenen Beschluss im einzelnen dargelegten Gründen zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Anordnung des Sofortvollzugs hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E gemessen an dem vergleichbaren, der Entscheidung des Senats vom 22. Oktober 2007 (11 CS 07.2170 - juris Rn. 27 ff.; vgl. auch B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505 - juris Rn. 14 ff.) zugrunde liegenden Fall einer rechtlichen Überprüfung standhält.
  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192

    Beeinträchtiugng der Fahreignung - Unverhältnismäßigkeit der nochmaligen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2018 - 11 CS 18.1271
    Auch darf ein vorgelegtes Gutachten nach ständiger Rechtsprechung unabhängig davon, ob die Beibringungsanordnung zu Recht erfolgte oder der Gutachter den vorgegebenen Rahmen seines Untersuchungsauftrags eingehalten hat, in vollem Umfang verwertet werden (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 14 ff.; U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 24 f. jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.08.2016 - 11 B 16.595

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis nach psychologischem

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2018 - 11 CS 18.1271
    Auch darf ein vorgelegtes Gutachten nach ständiger Rechtsprechung unabhängig davon, ob die Beibringungsanordnung zu Recht erfolgte oder der Gutachter den vorgegebenen Rahmen seines Untersuchungsauftrags eingehalten hat, in vollem Umfang verwertet werden (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 14 ff.; U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 24 f. jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.07.2012 - 11 CS 12.1321

    Medikamentenabhängigkeit; Substitution des Betroffenen mit Methadon

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2018 - 11 CS 18.1271
    Unter Berücksichtigung, dass auch der den Antragsteller behandelnde Facharzt bei ihm eine wahnhafte psychische Störung (beziehungswahnhafte Symptomatik mit Beeinträchtigungswahn) diagnostiziert hat, sich aber aus dem Arztbrief nicht nachvollziehbar ergibt, aus welchem Grund Wahnwahrnehmungen oder optische Halluzinationen, insbesondere die Beobachtungen des Antragstellers in seiner Wohnung betreffend, sicher auszuschließen sind, vermag die an den Kriterien der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) gemessene ärztliche Einschätzung der Gutachterin zumindest Anlass zu Zweifeln an der Fahreignung zu begründen, die eine weitere Aufklärung rechtfertigen und erfordern; zumal der behandelnde Arzt wegen des bei ihm anzunehmenden Interessenkonflikts nach § 11 Abs. 2 Satz 5 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Mai 2018 (BGBl I S. 566), regelmäßig nicht dazu berufen ist, sich zur Frage der Fahreignung seines Patienten zu äußern (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2012 - 11 CS 12.1321 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 05.09.2008 - 11 CS 08.1890

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad; vorläufiger

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2018 - 11 CS 18.1271
    Bei dieser häufig wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltung, der eine typische Interessenlage zugrunde liegt, reicht es aus, diese Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass sie nach Auffassung der Fahrerlaubnisbehörde auch im konkreten Fall vorliegt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2013 - 11 CS 13.785 - juris Rn. 7; B.v. 5.9.2008 - 11 CS 08.1890 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 23.05.2013 - 11 CS 13.785

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Konsums vom Amphetamin

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2018 - 11 CS 18.1271
    Bei dieser häufig wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltung, der eine typische Interessenlage zugrunde liegt, reicht es aus, diese Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass sie nach Auffassung der Fahrerlaubnisbehörde auch im konkreten Fall vorliegt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2013 - 11 CS 13.785 - juris Rn. 7; B.v. 5.9.2008 - 11 CS 08.1890 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 22.10.2007 - 11 CS 07.2170
    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2018 - 11 CS 18.1271
    Vor diesem Hintergrund ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Interessenabwägung aus den in dem angegriffenen Beschluss im einzelnen dargelegten Gründen zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Anordnung des Sofortvollzugs hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E gemessen an dem vergleichbaren, der Entscheidung des Senats vom 22. Oktober 2007 (11 CS 07.2170 - juris Rn. 27 ff.; vgl. auch B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505 - juris Rn. 14 ff.) zugrunde liegenden Fall einer rechtlichen Überprüfung standhält.
  • VG Trier, 14.03.2019 - 1 L 545/19

    Frist zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Gerade im Bereich des Gefahrenabwehrrechts, dem das Fahrerlaubnisrecht funktional zuzuordnen ist, können regelmäßig die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gesichtspunkte zugleich auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.11.2018 - 11 CS 18.1271 - juris Rn. 15; BayVGH, Beschluss vom 24.04.2017 - 11 CS 17.601 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.01.2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2011 - 10 S 625/11 - juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.08.1994 - 7 B 12083/94.OVG -), mit anderen Worten das Erlassinteresse mit dem Vollzugsinteresse identisch sein.

    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann in diesen Fällen knappgehalten werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.11.2018 - 11 CS 18.1271 - juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2002 - 10 S 985/02 - juris Rn. 8; VG Trier, Beschlüsse vom 08.12.2016 - 1 L 8043/16.TR - vom 26.04.2017 - 1 L 4996/17.TR - und vom 20.06.2018 - 1 L 3254/18.TR -).

    Im Bereich des Gefahrenabwehrrechts kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung zudem nach der ständigen Rechtsprechung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen, um deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.11.2018 - 11 CS 18.1271 - juris Rn. 15); der Umstand, dass die im streitgegenständlichen Bescheid angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.11.2018 - 11 CS 18.1271 - juris Rn. 15; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.01.2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 18.11.2014 - 16 B 1282/14 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 10.03.2008 - 11 CS 07.3453 -, juris Rn. 16; VG Trier, Beschlüsse vom 08.12.2016 - 1 L 8043/16.TR -, vom 26.04.2017 - 1 L 4996/17.TR - und vom 05.02.2018 - 1 L 14829/17.TR -).

  • VGH Bayern, 03.05.2021 - 11 CS 21.701

    Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

    Bei dieser häufig wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltung, der eine typische Interessenlage zugrunde liegt, reicht es aus, diese Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass sie nach Auffassung der Fahrerlaubnisbehörde auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2018 - 11 CS 18.1271 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Es ist unschädlich, dass die gegebene Begründung auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis verwendet werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2018 a.a.O. m.w.N.).

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