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   VGH Bayern, 20.08.2012 - 6 ZB 11.2233   

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https://dejure.org/2012,30171
VGH Bayern, 20.08.2012 - 6 ZB 11.2233 (https://dejure.org/2012,30171)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.08.2012 - 6 ZB 11.2233 (https://dejure.org/2012,30171)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. August 2012 - 6 ZB 11.2233 (https://dejure.org/2012,30171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bundesbeamtenrecht; Widerspruchseinlegung; Mindestanforderung; Verwaltungsakt; Hinweis, Auskunft; Rechtsbehelfsbelehrung; Sinn und Zweck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2012 - 6 ZB 11.2233
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 28.04.2009 - 2 A 8.08

    Dienstliche Beurteilung; Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme der Beurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2012 - 6 ZB 11.2233
    Als Widerspruch i.S. des § 69, § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist jede Äußerung zu verstehen, durch die der Betroffene zu erkennen gibt, dass er mit der getroffenen Entscheidung oder Maßnahme nicht einverstanden ist (BVerwG, U.v. 28.4.2009 - 2 A 8.08 - BayVBl 2009, 735).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2012 - 6 ZB 11.2233
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 09.11.1966 - V C 196.65

    Bestimmung des Einflusses auf den Lauf einer Rechtsmittelfrist bei Fehlen der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2012 - 6 ZB 11.2233
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung hat nur den Sinn und Zweck, die Rechtsunkenntnis des Rechtssuchenden in verfahrensrechtlicher Hinsicht zu beseitigen (BVerwG, U. v. 9.11.1966 - V C 196.65 - BVerwGE 25, 261 ff.; Schmidt in Eyermann, a.a.O., § 58 RdNr. 1).
  • BVerwG, 20.11.1970 - VII C 33.70

    Durchführung eines Vorverfahrens - Auslegung eines Schreibens - Fehlen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2012 - 6 ZB 11.2233
    Ein Widerspruchsschreiben muss nicht ausdrücklich als Widerspruch bezeichnet sein und braucht auch keinen bestimmten Antrag zu enthalten; es genügt - ist aber auch erforderlich - dass es erkennen lässt, dass sich der Absender gegen eine bestimmte Verwaltungsmaßnahme wendet, die er beseitigt oder geändert haben möchte (BVerwG, U.v. 20.11.1970 - VII C 33.70 - Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 4; Rennert in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 70 RdNr. 3; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 70 RdNr. 5).
  • VG München, 19.09.2017 - M 5 K 17.456

    Beteiligung des Personalrates bei der Entlassung aus Anpassungslehrgang für

    Maßgeblich ist die Sicht eines verständigen objektiven Betrachters, ob dem Text sowohl nach der äußeren Form als auch nach dem Wortlaut eine Regelungswirkung zukommt (vgl. NdsOVG, B.v. 12.12.2016 - 11 ME 214/16 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 20.8.2012 - 6 ZB 11.2233 - juris Rn. 6; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Auflage 2017, § 35 Rn. 54).
  • VG München, 19.09.2017 - M 5 K 17.457

    Entlassung aus Anpassungslehrgang zur Anerkennung einer im Ausland erworbenen

    Maßgeblich ist die Sicht eines verständigen objektiven Betrachters, ob dem Text sowohl nach der äußeren Form als auch nach dem Wortlaut eine Regelungswirkung zukommt (vgl. NdsOVG, B.v. 12.12.2016 - 11 ME 214/16 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 20.8.2012 - 6 ZB 11.2233 - juris Rn. 6; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Auflage 2017, § 35 Rn. 54).
  • VG München, 28.07.2022 - M 10 K 20.3303

    Unzulässige Klage gegen Heranziehung zur Zweitwohungssteuer bei bestandskräftigem

    a) Als Widerspruch im Sinne des § 69, § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist jede Äußerung zu verstehen, durch die der Betroffene zu erkennen gibt, dass er mit der getroffenen Maßnahme nicht einverstanden ist (BVerwG, U.v. 28.4.2019 - 2 A 8.08 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 20.8.2012 - 6 ZB 11.2233 - juris Rn. 5).
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