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   VGH Bayern, 21.11.2017 - 7 C 16.1330   

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https://dejure.org/2017,45114
VGH Bayern, 21.11.2017 - 7 C 16.1330 (https://dejure.org/2017,45114)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.2017 - 7 C 16.1330 (https://dejure.org/2017,45114)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. November 2017 - 7 C 16.1330 (https://dejure.org/2017,45114)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Erstattungsfähigkeit geltend gemachter Rechtsanwaltsvergütungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 7 Abs. 1 ; RVG § 15 Abs. 2 ; RStV § 29 S. 3
    Kostenerinnerung; Mehrere Rechtsanwälte; Dieselbe Angelegenheit; Mehrere Auftraggeber

  • rechtsportal.de

    RVG § 7 Abs. 1 ; RVG § 15 Abs. 2 ; RStV § 29 S. 3
    Erstattungsfähigkeit geltend gemachter Rechtsanwaltsvergütungen bei mehreren Auftraggebern; Abgrenzung eines gebührenpflichtigen Auftrags von mehreren einzeln abzurechnenden Aufträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwei Anwälte, mehrere Auftraggeber: Verschiedene Angelegenheiten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 508
  • DVBl 2018, 125
  • DÖV 2018, 124
  • afp 2018, 155
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 7 BV 11.285

    Klage der Axel Springer AG in Sachen ProSiebenSat.1 erfolgreich

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 7 C 16.1330
    Die (jetzige) Antragstellerin und Beklagte in den Ausgangsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München (U.v. 8.11.2007 - Az. M 17 K 06.2675), dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (U.v. 15.2.2012 - Az. 7 BV 11.285) und dem Bundesverwaltungsgericht (U.v. 29.1.2014 - Az. 6 C 2.13) hatte mit Bescheid vom 15. Mai 2006, bestätigt durch Widerspruchsbescheid vom 4. Juli 2006, mehreren Fernsehveranstaltern (u.a. der jetzigen Beigeladenen zu 2), allesamt direkte oder mittelbare Tochtergesellschaften der Pr..1 Media AG (der jetzigen Beigeladenen zu 1), die Fortsetzung ihrer Anbietertätigkeit nach Erwerb der von Pr..1 Media AG gehaltenen Anteile durch die A. S. AG (jetzige Antragsgegnerin) nicht genehmigt.

    Die in den Verfahren aller Instanzen entstandenen Kosten haben die Beteiligten nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Februar 2012 (7 BV 11.285) wie folgt zu tragen:.

  • BVerwG, 29.01.2014 - 6 C 2.13

    Fernsehveranstalter; Änderung der Beteiligungsverhältnisse; medienrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 7 C 16.1330
    Die (jetzige) Antragstellerin und Beklagte in den Ausgangsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München (U.v. 8.11.2007 - Az. M 17 K 06.2675), dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (U.v. 15.2.2012 - Az. 7 BV 11.285) und dem Bundesverwaltungsgericht (U.v. 29.1.2014 - Az. 6 C 2.13) hatte mit Bescheid vom 15. Mai 2006, bestätigt durch Widerspruchsbescheid vom 4. Juli 2006, mehreren Fernsehveranstaltern (u.a. der jetzigen Beigeladenen zu 2), allesamt direkte oder mittelbare Tochtergesellschaften der Pr..1 Media AG (der jetzigen Beigeladenen zu 1), die Fortsetzung ihrer Anbietertätigkeit nach Erwerb der von Pr..1 Media AG gehaltenen Anteile durch die A. S. AG (jetzige Antragsgegnerin) nicht genehmigt.
  • OVG Saarland, 12.03.2018 - 1 F 101/18

    Gebührenfreiheit bei Erinnerung gegen den Kostenansatz - Gerichtsgebühr bei

    siehe hierzu auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.11.2017 - 7 C 16.1330 -, Juris, Rdnr. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.4.2017 - 5 OA 44/17 -, Juris, Rdnr. 34; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, Vorb § 154, Rdnr. 17.
  • VG München, 27.05.2019 - M 5 M 19.1133

    Teilweise erfolgreiche Kostenerinnerung: Mehrheit von Streitwertbeschlüssen

    Der Gesetzgeber hat es der Prüfung des Einzelfalls vorbehalten, ob ein gebührenpflichtiger Auftrag vorliegt oder mehrere einzeln abzurechnende Aufträge gegeben sind (BayVGH, B.v. 21.11.2017 - 7 C 16.1330 - juris Rn. 13).
  • VG München, 27.05.2019 - M 5 M 19.1162

    Auch mehrere Gegenstände können "eine Angelegenheit" sein!

    Der Gesetzgeber hat es der Prüfung des Einzelfalls vorbehalten, ob ein gebührenpflichtiger Auftrag vorliegt oder mehrere einzeln abzurechnende Aufträge gegeben sind (BayVGH, B.v. 21.11.2017 - 7 C 16.1330).
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