Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.267   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7250
VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.267 (https://dejure.org/2022,7250)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.03.2022 - 15 ZB 22.267 (https://dejure.org/2022,7250)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. März 2022 - 15 ZB 22.267 (https://dejure.org/2022,7250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,7250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 917
    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus wegen fehlender Erschließung und Entstehung eines Notleitungsrechts (hier: verneint)

  • rewis.io

    Nachbarklage, gesicherte Erschließung, Trinkwasserversorgung, Hinterliegergrundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebot ausreichender Erschließung hat keine nachbarschützende Funktion!

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.267
    Allenfalls in Fällen, in denen das genehmigte Bauvorhaben eine unmittelbar gegenständliche Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks zur Folge hat, kann ausnahmsweise über Art. 14 GG ein Genehmigungsabwehranspruch begründet sein, d.h. wenn die Umsetzung der Baugenehmigung die Begründung oder Ausweitung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB bewirkt (vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - juris Rn. 10; BGH, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 7.12.2010 - 14 B 09.2292 - juris Rn. 17; B.v. 3.1.2018 - 15 ZB 16.2309 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Diesen Anforderungen wird das Zulassungsvorbringen, das den angeführten Entscheidungen (BVerwG, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 und BayVGH, U.v. 17.11.1999 - 26 B 96.1267) schon keinen sich widersprechenden Rechtssatz des Verwaltungsgerichts gegenüberstellt, nicht gerecht.

  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung,

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.267
    § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB knüpft das Notwegerecht an die Voraussetzung, dass einem Grundstück die Verbindung mit einem öffentlichen Weg - hier mit dem öffentlichen Wasserleitungsnetz - fehlt, die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendig ist (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15/95 - juris Rn. 20).

    Dass und weshalb dies hier anders sein sollte, lässt sich dem Zulassungsvorbringen nicht entnehmen, so dass durch die erteilte Baugenehmigung gerade kein Automatismus in Richtung auf die Entstehung eines Notwegerechts ausgelöst wird (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15.95 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 69; U.v. 7.12.2010 - 14 B 09.2292 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 B 09.2292

    Rechtswidrige Baugenehmigung, die (auch) Nachbarrechte verletzt, weil die

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.267
    Allenfalls in Fällen, in denen das genehmigte Bauvorhaben eine unmittelbar gegenständliche Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks zur Folge hat, kann ausnahmsweise über Art. 14 GG ein Genehmigungsabwehranspruch begründet sein, d.h. wenn die Umsetzung der Baugenehmigung die Begründung oder Ausweitung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB bewirkt (vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - juris Rn. 10; BGH, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 7.12.2010 - 14 B 09.2292 - juris Rn. 17; B.v. 3.1.2018 - 15 ZB 16.2309 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Dass und weshalb dies hier anders sein sollte, lässt sich dem Zulassungsvorbringen nicht entnehmen, so dass durch die erteilte Baugenehmigung gerade kein Automatismus in Richtung auf die Entstehung eines Notwegerechts ausgelöst wird (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15.95 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 69; U.v. 7.12.2010 - 14 B 09.2292 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98

    Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.267
    Allenfalls in Fällen, in denen das genehmigte Bauvorhaben eine unmittelbar gegenständliche Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks zur Folge hat, kann ausnahmsweise über Art. 14 GG ein Genehmigungsabwehranspruch begründet sein, d.h. wenn die Umsetzung der Baugenehmigung die Begründung oder Ausweitung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB bewirkt (vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - juris Rn. 10; BGH, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 7.12.2010 - 14 B 09.2292 - juris Rn. 17; B.v. 3.1.2018 - 15 ZB 16.2309 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398

    Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.267
    Dass und weshalb dies hier anders sein sollte, lässt sich dem Zulassungsvorbringen nicht entnehmen, so dass durch die erteilte Baugenehmigung gerade kein Automatismus in Richtung auf die Entstehung eines Notwegerechts ausgelöst wird (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15.95 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 69; U.v. 7.12.2010 - 14 B 09.2292 - juris Rn. 17).
  • BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.267
    Erschwernisse, z.B. eine umständlichere, weniger bequemere oder kostspieligere Verbindungsmöglichkeit, müssen hierbei regelmäßig hingenommen werden (BGH, U.v. 15.4.1964 - V ZR 134/62 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16

    Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.267
    Im Zulassungsantrag muss ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.01.2019 - 5 B 1.19

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens; Widerspruch gegen Aussetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.267
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 1.12.2020 - 15 ZB 20.1985 - juris Rn. 16; B.v. 9.11.2021 - 9 ZB 19.1586 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 06.04.2016 - 1 B 22.16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.267
    Eine lediglich fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall oder eine Ergebnisdivergenz vermögen eine Divergenzrüge aber nicht zu begründen (vgl. BVerwG, B.v. 9.3.2021 - 2 B 6.21 - juris Rn. 7; B.v. 6.4.2016 - 1 B 22.16 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 03.01.2018 - 15 ZB 16.2309

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.267
    Allenfalls in Fällen, in denen das genehmigte Bauvorhaben eine unmittelbar gegenständliche Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks zur Folge hat, kann ausnahmsweise über Art. 14 GG ein Genehmigungsabwehranspruch begründet sein, d.h. wenn die Umsetzung der Baugenehmigung die Begründung oder Ausweitung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB bewirkt (vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - juris Rn. 10; BGH, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 7.12.2010 - 14 B 09.2292 - juris Rn. 17; B.v. 3.1.2018 - 15 ZB 16.2309 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 15 ZB 21.2360

    Nachbarklage auf Aufhebung einer Baugenehmigung

  • BVerwG, 09.03.2021 - 2 B 6.21

    Erfolglose Divergenzbeschwerde gegen disziplinare Maßnahmebemessung

  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 9 ZB 19.1586

    Nutzungsuntersagung des Betriebs eines Wettbüros

  • VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316

    Erfolgloser Antrag auf Berufungszuassung einer Nachbarklage gegen eine

  • VGH Bayern, 01.12.2020 - 15 ZB 20.1985

    Berufung: Geländeauffüllung als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme

  • VG München, 28.11.2022 - M 8 K 20.1555

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Neubau eines Wohn- und

    Das Gebot ausreichender wegemäßiger Erschließung des Baugrundstücks hat weder in bauplanungsrechtlicher noch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht nachbarschützende Funktion (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 10; B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7; U.v. 22.1.2010 - 14 B 08.887 - juris Rn. 20; vgl. - zur planungsrechtlichen Erschließung - auch BayVGH, B.v. 5.3.2018 - 2 ZB 15.1558 - juris Rn.4; B.v. 1.3.2016 - 1 ZB 15.1560 - juris Rn. 9).

    So kann einem Nachbarn ein Abwehrrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG dann zustehen, wenn die Umsetzung der Baugenehmigung in Folge des Fehlens der wegemäßigen Erschließung des Baugrundstücks zur Begründung oder Ausweitung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB an seinem Grundstück führt und damit gleichsam im Wege einer "Automatik" eine unmittelbare Verschlechterung seiner Eigentumsrechte bewirkt, ohne dass ihm im Übrigen hiergegen ein sonstiger effektiver Rechtsschutz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - BVerwGE 50, 282 = juris Rn. 20; U.v. 4.6.1996 - 4 C 15.95 - BauR 1996, 841 = juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 25.11.2013 - 2 CS 13.2267 - juris Rn. 6; B.v. 1.3.2016 - 15 CS 16.244 - juris Rn. 25; B.v. 3.1.2018 - 15 ZB 16.2309 - juris Rn. 14; B.v. 30.9.2019 - 9 CS 19.967 - juris Rn. 27; B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - juris Rn. 30; B.v. 25.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 9).

    § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB knüpft das Notwegerecht an die Voraussetzung, dass einem Grundstück die Verbindung mit einem öffentlichen Weg fehlt, die zur ordnungsgemäßen Benutzung notwendig ist (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15/95 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 25.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 10).

    Erschwernisse, z.B. eine umständlichere, weniger bequemere oder kostspieligere Verbindungsmöglichkeit, müssen hierbei regelmäßig hingenommen werden (BGH, U.v. 24.1.2020 - V ZR 155/18 - juris Rn. 22; U.v. 15.4.1964 - V ZR 134/62 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 25.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 10; Brückner in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 917 BGB Rn. 12 m.w.N.).

    Erschwernisse, z.B. umständlichere, weniger bequemere und kostspieligere Verbindungsmöglichkeiten müssen hierbei regelmäßig hingenommen werden (BayVGH, B.v. 25.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 10; BGH, U.v. 15.4.1964 - V ZR 134/62 - juris Rn. 11; Brückner in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 917 Rn. 12).

  • VG München, 30.10.2023 - M 8 SN 23.4872

    Nachbareilantrag, Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme (verneint),

    Das Gebot ausreichender wegemäßiger Erschließung des Baugrundstücks hat grundsätzlich weder in bauplanungsrechtlicher noch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht nachbarschützende Funktion (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 10; B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7; U.v. 22.1.2010 - 14 B 08.887 - juris Rn. 20; vgl. - zur planungsrechtlichen Erschließung - auch BayVGH, B.v. 5.3.2018 - 2 ZB 15.1558 - juris Rn.4; B.v. 1.3.2016 - 1 ZB 15.1560 - juris Rn. 9).

    Daher kann einem Nachbarn ein Abwehrrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG dann zustehen, wenn die Umsetzung der Baugenehmigung in Folge des Fehlens der wegemäßigen Erschließung des Baugrundstücks zur Begründung oder Ausweitung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB an seinem Grundstück führt und damit gleichsam im Wege einer "Automatik" eine unmittelbare Verschlechterung seiner Eigentumsrechte bewirkt, ohne dass ihm im Übrigen hiergegen ein sonstiger effektiver Rechtsschutz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15.95 - BauR 1996, 841 = juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - juris Rn. 30; B.v. 25.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 16.01.2024 - 15 ZB 23.1894

    Nachbarklage gegen Funkmast, Bestimmtheit, Prüfungsmaßstab der Baugenehmigung,

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 25.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2827

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in Nachbarklageverfahren gegen

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 25.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 12).
  • VG Ansbach, 19.05.2022 - AN 3 S 22.01095

    Nachbaranfechtung, Erschließung, Notwegerecht für, Ausschluss eines

    Nur in den Fällen, in denen die Umsetzung der Baugenehmigung die unmittelbar gegenständliche Inanspruchnahme eines Nachbargrundstücks zur Folge hat, also quasi "automatisch" zivilrechtlich den Anspruch auf Einräumung eines Notwegerechts nach § 917 BGB am Grundstück des klagenden Nachbarn auslöst, kann aus Art. 14 Abs. 1 GG ein nachbarschützender Abwehranspruch abgeleitet werden (BayVGH, B.v. 25.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Ein oben beschriebener "Automatismus" liegt jedoch nicht vor, wenn andere Erschließungsmöglichkeiten - ohne Einräumung eines Notwegerechts - bestehen, wobei umständlichere, weniger bequeme und auch kostspieligere Erschließungsmöglichkeiten genutzt werden müssen (BayVGH, B.v. 25.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.02.2024 - 9 ZB 23.481

    Wahrung Doppelhauscharakter bei Terrassenüberdachung und Brandwand,

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 25.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2828

    Erfolgloses Rechtsmittel hinsichtlich einer abgewiesenen Nachbarklage gegen eine

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 25.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 10.01.2023 - 9 ZB 22.1686

    Erfolglose Nachbarklage gegen Erweiterung eines Mehrfamilienhauses - Notwegerecht

    ...11 verwiesen (vgl. auch BayVGH, B.v. 25.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 05.10.2022 - 15 CS 22.1750

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Neubau von Bungalows

    Zwar ist die Frage einer ausreichenden Erschließung Gegenstand der Baugenehmigung, aber unabhängig davon, ob sich der Nachbar überhaupt auf eine fehlende oder unzureichende Erschließung berufen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 9 - Notwegerecht; B.v. 15.2.2022 - 15 CS 22.43 - juris Rn. 17 - vorhabenbedingte Überlastung), dürfte der Schutz vor Staubimmissionen durch die Benutzung unbefestigter, öffentlicher Straßen nicht Gegenstand der Baugenehmigung sein.
  • VG Aachen, 25.01.2023 - 3 L 684/22

    Hochwasserschutz; Baugenehmigung; Nachbarklage; Regelung der Vollziehung;

    vgl. dazu: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 25. März 2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 9 m.w.N.
  • VG München, 27.09.2022 - M 1 K 18.5268

    Erfolglose baurechtliche Nachbarklage gegen einen bauplanungsrechtlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht