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   VGH Bayern, 25.04.2022 - 10 B 22.784   

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VGH Bayern, 25.04.2022 - 10 B 22.784 (https://dejure.org/2022,9942)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.04.2022 - 10 B 22.784 (https://dejure.org/2022,9942)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. April 2022 - 10 B 22.784 (https://dejure.org/2022,9942)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 10 B 21.2948

    Keine Umdeutung einer Berufung in einen Berufungszulassungsantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 10 B 22.784
    Mit der Anhörungsrüge und der Gegenvorstellung wendet sich der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom 10. Februar 2022 (10 B 21.2948), mit dem dieser die eingelegte Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21. Juli 2021 nach § 125 Abs. 2 Satz 1 VwGO als unzulässig verworfen (I.), dem Kläger die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt (II.), den Beschluss wegen der Kosten für vorläufig vollstreckbar erklärt und Anordnungen zur Abwendung der Vollstreckung durch Sicherheitsleistung getroffen (III.), die Revision nicht zugelassen (IV.) und den Streitwert unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 249.050,- Euro festgesetzt hat (V.).

    Der Beschluss des Senats enthielt insoweit auch die nach § 125 Abs. 2 Satz 5 VwGO erforderliche Rechtsmittelbelehrung(vgl. Senatsakte, 10 B 21.2948, Bl. 66 Rückseite u. Bl. 67).

    Der vollständige und unterschriebene Beschluss des Senats vom 10. Februar wurde am selben Tag zur Bearbeitung an die Geschäftsstelle verfügt, von dieser am 14. Februar 2022 bearbeitet und am 15. Februar 2022 zur Post gegeben (vgl. Senatsakte, 10 B 21.2948, Bl. 68 f.).

  • BVerwG, 20.02.2017 - 5 B 56.16

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung im Fall der formell rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 10 B 22.784
    bb) Dabei kann offenbleiben, ob die Gegenvorstellung seit Einführung der Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO durch das Anhörungsrügengesetz generell unzulässig ist (vgl. BVerwG, B.v. 11.4.2017 - 6 C 28.16 - juris Rn. 2: "Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen verwaltungsgerichtliche Urteile und Beschlüsse sind in der Verwaltungsgerichtsordnung abschließend aufgeführt; die Gegenvorstellung gehört nicht dazu.") beziehungsweise unzulässig ist, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - die gleiche Zielrichtung verfolgt wie eine Anhörungsrüge nach § 152a VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 20.2.2017 - 5 B 56.16 - juris Rn. 2 m.w.N.).

    Jedenfalls hat die Gegenvorstellung des Klägers deshalb keinen Erfolg, weil das Vorbringen keinen Anlass gibt, den angefochtenen Beschluss des Senats zu ändern, insbesondere keinen offensichtlichen Gesetzeswiderspruch oder grobes prozessuales Unrecht aufzeigt (vgl. zu den Anforderungen: BVerwG, B.v. 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 20.2.2017 - 5 B 56.16 - juris Rn. 3).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 10 B 22.784
    Die Rüge eines Gehörsverstoßes ist jedoch nur dann hinreichend substantiiert, wenn dem Vorbringen entnommen werden kann, was der Betroffene bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte, denn nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die angegriffene Entscheidung auf dem Gehörsverstoß beruht (vgl. BVerfG, B.v. 14.4.1987 - 1 BvR 332/86 - BVerfGE 75, 201 = juris Rn. 48).
  • BVerwG, 03.05.2011 - 6 KSt 1.11

    Kostenentscheidung; Revisionsurteil; Gegenvorstellungen; Statthaftigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 10 B 22.784
    Jedenfalls hat die Gegenvorstellung des Klägers deshalb keinen Erfolg, weil das Vorbringen keinen Anlass gibt, den angefochtenen Beschluss des Senats zu ändern, insbesondere keinen offensichtlichen Gesetzeswiderspruch oder grobes prozessuales Unrecht aufzeigt (vgl. zu den Anforderungen: BVerwG, B.v. 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 20.2.2017 - 5 B 56.16 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.04.2017 - 6 C 28.16

    Mittellose Partei; Naturalpartei; Notwendigkeit; Prozesskostenhilfe; Reisekosten;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 10 B 22.784
    bb) Dabei kann offenbleiben, ob die Gegenvorstellung seit Einführung der Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO durch das Anhörungsrügengesetz generell unzulässig ist (vgl. BVerwG, B.v. 11.4.2017 - 6 C 28.16 - juris Rn. 2: "Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen verwaltungsgerichtliche Urteile und Beschlüsse sind in der Verwaltungsgerichtsordnung abschließend aufgeführt; die Gegenvorstellung gehört nicht dazu.") beziehungsweise unzulässig ist, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - die gleiche Zielrichtung verfolgt wie eine Anhörungsrüge nach § 152a VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 20.2.2017 - 5 B 56.16 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2005 - 5 B 107.04

    Keine Zulassung zur Revision - Keine Anspruch auf Weiterbewilligung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 10 B 22.784
    Bei den Schriftsätzen der Klägerseite vom 17. Februar 2022 und vom 1. März 2022 handelt es sich daher um nachgelagerte Schriftsätze im Anschluss an den Erlass des angegriffenen Beschlusses, die vom Senat nicht mehr zu berücksichtigen waren (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt der Übergabe der vollständigen und unterschriebenen Entscheidung an die zuständige Geschäftsstelle des Spruchkörpers: BVerwG, B.v. 27.4.2005 - 5 B 107/04 u.a. - juris Rn. 7 a.E. m.w.N.; vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt der Übergabe der zur Zustellung bestimmten Ausfertigungen durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle an die Poststelle: Kraft in Eyermann, VwGO, 19. Aufl. 2019, § 116 Rn. 26 f. m.w.N.), weil insofern Bindungswirkung eingetreten war (vgl. zu der Bindungswirkung speziell auch bei den urteilsvertretenden Beschlüssen nach § 125 Abs. 2 Satz 2 VwGO: Happ in Eyermann, VwGO, 19. Aufl. 2019, Vor § 124 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 706/08

    Erhebung der Gegenvorstellung hält Einlegungsfrist des § 93 Abs 1 S 1 GG für

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 10 B 22.784
    Darin, dass ein Gericht der Rechtsauffassung des Rechtsschutzsuchenden nicht folgt, liegt kein Gehörsverstoß (vgl. zu einer eingelegten "Gegenvorstellung": BVerfG, B.v. 30.4.2008 - 2 BvR 706/08 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.06.2015 - 22 CS 15.1055

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 10 B 22.784
    aa) Für die Entscheidung über die Anhörungsrüge ist das Gericht in der Besetzung der Ausgangsentscheidung zuständig (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2015 - 22 CS 15.1055 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2024 - 3 M 15/24

    Anhörungsrüge; Betrieb einer Spielhalle; Mindestabstand; Berücksichtigung

    Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2016 - 9 A 7.16 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 25. April 2022 - 10 B 22.784 - juris Rn. 12; OVG Saarl, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 2 B 120/21 - Rn. 6, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 O 92/22

    Berichtigungsantrag, Anhörungsrüge, Gegenvorstellung

    Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (BayVGH, Beschluss vom 25. April 2022 - 10 B 22.784 - juris Rn. 12; OVG Saarl, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 2 B 120/21 - Rn. 6, juris).

    Das mag der Fall sein bei formell rechtskräftigen Beschlüssen über die Versagung der Prozesskostenhilfe, weil Anträge auf Prozesskostenhilfe wiederholt gestellt werden können und eine Gegenvorstellung wie ein neuer Antrag Anlass geben kann, eine zunächst versagte Prozesskostenhilfe zu bewilligen (BayVGH, Beschluss vom 25. April 2022, a.a.O. Rn. 7).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2022 - 3 M 106/22

    Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2016 - 9 A 7.16 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 25. April 2022 - 10 B 22.784 - juris Rn. 12; OVG Saarl, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 2 B 120/21 - Rn. 6, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 3 L 4/23

    Anhörungsrüge gegen Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2016 - 9 A 7.16 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 25. April 2022 - 10 B 22.784 - juris Rn. 12; OVG Saarl, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 2 B 120/21 - Rn. 6, juris).
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