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   VGH Bayern, 25.10.2016 - 16b D 14.2351   

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VGH Bayern, 25.10.2016 - 16b D 14.2351 (https://dejure.org/2016,42162)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2016 - 16b D 14.2351 (https://dejure.org/2016,42162)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 16b D 14.2351 (https://dejure.org/2016,42162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Zurückstufung eines Polizeiobermeisters wegen Ebay-Betrugs anstatt seiner Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2016 - 16b D 14.2351
    Ist von den Strafgerichten bei einem außerdienstlich begangenen Dienstvergehen lediglich auf eine Geldstrafe erkannt worden, kommt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur ausnahmsweise und bei Vorliegen disziplinarrechtlich bedeutsamer Umstände in Betracht (vgl. BVerwG, B. v. 5.7.2016 - 2 B 24/16 - juris Rn. 13; U. v. 18.6.2015 - 2 C 9/14 - ZBR 2015, 422 - juris Rn. 38).

    Jedenfalls statusberührende Disziplinarmaßnahmen kommen deshalb nur bei schwerwiegenden Verfehlungen in Betracht (vgl. BVerwG, U. v. 18.6.2015 - 2 C 9/14 - ZBR 2015, 422 - juris Rn. 39).

    Selbst wenn man davon ausginge, dass in allen Fällen einer Geldstrafe die Strafverfolgungsorgane nicht von einer besonderen Schwere der individuellen Schuld ausgehen und der Ausspruch einer statusverändernden Disziplinarmaßnahme deshalb einer besonderen Begründung zur Schwere der Verfehlung bedarf, so dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur ausnahmsweise und bei Vorliegen disziplinarrechtlich bedeutsamer Umstände in Betracht kommt (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 38), lägen solche Umstände hier vor:.

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2016 - 16b D 14.2351
    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.2015 - 2 C 50/13 - ZBR 2016, 250 - juris Rn. 15).

    Ein wie immer gearteter Schematismus verbietet sich hier in besonderer Weise (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.2015 - 2 C 50/13 - ZBR 2016, 250 - juris Rn. 17 m. w. N.).

    Zur Bestimmung der Schwere des im Einzelfall begangenen Dienstvergehens kann im Fall einer außerdienstlich begangenen Straftat auf einer zweiten Stufe zunächst indiziell auf die von Strafgerichten ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.2015 - 2 C 50/13 - ZBR 2016, 250 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2016 - 16b D 14.2351
    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (st. Rspr., vgl. BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 11).

    Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (vgl. BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 13).

    Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 14 ff. m. w. N.).

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2016 - 16b D 14.2351
    Ist von den Strafgerichten bei einem außerdienstlich begangenen Dienstvergehen lediglich auf eine Geldstrafe erkannt worden, kommt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur ausnahmsweise und bei Vorliegen disziplinarrechtlich bedeutsamer Umstände in Betracht (vgl. BVerwG, B. v. 5.7.2016 - 2 B 24/16 - juris Rn. 13; U. v. 18.6.2015 - 2 C 9/14 - ZBR 2015, 422 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12

    Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2016 - 16b D 14.2351
    Bei einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit kann die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden (vgl. BVerwG, B. v. 6.6.2013 - 2 B 50/12 - juris Rn. 10; B. v. 20.10.2011 - 2 B 61/10 - juris Rn. 9; U. v. 25.3.2010 - 2 C 83/08 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2016 - 16b D 14.2351
    Erforderlich ist stets eine Prognoseentscheidung zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung auf Grundlage aller im Einzelfall be- und entlastenden Umstände (vgl. BVerwG, U. v. 6.6.2007 - 1 D 2.06 - juris).
  • BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 61.10

    Schwere des Dienstvergehens; Beweisantrag zur Einholung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2016 - 16b D 14.2351
    Bei einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit kann die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden (vgl. BVerwG, B. v. 6.6.2013 - 2 B 50/12 - juris Rn. 10; B. v. 20.10.2011 - 2 B 61/10 - juris Rn. 9; U. v. 25.3.2010 - 2 C 83/08 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 23.01.2014 - 2 B 52.13

    Entfernung einer Polizisten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2016 - 16b D 14.2351
    Für die disziplinarrechtliche Ahndung von außergerichtlichen Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Maßnahmebemessung grundsätzlich auf einen Orientierungsrahmen bis zur Dienstentfernung abzustellen (vgl. BVerwG, B. v. 23.1.2014 - 2 B 52/13 - juris Rn. 8 ).
  • BVerwG, 22.03.2016 - 2 B 43.15

    Berücksichtigung von Therapiemaßnahmen bei Disziplinarmaßnahmenbemessung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2016 - 16b D 14.2351
    Der "anerkannte" Milderungsgrund setzt aber voraus, dass die negative Lebensphase, die Ursache des Dienstvergehens war, zum Zeitpunkt der Bemessung der Disziplinarmaßnahme durch das Gericht vollständig überwunden ist (vgl. BVerwG, B. v. 22.3.2016 - 2 B 43/15 - juris Rn. 11 hinsichtlich "Entgleisungen während einer negativen, inzwischen überwundenen Lebensphase").
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2016 - 16b D 14.2351
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 16; B. v. 11.2.2014 - 2 B 37/23 - juris Rn. 10; B. v. 25.5.2012 - 2 B 133/11 - juris Rn. 9 m. w. N.), insbesondere nach den Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

  • BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 23.14

    Disziplinarklage; Sachaufklärungspflicht; Minderung der Schuldfähigkeit

  • VGH Bayern, 22.10.2013 - 16b D 10.2314

    Disziplinarrecht;Beamter der Bundespolizei (Polizeiobermeister);

  • VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 09.3127

    Disziplinarrecht

  • OVG Saarland, 15.06.2023 - 2 B 37/23

    Bauaufsichtliches Einschreiten bei Funktionsunfähigkeit einer Brandmeldeanlage

  • VG München, 01.02.2017 - M 19L DK 16.188

    Zurückstufung eines Beamten in die A 6 wegen Überschuldung

    Dieses war weder formell in das Amt des Beamten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 29; BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 66).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach den Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 73).

    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2016 a.a.O. Rn. 74).

    Mit der Anknüpfung an die (im Tatzeitpunkt geltende) Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 25.10.2016 a.a.O. Rn. 75).

    Für die disziplinarrechtliche Ahndung von außergerichtlichen Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren - wie bei dem hier verwirklichten Betrug - ist für die Maßnahmebemessung grundsätzlich auf einen Orientierungsrahmen bis zur Dienstentfernung abzustellen (vgl. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 25.10.2016 a.a.O. Rn. 76).

    Ein wie immer gearteter Schematismus verbietet sich hier in besonderer Weise (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 17 m.w.N.; BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 77).

    Ist von den Strafgerichten bei einem außerdienstlich begangenen Dienstvergehen lediglich auf eine Geldstrafe erkannt worden, kommt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur ausnahmsweise und bei Vorliegen disziplinarrechtlich bedeutsamer Umstände in Betracht (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 2 B 24.16 - juris Rn. 13; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 38, BayVGH, U.v. 25.10.2016 a.a.O. Rn. 78).

  • VG München, 26.06.2017 - M 19L DK 17.749

    Disziplinarmaßnahme des Wegfalls der Amtszulage bei außerdienstlichem Betrug

    Dieses war weder formell in das Amt des Beamten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 29; BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 66).

    Mit der Anknüpfung an die (im Tatzeitpunkt geltende) Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 25.10.2016 a.a.O. Rn. 75).

    Für die disziplinarrechtliche Ahndung von außergerichtlichen Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren - wie bei dem hier verwirklichten Betrug - ist für die Maßnahmebemessung grundsätzlich auf einen Orientierungsrahmen bis zur Dienstentfernung abzustellen (vgl. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 25.10.2016 a.a.O. Rn. 76).

    Ein wie auch immer gearteter Schematismus verbietet sich hier in besonderer Weise (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 17 m.w.N.; BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 77).

  • VG München, 12.01.2023 - M 19L DK 22.2493

    Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (insb. wegen

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 73).

    Bei mehreren Verfehlungen ist die schwerwiegendste maßgeblich (BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 74).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2019 - 3d A 3489/18

    Klage gegen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Wesentlicher Mangel des

    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 25.10.2016 - 16b D 14.2351 -, juris Rn. 56.
  • VG München, 26.04.2017 - DK 16.3544

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten wegen Beihilfe zum

    Dieses war weder formell in das Amt des Beamten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 29; BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 66).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach den Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 73).

    Mit der Anknüpfung an die (im Tatzeitpunkt geltende) Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 25.10.2016 a.a.O. Rn. 75).

  • VG München, 24.03.2021 - M 19L DK 20.3912

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil der

    Hinsichtlich der Bemessung der Disziplinarmaßnahme werde auf den vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 25. Oktober 2016 (16b D 14.2351) entschiedenen Fall Bezug genommen.

    Eine Vergleichbarkeit mit dem vom Bevollmächtigten des Beklagten angeführten Sachverhalt im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Oktober 2016 (16b D 14.2351 - juris), in dem als Disziplinarmaßnahme lediglich eine Zurückstufung des Beamten ausgesprochen wurde, sieht das Gericht nicht.

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2017 - 14 LA 1/17

    Zurückstufung eines Beamten; Nichtanzeige einer gewerblichen Nebentätigkeit

    Denn die fehlende Anzeige der Nebentätigkeiten des Klägers nach § 40 BeamtStG iVm § 70 ff. LBG hängt mit seinem Amt zusammen und kann Auswirkungen auf die Erfüllung seiner Dienstpflichten haben (vgl. im Ergebnis ebenso für die Nichtanzeige von Nebentätigkeiten BayVGH, Urteil vom 21. Januar 2015 - 16a D 13.1889 -, juris, Rn. 57 und Urteil vom 25. Oktober 2016 - 16b D 14.2351 -, juris, Rn. 83).
  • VG München, 05.12.2022 - M 19L DK 22.3481

    Kürzung der Dienstbezüge wegen beleidigender Äußerungen und Anzeigen gegen

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 73).

    Bei mehreren Verfehlungen ist die schwerwiegendste maßgeblich (BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 74).

  • VG München, 24.03.2021 - M 19L DK 20.2587

    Disziplinarklage betreffend Kürzung des Ruhegehalts

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 73).

    Bei mehreren Verfehlungen ist die schwerwiegendste maßgeblich (BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 74).

  • VG München, 23.08.2019 - M 19L DK 18.5696

    Disziplinarverfahren infolge gefährlicher Körperverletzung im Amt durch

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 73).
  • VG München, 05.04.2017 - M 19L DK 15.1594

    Kürzung der Dienstbezüge eines Ersten Bürgermeisters wegen Vorenthaltens und

  • VG München, 22.06.2022 - M 19L DK 21.3877

    Zurückstufung bei Verbreitung kinderpornographischer Schriften in zwei Fällen

  • VGH Bayern, 21.09.2022 - 16a D 20.885

    Aberkennung des Ruhegehalts, Leitender Regierungsdirektor (Besoldungsgruppe A

  • VG München, 15.02.2022 - M 13L DB 20.2459

    Disziplinarrecht: Übergriffigkeit einer Lehrerin gegenüber einer Schülerin; Klage

  • VG München, 05.01.2021 - M 19L DA 20.5485

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen luxuriöser Reisen auf Kosten des Gemeinwesens

  • VG München, 19.04.2021 - M 19L DK 20.6656

    Kürzung der Dienstbezüge wegen mehrfacher sexueller Belästigung untergebener

  • VG München, 17.02.2020 - M 19L DK 19.3123

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt eines ehemaligen Mitarbeiters der

  • VG Bremen, 06.09.2022 - 8 K 2910/20

    Disziplinarmaßnahme wegen verschiedener innerdienstlicher Dienstvergehen (u.a.

  • VG München, 19.10.2017 - M 19L DK 17.242

    Zurückstufung wegen Reue und der Aufdeckung der Straftat

  • VG München, 19.01.2023 - M 19B DA 22.5834

    Disziplinarische Ahndung von Betäubungsmittelvergehen eines Polizeibeamten

  • VG München, 08.12.2022 - M 19L DK 22.2286

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Finanzbeamten wegen Steuerverkürzung

  • VG München, 16.06.2021 - M 19L DK 20.2500

    Absehen von Entfernung aus dem Beamtenverhältnis aufgrund von Milderungsgründen

  • VG München, 25.09.2019 - M 19L DK 18.6098

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • VG München, 06.07.2021 - M 19L DK 20.3394

    Disziplinarmaßnahme der Zurückstufung eines Polizeivollzugsbeamten

  • VG München, 29.07.2019 - M 19L DB 18.3451

    Kürzung des Ruhegehalts durch Disziplinarverfügung

  • VG München, 21.02.2018 - M 19B DK 17.2533

    Disziplinarverfahren mit Ziel: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Erfolgt:

  • VG Berlin, 05.12.2017 - 85 K 9.15

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen mehrfacher Verurteilung

  • VG München, 26.05.2021 - M 19L DK 20.6800

    Disziplinarklage, Kürzung der Dienstbezüge in voller Höhe, Abkürzung der

  • VG München, 23.03.2017 - M 19L DK 15.2516

    Kürzung der Dienstbezüge wegen unerlaubten Besitzes und Führens von Waffen sowie

  • VG München, 01.06.2021 - M 19L DK 19.3126

    Disziplinarklage betreffend Zurückstufung

  • VG München, 22.11.2017 - M 19L DB 17.2189

    Disziplinarverfügung mit Geldbuße infolge Nichtbeachtung einer

  • VG München, 26.01.2022 - M 19L DK 21.1496

    Disziplinarmaßnahme der Kürzung des Ruhegehalts wegen unbefugter Verwendung der

  • VG München, 19.10.2017 - M 19L DK 17.198

    Zurückstufung wegen unberechtigter Datenabfragen und Weitergabe der Erkenntnisse

  • VG München, 13.10.2017 - M 19L DB 16.5746

    Verweis an einen Lehrer wegen Anwendung von Gewalt

  • VG München, 26.04.2017 - M 19L DK 16.3604

    Beweisanforderungen im Disziplinarverfahren

  • VG Bremen, 26.04.2022 - 8 K 57/19

    Verstöße gegen Nebentätigkeitsvorschriften, Urteil vom 26.04.2022 -

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