Rechtsprechung
VGH Bayern, 27.01.2020 - 6 B 19.1776 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 33 Abs. 5; PostPersRG § 6; BBG § 44 Abs. 1
Amtsangemessene Beschäftigung, hier: Postnachfolgeunternehmen - rewis.io
Amtsangemessene Beschäftigung, hier: Postnachfolgeunternehmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bundesbeamtenrecht; Amtsangemessene Beschäftigung; Einwand der unzulässigen Rechtsausübung; Beamter; Behinderung; Berufung; Besoldungsgruppe; Dienstherr; Dienstposten; Erkrankung; Ermessensfehler; gehobener Dienst; Laufbahn; Postnachfolgeunternehmen; Streitwert; ...
- rechtsportal.de
Amtsangemessenheit einer Beschäftigung eines Beamten durch Stellenzuweisung der unterwertigen Tätigkeit; Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei Dienstunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 09.04.2019 - M 21 K 18.2879
- VGH Bayern, 27.01.2020 - 6 B 19.1776
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05
Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2020 - 6 B 19.1776
a) Zweck der in § 6 PostPersRG enthaltenen Regelung ist es, den Postnachfolgeunternehmen wegen des dort bestehenden Personalüberhangs eine Möglichkeit zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes zu eröffnen, die im allgemeinen Beamtenrecht nicht vorgesehen ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.6.2006 - 2 C 26.05 - juris Rn. 19).Ein Beamter hat jederzeit einen auch gerichtlich durchsetzbaren Anspruch darauf, "amtsgemäß", das heißt entsprechend seinem Amt im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinn beschäftigt zu werden; der zeitlich unbefristete Entzug eines entsprechenden Funktionsamtes verletzt diesen Anspruch (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 22.6.2006 - 2 C 26.05 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
Beamter; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Zuweisung; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2020 - 6 B 19.1776
Dem entspricht § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG, der gemäß Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG das aus Art. 33 Abs. 5 GG abgeleitete Recht eines Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung auch bei einer Zuweisung an ein Tochterunternehmen eines Postnachfolgeunternehmen gewährleistet (BVerwG, U.v. 19.5.2016 - 2 C 14.15 - juris Rn. 16): Die Formulierung der Vorschrift ("nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen zumutbar") macht deutlich, dass der Bundesgesetzgeber auch hier am Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung ausdrücklich festgehalten und die Übertragung einer amtsangemessenen Tätigkeit für unabdingbar erachtet hat.Die Übertragung des unterwertigen Arbeitspostens widerspricht § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG, der das Postnachfolgeunternehmen lediglich dazu ermächtigt, einem Beamten ohne seine Zustimmung bei einem Tochterunternehmen eine der Wertigkeit nach dem Statusamt entsprechende Tätigkeit dauerhaft zuzuweisen (BVerwG, U.v. 19.5.2016 - 2 C 14.15 - juris Rn. 17).
- VGH Bayern, 13.12.2013 - 3 CE 13.1374
Umsetzung einer Veterinäroberrätin
Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2020 - 6 B 19.1776
Dazu sei allerdings darauf hingewiesen, dass der Anspruch eines Beamten auf amtsgemäße Verwendung nicht das Recht auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung eines bestimmten Amts im funktionellen Sinn beinhaltet, sondern dass er Änderungen seines abstrakten und konkreten Aufgabenbereichs im Rahmen seines statusrechtlichen Amts, wie z.B. den Verlust einer Vorgesetztenfunktion und möglicherweise auch einen Ortswechsel, hinnehmen muss (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2013 - 3 CE 13.1374 - juris Rn. 25 m.w.N.).
- BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88
Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige …
Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2020 - 6 B 19.1776
Dieser Einwand darf nur substantiiert erhoben werden, da er gegenüber der an sich bestehenden formalen Rechtsposition des Klägers (Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung) einen rechtshemmenden oder rechtsvernichtenden Einwand enthält und sich somit zugunsten der Beklagten auswirken würde (vgl. BVerwG, U.v. 6.9.1988 - 4 C 26.88 - juris Rn. 15;… OVG SH, U.v. 23.11.1994 - 1 L 137/92 - juris Rn. 40). - BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 1.06
Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2020 - 6 B 19.1776
Mit Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG wird klargestellt, dass die Beschäftigung von Beamten bei privaten Unternehmen verfassungsrechtlich zulässig ist und die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG anerkannten Strukturprinzipien des Beamtenrechts auch bei der Weiterbeschäftigung der Beamten der Deutschen Bundespost bei deren privaten Nachfolgeunternehmen grundsätzlich uneingeschränkt Anwendung finden (BVerwG, U.v. 22.6.2006 - 2 C 1.06 - juris Rn. 16 m.w.N.). - BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89
Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand
Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2020 - 6 B 19.1776
Bestehen begründete Anhaltspunkte dafür, dass der Beamte aus in seiner Person liegenden Gründen nicht in der Lage ist, seinen dienstlichen Verpflichtungen auf einem amtsangemessenen Dienstposten ordnungsgemäß nachzukommen, bleibt dem Dienstherrn vielmehr nur die Möglichkeit, in dem dafür vorgesehenen Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit nach § 44 BBG zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Zurruhesetzung des Beamten wegen Dienstunfähigkeit gegeben sind oder ob dem Beamten gegebenenfalls gemäß dem in § 44 Abs. 1 Satz 3 BBG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der "Weiterverwendung vor Versorgung" nach erfolgloser Suche nach einer anderweitigen Verwendung (§ 44 Abs. 2 BBG) gemäß § 44 Abs. 3 BBG eine geringwertigere Tätigkeit übertragen werden kann (BVerwG, U.v. 27.2.1992 - 2 C 45.89 - juris Rn. 30). - BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 3.07
Versetzung Berliner Beamter zum Stellenpool verfassungswidrig
Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2020 - 6 B 19.1776
Sie ist vielmehr schon dann auf Dauer angelegt, wenn der Zeitraum, für den sie gelten soll, nicht von vornherein zeitlich begrenzt oder begrenzbar, bestimmt oder bestimmbar ist, insbesondere dann, wenn offen ist, ob er überhaupt endet (BVerwG, U.v. 18.9.2008 - 2 C 3.07 - juris Rn. 20). - VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 4 S 2235/07
Bestandskraft der Versetzung verringert Anspruch auf amtsangemessene …
Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2020 - 6 B 19.1776
Die vom Kläger im Berufungsverfahren weiterverfolgte Klage auf amtsangemessene Beschäftigung ist als Verpflichtungsklage statthaft (vgl. VGH BW, U.v. 16.3.2009 - 4 S 2235/07 - juris Rn. 18) und auch im Übrigen zulässig. - OVG Hamburg, 11.07.2008 - 1 Bs 112/08
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Zuweisung nach § 6 PostPersRG - …
Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2020 - 6 B 19.1776
Damit berücksichtigt das Gesetz, dass nur bei betrieblichen Gründen von erheblichem Gewicht das durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützte Recht des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung zeitweilig zurückzutreten hat (vgl. OVG Hamburg, B.v. 11.7.2008 - 1 Bs 112/08 - juris Rn. 7 u. 8). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2006 - 1 B 1886/06
Rechtmäßigkeit einer Versetzungsentscheidung i.R.e. beamtenrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2020 - 6 B 19.1776
Es geht deshalb auch im Rahmen einer Zuweisung eines Arbeitspostens bei den Postnachfolgeunternehmen nicht an, einen Beamten (ohne seine Zustimmung) für unbestimmte Zeit auf einem nicht amtsangemessenen Dienstposten einzusetzen und ihn auf die Realisierung seines Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung zu dem Zeitpunkt zu verweisen, in dem die Voraussetzungen des § 6 PostPersRG - offensichtlich - nicht mehr gegeben sind, verbunden mit allen Risiken, die sich insoweit aus der Wahl des Zeitpunktes eines solchen Begehrens ergeben (vgl. OVG NW, B.v. 14.11.2006 - 1 B 1886/06 - juris Rn. 16). - OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1994 - 1 L 137/92
Unzulässige Rechtsausübung; Rechtsnachfolger; Nachbarrecht
- VG München, 09.04.2019 - M 21 K 18.2879
Erfolglose Klage auf amtsangemessene Beschäftigung in einem …