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   VGH Bayern, 27.07.2021 - 1 CS 21.153   

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VGH Bayern, 27.07.2021 - 1 CS 21.153 (https://dejure.org/2021,33742)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.2021 - 1 CS 21.153 (https://dejure.org/2021,33742)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - 1 CS 21.153 (https://dejure.org/2021,33742)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 35; BayBO Art. 76 S. 2
    Nutzungsuntersagung - Eselfarm im Außenbereich

  • rewis.io

    Nutzungsuntersagung, Wohnhaus im Außenbereich, Heilung einer unterbliebenen Anhörung, Keine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit, Erhebliche Zweifel an dem Vorliegen eines landwirtschaftlichen Nebenbetriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 ; BayBO Art. 76 S. 2
    Nutzungsuntersagung; Wohnhaus im Außenbereich; Heilung einer unterbliebenen Anhörung; Keine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit; Erhebliche Zweifel an dem Vorliegen eines landwirtschaftlichen Nebenbetriebs

  • rechtsportal.de

    BauGB § 35 ; BayBO Art. 76 S. 2
    Untersagung der Nutzung eines im Außenbereich gelegenen Wohngebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2021 - 1 CS 21.153
    Die zum Beleg dafür, dass dieses Konzept einen landwirtschaftlichen Betrieb rechtfertigen kann, angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts betreffen das Merkmal des "Dienens" und setzen einen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb voraus (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.1991 - 4 C 2.89 und U.v. 13.12.1974 - 4 C 22.73).

    Das Verwaltungsgericht hat auch zu Recht Zweifel an dem Vorliegen des Merkmals des "Dienens" geäußert (zur Auslegung des Merkmals des "Dienens" vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - NVwZ-RR 1992, 401; U.v. 16.5.1991 - 4 C 2.89 - NVwZ-RR 1992, 400; U.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - NVwZ 1986, 644; U.v. 3.11.1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138; BayVGH, B.v. 20.8.2019 - 15 ZB 18.2106 - juris Rn. 21; U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562; U.v. 11.4.2017 - 1 B 16.2509 - BayVBl 2018, 168; U.v. 20.7.2005 - 2 BV 04.1088 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2021 - 1 CS 21.153
    Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist gekennzeichnet durch eine spezifisch betriebliche Organisation, er erfordert eine Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung und es muss sich bei dem Betrieb um ein auf Dauer gedachtes und auf Dauer lebensfähiges Unternehmen handeln (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9.11 - BayVBl 2013, 173; U.v. 16.12.2004 - 4 C 7.04 - BVerwGE 122, 308; BayVGH, U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562).

    Dabei kommt der Gewinnerzielung bei einer Neugründung eines Nebenerwerbsbetriebs eine größere Bedeutung zu als bei der Erweiterung eines bereits seit etlichen Jahren bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs mit niedriger Rentabilität (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2012 a.a.O.; BayVGH, B.v. 9.2.2021 - 9 ZB 19.1397 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 29.01.2019 - 1 BV 16.232

    Wohnfläche bei Spargelanbau

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2021 - 1 CS 21.153
    Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist gekennzeichnet durch eine spezifisch betriebliche Organisation, er erfordert eine Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung und es muss sich bei dem Betrieb um ein auf Dauer gedachtes und auf Dauer lebensfähiges Unternehmen handeln (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9.11 - BayVBl 2013, 173; U.v. 16.12.2004 - 4 C 7.04 - BVerwGE 122, 308; BayVGH, U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562).

    Das Verwaltungsgericht hat auch zu Recht Zweifel an dem Vorliegen des Merkmals des "Dienens" geäußert (zur Auslegung des Merkmals des "Dienens" vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - NVwZ-RR 1992, 401; U.v. 16.5.1991 - 4 C 2.89 - NVwZ-RR 1992, 400; U.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - NVwZ 1986, 644; U.v. 3.11.1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138; BayVGH, B.v. 20.8.2019 - 15 ZB 18.2106 - juris Rn. 21; U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562; U.v. 11.4.2017 - 1 B 16.2509 - BayVBl 2018, 168; U.v. 20.7.2005 - 2 BV 04.1088 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 25.03.2024 - 1 CS 24.65

    Nutzungsuntersagung, Nutzung eines Einfamilienhauses als Unterkunft für Arbeiter,

    Eine formell rechtswidrige Nutzung darf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 1 CS 21.153 - juris Rn. 10; B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 18).
  • VG München, 08.08.2022 - M 11 S 22.2976

    Nutzungsuntersagung für grenzständige Nebengebäude

    Hierfür genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bereits die formelle Illegalität dieser Nutzung, d. h. das Fehlen einer erforderlichen Baugenehmigung (z. B. BayVGH, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 1 CS 21.153 - juris Rn. 10).

    Da die Nutzungsuntersagung in erster Linie die Funktion hat, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen (z. B. BayVGH, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 1 CS 21.153 - juris Rn. 10) sind insoweit nur geringe Anforderungen zu stellen.

  • VGH Bayern, 18.10.2021 - 15 CS 21.1990

    Beschwerde (erfolglos), Vertretungserfordernis vor dem Verwaltungsgerichtshof;,

    Denn es erscheint nach Aktenlage völlig offen, ob die Antragstellerin hinsichtlich der weder bislang näher dargelegten noch gutachterlich oder fachbehördlich bewerteten Betriebsorganisation überhaupt als Inhaberin eines privilegierten landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB angesehen werden kann (zu den Anforderungen, auch hinsichtlich der Nachhaltigkeit vgl. z.B. BayVGH, B.v. 9.2.2021 - 9 ZB 19.1397 - juris Rn. 8 ff. m.w.N. B.v. 19.4.2021 - 1 ZB 19.61 - juris Rn. 5 f.; B.v. 27.7.2021 - 1 CS 21.153 - juris Rn. 11 f. m.w.N.; Lechner/Busse a.a.O. Art. 57 Rn. 108 ff.).
  • VG München, 28.12.2023 - M 1 S 23.5542

    Boardinghouse, Nutzungsuntersagung, Stellplatzbedarf, Vorläufiger Rechtsschutz

    Insbesondere muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben materiell genehmigungsfähig ist (BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 1 CS 21.153 - juris Rn. 10).
  • VG Ansbach, 31.05.2023 - AN 3 S 22.01934

    Baurecht, Nutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung, Lagerplatz, Außenbereich,

    Sie darf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 1 CS 21.153 - juris Rn. 10; B.v. 27.5.2020 - 1 ZB 19.2258 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 04.01.2023 - 1 CS 22.1971

    Bauaufsichtliche Untersagung der formell illegalen Nutzung eines grenzständigen

    Sie darf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 1 CS 21.153 - juris Rn. 10; B.v. 27.5.2020 - 1 ZB 19.2258 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 25.11.2022 - 1 CS 22.2013

    Nutzungsuntersagung, Keine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens,

    Sie darf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 1 CS 21.153 - juris Rn. 10; B.v. 27.5.2020 - 1 ZB 19.2258 - juris Rn. 7).
  • VG Ansbach, 25.04.2023 - AN 3 K 21.01785

    Vorbescheid, Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich, privilegiertes Vorhaben

    Fehlt es an dem Nachweis eines Gewinns, können durchaus andere Indizien für die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung und damit für die Betriebseigenschaft im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sprechen (BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 1 CS 21.153 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 02.02.2023 - B 2 K 19.1169

    Obstbau, Landwirtschaft, Erwerbsgartenbau, gartenbauliche Erzeugung, Betrieb,

    Neben dem Umfang der landwirtschaftlichen Betätigung, der Verkehrsüblichkeit der Betriebsform, der Sicherung der Beständigkeit, der persönlichen Eignung des Betriebsführers sowie dessen wirtschaftliche Verhältnisse kommt insbesondere bei der Neuerrichtung dem Indiz der Gewinnerzielung besonders gewichtige, wenn auch nicht zwingende Bedeutung für die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Betriebs zu (BayVGH, B. v. 27.07.2021 - 1 CS 21.153 - BeckRS 2021, 22477; BayVGH B. v. 4.2.2014 - 9 ZB 12.2656 - BeckRS 2014, 47704; BVerwG, U. v. 16.12.2004 - 4 C 7/04 - NVwZ 2005, 587; BVerwG, U. v. 24.10.1980 - 4 C 35.78 - BeckRS 1980, 31321264; Spieß in Jäde/Dirnberger, 9. Auflage 2018, BauGB § 35 Rn. 22).
  • VG Ansbach, 28.09.2021 - AN 15 K 20.02078

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Anfechtungsklage gegen

    Eine funktionsgerecht nachgeholte Anhörung setzt voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 7 C 5.14 - BVerwGE 153, 367; BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 1 CS 21.153 - BeckRS 2021, 22477 Rn. 9).
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