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   VGH Bayern, 29.07.2021 - 5 BV 19.2245   

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https://dejure.org/2021,39757
VGH Bayern, 29.07.2021 - 5 BV 19.2245 (https://dejure.org/2021,39757)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.07.2021 - 5 BV 19.2245 (https://dejure.org/2021,39757)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 2021 - 5 BV 19.2245 (https://dejure.org/2021,39757)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 12a; RL 2013/33/EU (EU-Aufnahme-RL) Art. 18 Abs. 2 der; RL 2013/32/EU (Asylverfahrens-RL)
    Erfolglose Berufung wegen Verweigerung anlassloser Zufahrt mit Infobus und anlasslosem Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Infobus für Flüchtlinge; Asylverfahrensberatung; Eigenständiges Zugangsrecht von Nichtregierungsorganisationen zu Aufnahmeeinrichtungen; Unmittelbare Anwendung einer EU-Richtlinie; Ausübung des Hausrechts; schlicht hoheitliches Verwaltungshandeln; Ermessensausübung

  • rechtsportal.de

    Eigenständiges Zugangsrecht von Nichtregierungsorganisationen zu Asyl-Aufnahmeeinrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • br.de (Pressebericht, 29.07.2021)

    Infobus für Flüchtlinge: Klage des Flüchtlingsrats abgewiesen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 152
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 12 S 921/21

    Rechtsnatur einer Hausordnung in einer Erstaufnahmeeinrichtung; grundrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 5 BV 19.2245
    Ferner ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass eine Hausordnung auch Bestimmungen in Gestalt einer Allgemeinverfügung enthält (vgl. in diesem Sinne auch VGH BW, B.v. 28.6.2921 - 12 S 921/21 - juris Rn. 64).
  • EuGH, 06.03.2014 - C-595/12

    Der automatische Ausschluss einer Arbeitnehmerin von einem Ausbildungskurs wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 5 BV 19.2245
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, vom Einzelnen vor den nationalen Gerichten dem Mitgliedstaat gegenüber geltend gemacht werden (vgl. U.v. 6.3.2014 - C-595/12 - juris Rn. 46 m.w.N).
  • BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17

    Verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung erfordert eine durch nahe

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 5 BV 19.2245
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG U.v. 11.4.2017 - 1 BvR 452/17 - NJW 2017, 2096 ff. - juris Rn.22 m.w.N.) ist z.B. ein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung zu bejahen, wenn in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung vom regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasste Behandlungsmethoden nicht vorliegen und die vom Versicherten gewählte andere Behandlungsmethode eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf verspricht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - 15 A 3048/15

    Ausschluss eines rechtsextremen Bürgers an der Teilnahme des "Bürgerdialogs"

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 5 BV 19.2245
    Aufgrund seines Hausrechts als notwendigem Annex zur öffentlich-rechtlichen Sachkompetenz einer Behörde (vgl. OVG Münster U.v. 5.5.2017 - 15 A 3048/15 - juris Rn. 52) hat der öffentliche Einrichtungsträger insoweit ein weites Ermessen.
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 5 BV 19.2245
    Soweit sie hinreichend bestimmt ist, ist sie nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbar anwendbares Recht in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. grundlegend EuGH U.v. 26.2.1986 - C-152/84 Slg. 1986, 723f. - juris Rn.46).
  • VG München, 27.04.2023 - M 30 E 23.1078

    Antrag auf einstweilige Untersagung einer Vollstreckung, Ersatzvornahme -,

    Ziffer 7.4 Satz 1 der Hausordnung fordert ein bestimmtes Handeln (in Form eines Unterlassens) und stellt damit als befehlender Verwaltungsakt - anders als eine nicht durch einen Verwaltungsakt konkretisierte, sich unmittelbar aus einer Rechtsnorm ergebende Verpflichtung - einen vollstreckungsfähigen Verwaltungsakt in Form einer benutzungsregelnden Allgemeinverfügung (Art. 35 Satz 2 BayVwVfG) dar (vgl. VGH BW, B.v. 28.6.2021 - 12 S 921/21 - juris Rn. 61 ff., Rn. 69 ff. zu dem in der Hausordnung einer Erstaufnahmeeinrichtung ausgesprochenen Verbot, eigene Möbelstücke einzubringen; BayVGH, U.v. 29.7.2021 - 5 BV 19.2245 - juris Rn. 82 zur Möglichkeit, die Ausübung des Hausrechts in einer Aufnahmeeinrichtung in Form einer Allgemeinverfügung in der Hausordnung zu regeln).
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