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   VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 C 18.675   

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https://dejure.org/2018,37676
VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 C 18.675 (https://dejure.org/2018,37676)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.10.2018 - 9 C 18.675 (https://dejure.org/2018,37676)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - 9 C 18.675 (https://dejure.org/2018,37676)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166; ZPO § 114, § 116 S. 1 Nr. 2; BayBO Art. 55 Abs. 1, Art. 57 Abs. 1; VwZVG Art. 32, Art. 36; LStVG Art. 9 Abs. 1; BayVwVfG Art. 13; BauGB § 35; BGB § 21, § 65
    Baugenehmigungspflicht für überwiegend ortsfest genutzten Wohnwagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gegen eine Anordnung zur Beseitigung eines Wohnwagens auf einem Grundstück

  • rewis.io

    Baugenehmigungspflicht für überwiegend ortsfest genutzten Wohnwagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Beseitigungsanordnung; Wohnwagen im Außenbereich; Erschließung; Trinkwasserversorgung; Inanspruchnahme mehrerer Störer; Bauaufsicht; bauliche Anlage; Baugenehmigung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gegen eine Anordnung zur Beseitigung eines Wohnwagens auf einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 04.12.2017 - 9 C 17.2034

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 C 18.675
    Zwar dürfen im Rahmen der Prüfung hinreichender Erfolgsaussichten nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. (§ 116 Satz 2 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO die eigentliche Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht aus dem Hauptsacheverfahren in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert und die Anforderungen nicht überspannt werden. Der Erfolg muss nicht gewiss sein; es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die bereits gegeben ist, wenn ein Obsiegen ebenso infrage kommt, wie ein Unterliegen. Hinreichend ist die Erfolgsaussicht jedenfalls dann, wenn die Entscheidung von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn der vom Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2017 - 9 C 17.2034 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2017 - 9 C 17.2034 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 C 18.675
    Auf einen erweiterten Bestandsschutz können sich die Kläger nicht berufen (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 - juris Rn. 24 ff.).
  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 16.993

    Verpflichtung zur Beseitigung von Auffüllungen im Überschwemmungsgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 C 18.675
    Dabei reicht aus, wenn der Inhalt der Beseitigungsanordnung, der Entscheidungssatz, im Zusammenhang mit den Gründen und den sonstigen bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umstände für die Beteiligten gemäß Art. 13 BayVwVfG, vor allem für den Adressaten des Verwaltungsakts, aufgrund einer Auslegung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, dass er sein Verhalten danach richten kann und die Anordnung auch Grundlage für mögliche Vollstreckungsmaßnahmen sein kann (BayVGH, U.v. 6.11.2007 - 14 B 06.1933 - juris Rn. 32; B.v. 5.3.2018 - 8 ZB 16.993 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 25.01.2018 - 9 C 17.910

    Streichung des Wortes ausschließlichund die Verneinung der persönlichen oder

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 C 18.675
    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe hierfür wurde vom Verwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 29. März 2017 und vom 20. Februar 2018 jeweils abgelehnt; die Beschwerden hiergegen blieben erfolglos (Az. 9 C 17.910 und 9 C 18.673).
  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 C 18.673

    Hundehaltung mit Wohnnutzung im Außenbereich - Prozeskostenhife für einen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 C 18.675
    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe hierfür wurde vom Verwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 29. März 2017 und vom 20. Februar 2018 jeweils abgelehnt; die Beschwerden hiergegen blieben erfolglos (Az. 9 C 17.910 und 9 C 18.673).
  • VGH Bayern, 06.11.2007 - 14 B 06.1933
    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 C 18.675
    Dabei reicht aus, wenn der Inhalt der Beseitigungsanordnung, der Entscheidungssatz, im Zusammenhang mit den Gründen und den sonstigen bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umstände für die Beteiligten gemäß Art. 13 BayVwVfG, vor allem für den Adressaten des Verwaltungsakts, aufgrund einer Auslegung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, dass er sein Verhalten danach richten kann und die Anordnung auch Grundlage für mögliche Vollstreckungsmaßnahmen sein kann (BayVGH, U.v. 6.11.2007 - 14 B 06.1933 - juris Rn. 32; B.v. 5.3.2018 - 8 ZB 16.993 - juris Rn. 28).
  • VG Ansbach, 20.02.2018 - AN 9 K 18.00309

    Erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag für Klage gegen baurechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 C 18.675
    Der Kläger zu 2 begehrt in einem weiteren Klageverfahren (AN 9 K 18.00309) die Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Bestandsgebäudes mit Stallungen zu einem Gnadenhof für Schlittenhunde mit Wohnnutzung auf den Grundstücken FlNr.
  • VGH Bayern, 06.03.2012 - 9 CS 12.148

    Beschwerde; Baueinstellung; Wohnwagen; überwiegend ortsfeste Nutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 C 18.675
    Der Vortrag, der Wohnwagen werde gelegentlich auch außerhalb des Grundstücks im Verkehr genutzt, steht der Annahme einer baulichen Anlage nicht entgegen (BayVGH, B.v. 6.3.2012 - 9 CS 12.148 - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Die Inanspruchnahme mehrerer Störer kommt in Betracht, wenn andernfalls die behördliche Anordnung nicht effektiv durchsetzbar wäre, oder um Einwendungen aus dem Rechtsverhältnis mehrerer Betroffener untereinander vorzubeugen (Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.10.2018 - 9 C 18.675 -, juris; Decker in Simon/Busse, a.a.O., Art. 76 Rn. 181).

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn die Beklagte im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr beide Kläger als Handlungsstörer und den Kläger zu 2 wegen seiner Einflussmöglichkeiten aus dem Pachtverhältnis zudem als Zustandsstörer in Anspruch nimmt (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.10.2018 - 9 C 18.675 -, juris).

  • VGH Bayern, 13.07.2020 - 9 C 19.2472

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe

    Hinreichend ist die Erfolgsaussicht jedenfalls dann, wenn die Entscheidung von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn der vom Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 9 C 18.675 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 9 C 18.675 - juris Rn. 19 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 1 CS 21.449

    Baueinstellung gegen Mobile-Home

    Die Eigenschaft der Unbeweglichkeit wird nicht dadurch aufgehoben, dass das Mobile-Home mittels Inanspruchnahme technischer Hilfsmittel wieder weggeschafft werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 9 C 18.675 - juris Rn. 9 zu einem Wohnwagen; B.v. 8.7.2014 - 2 ZB 13.616 - juris Rn. 3 zu einem Bauwagen; Dirnberger in Busse/Kraus, a.a.O. Art. 2 Rn. 38).
  • VGH Bayern, 12.03.2021 - 9 ZB 19.1543

    Baugenehmigung für einen Gnadenhof für Schlittenhunde im Außenbereich

    Darüber hinaus ist - auch unter Berücksichtigung der im Außenbereich gegebenenfalls geringeren Anforderungen bei privilegierten Vorhaben - weder dargelegt noch ersichtlich, dass die Errichtung eines Hausbrunnens - auch in Form des hier wohl geplanten tiefen Bohrbrunnens - einer ordnungsgemäßen Wasserversorgung entspricht (vgl. BayVGH, U.v. 15.12.1976 - 99 II 75 - juris Rn. 16 f.; B.v. 30.10.2018 - 9 C 18.675 - juris Rn. 11).
  • VG Ansbach, 30.03.2022 - AN 15 S 22.00830

    Erfolgreicher Eilantrag gegen ermessensfehlerhaften baurechtlichen Bescheid mit

    Vor diesem Hintergrund ist damit nach summarischer Prüfung zunächst unbedenklich, dass die Räumungsanordnung insoweit auch den auf dem Grundstück aufgestellten und vom Antragsteller überwiegend bzw. vollständig ortsfest genutzte Wohnwagen, welcher insoweit eine bauliche Anlage nach Art. 2 Abs. 1 Satz 3 BayBO darstellt (BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 9 C 18.675 - juris Rn. 9), sowie den auf dem Grundstück befindlichen Abfall i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG betrifft.
  • VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 3 S 19.02602

    Untersagung der Nutzung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle für

    Mithin ist eine Nutzungsuntersagung, mit der nicht nur präventiv die künftige Nutzung untersagt, sondern eine bereits ausgeübte Nutzung unterbunden werden soll, nicht nur an den Mieter, sondern (auch) an den Eigentümer bzw. Vermieter zu richten, wenn - wie hier - andernfalls die behördliche Anordnung nicht durchsetzbar wäre (vgl. etwa BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 9 C 18.675 - juris sowie B.v. 26. Februar 2007 - 1 ZB 06.1196 - juris).
  • VG Ansbach, 07.05.2020 - AN 3 K 19.02603

    Untersagung der Nutzung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle für

    Mithin ist eine Nutzungsuntersagung, mit der nicht nur präventiv die künftige Nutzung untersagt, sondern eine bereits ausgeübte Nutzung unterbunden werden soll, nicht nur an den Mieter, sondern (auch) an den Eigentümer bzw. Vermieter zu richten, wenn - wie hier - andernfalls die behördliche Anordnung nicht durchsetzbar wäre (vgl. etwa BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 9 C 18.675 - juris sowie B.v. 26. Februar 2007 - 1 ZB 06.1196 - juris).
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