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VGH Hessen, 02.02.2000 - 8 TG 713/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 2 HeilprG
Schließung eines Piercingstudios wegen unerlaubter Injektion von Betäubungsmitteln - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HeilprG § 1 Abs. 1; HeilprG § 1 Abs. 2
Gewerberecht, Schließung eines Piercingstudios wegen Verwendung von Lidocain - Arzneimittel, Ausübung, Erlaubnis, Heilkunde, Betäubung, Untersagungsverfügung, Piercing - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Piercing unter Anwendung einer örtlichen Betäubung mittels Injektion eines Arzneimittels als Ausübung der Heilkunde; Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde; Untersagungsverfügung; Schließungsverfügung; Genehmigungspflichtiges Gewerbe; Anwendung von Lidocain als ...
Verfahrensgang
- VG Gießen, 09.02.1999 - 8 G 2161/98
- VGH Hessen, 02.02.2000 - 8 TG 713/99
Papierfundstellen
- ESVGH 50, 239 (Ls.)
- NJW 2000, 2760
- NVwZ 2000, 1320 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Gelsenkirchen, 26.03.2003 - 7 K 2549/01
Faltenunterspritzung, Heilpraktikergesetz
4 St 163/58|OLG Bremen; 04.02.1959; Ss 88/58|BVerwG; 14.10.1958; I C 25.56">NJW 1959, S. 833 f.; bei Piercing mit und ohne Lokalanästhesie: VG Gießen, Beschl. v. 9.2.1999 - 8 G 2161/98 -, NJW 1999, S. 1800, sowie zugehöriger Beschwerdebeschluss des Hessischen VGH vom 02.02.2000 - 8 TG 713/99 -, Gewerbearchiv 2000, 198 f; ausdrücklich verneint hingegen bei Entfernung von Leberflecken und Warzen mittels des Kaltkauterverfahrens: BVerwG, Urt. v. 18.12.1972 - I C 2/69 -, NJW 1973, S. 579 ff., sei es, weil vor Beginn der Behandlung eine Differenzialdiagnose erforderlich ist, um so erhebliche oder sogar schwerste gesundheitliche Gefährdungen des Behandelten auszuschließen. - LG Essen, 06.12.2019 - 45 O 27/19
Werbung eines Frisörs mit Beratung zu Problemen mit der Kopfhaut
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 02. Februar 2000 - 8 TG 713/99) war mit einem Fall befasst, in dem eine Arzthelferin als Betreiberin eines Piercing-Studios örtliche Betäubungen durch Injektion eines Arzneimittels vornahm.