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   VGH Hessen, 04.12.2020 - 2 B 3007/20   

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https://dejure.org/2020,39723
VGH Hessen, 04.12.2020 - 2 B 3007/20 (https://dejure.org/2020,39723)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.12.2020 - 2 B 3007/20 (https://dejure.org/2020,39723)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - 2 B 3007/20 (https://dejure.org/2020,39723)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 31.07.2008 - 6 B 1629/08

    Zulassung einer Fahrraddemonstration auf einer Bundesautobahn

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.2020 - 2 B 3007/20
    Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Einschränkungen oder gar ein Verbot aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, darf den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, größere Bedeutung beigemessen werden, sodass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der (ungehinderten) Nutzung der Straße gegebenenfalls zurückzutreten hat (Hess. VGH, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 6 B 1629/08 - m.w.N. auf die Lit.).

    Hinzu kommt, dass auch kurzzeitige Verkehrsunterbrechungen zu zähfließendem Verkehr und zu längeren Staus führen können (Hess. VGH, Beschluss vom 31. Juli 2008, a.a.O., juris Rn. 14).

  • VGH Hessen, 14.06.2013 - 2 B 1359/13

    Demonstration über Marburger "Stadtautobahn" zulässig

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.2020 - 2 B 3007/20
    Von Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz - GG - wird das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters einer Demonstration über Art und Inhalt der Veranstaltung, insbesondere auch über Ort, Streckenverlauf, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung selbst zu bestimmen, gewährleistet (Hess. VGH, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 2 B 1359/13 - juris Rn. 2 u.H.a. die ständige Rspr. des BVerfG).

    Insoweit unterscheidet sich die vom Antragsteller geplante Veranstaltung auch erheblich von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats vom 14. Juni 2013 ( 2 B 1359/13 ; juris) zugrunde gelegen hat.

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.2020 - 2 B 3007/20
    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (Hess. VGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 2 B 2600/20 - Bl. 9 d. Umdrucks u.H.a. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92, 104, juris Rn. 41).
  • VG Darmstadt, 03.12.2020 - 3 L 1995/20

    Zulässigkeit einer Versammlung auf einer Bundesautobahn

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.2020 - 2 B 3007/20
    Dem ist die Antragsgegnerin entgegengetreten und bezieht sich zur Begründung auf ihren erstinstanzlichen Vortrag in dem Verfahren 3 L 1995/20.DA .
  • VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20

    Streitwert in versammlungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.2020 - 2 B 3007/20
    Eine weitere Reduzierung des Streitwerts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes findet im Hinblick auf die Vorwegnahme der Hauptsache nicht statt (§ 52 Abs. 1 GKG, Nr. 1.5 Satz 2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013; vgl. Beschluss des Senats vom 17. Juni 2020 - 2 E 1289/20 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 21.01.2022 - 5 L 148/22

    Abseilaktion über Autobahn

    Darin unterscheidet sich der Fall von dem, den das Verwaltungsgericht Darmstadt in seinem Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 3 L 1995/20.DA - (juris Rn. 29 = BeckRS 2020, 33985 Rn. 26; nachfolgend: HessVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 2 B 3007/20 -, juris = BeckRS 2020, 33984; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Dezember 2020 - 1 BvR 2719/20 -, juris = NVwZ 2021, 143) zu entscheiden hatte.
  • VGH Bayern, 24.03.2023 - 10 CS 23.575

    Versammlungsverbot der Landeshauptstadt München für Demonstration am 26. März

    Versammlungen auf der Autobahn können deshalb grundsätzlich nicht allein unter Hinweis auf diese zwangsläufig eintretenden Folgen untersagt werden, weil anderenfalls letztlich ein absolutes Verbot der Nutzung der Autobahnen für Versammlungszwecke statuiert würde (vgl. HessVGH, B.v. 4.12.2020 - 2 B 3007/20 - juris Rn. 20).
  • VG München, 23.03.2023 - M 10 S 23.1388

    Erfolgloser Eilantrag gegen das Verbot einer Versammlung auf einer Autobahnbrücke

    Durch das Abseilen und Aufhängen von Transparenten auf der Brücke würde die Aufmerksamkeit der Autofahrer gezielt in Richtung Brückengeländer gelenkt, was Unfallgefahren birgt (s. zu vergleichbaren Fällen: BVerfG, B.v. 7.12.2020 - 1 BvR 2719/20 - juris Rn. 6 ff.; HessVGH, B.v. 4.12.2020 - 2 B 3007/20 - juris Rn. 18 f.; VG Augsburg, B.v. 21.1.2022 - Au 8 S 22.150 - juris Rn. 32).

    Der Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer kann auch nicht wirksam durch Geschwindigkeitsbegrenzungen begegnet werden, insbesondere da hierdurch weitere Gefahren etwa am Stauende entstehen könnten (vgl. HessVGH, B.v. 4.12.2020 - 2 B 3007/20 - juris Rn. 28).

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