Rechtsprechung
VGH Hessen, 11.05.2022 - 9 B 234/11.T |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 44 Abs 5 S 2 Nr 1 BNatSchG, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG, § 80 Abs 5 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO
Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Vergrämung der Haselmaus von Eingriffsflächen
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2022, 494
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Hessen, 14.01.2021 - 9 B 2223/20
Drei Windenergieanlagen des Windparks Wotan bei Trendelburg-Langenthal dürfen …
Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2022 - 9 B 234/11
Dabei sind die Folgen, die einträten, wenn der Verwaltungsakt vollzogen würde und der Eilantrag später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die Vollziehung ausgesetzt und der Eilantrag später abgelehnt würde (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24. September 2020 - 9 B 2223/20 -, Beschlussabdruck Seite 3 …und vom 12. Februar 2020 - 9 B 3008/19 -, zit. nach juris Rn. 3 m. w. N.).Auf die Folgen der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts kommt es dagegen nicht an, wenn das Eilverfahren voraussichtlich deshalb erfolglos sein wird, weil der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist (vgl. Beschluss des Senats vom 24. September 2020, a. a. O.).
An der fachlichen Anerkennung des vom Antragsgegner gebilligten Schutzkonzepts der Beigeladenen für die Haselmaus bestehen unter Zugrundelegung des aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstands (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 14. Januar 2021 - 9 B 2223/20 -, zit. nach juris Rn. 15 m. w. N.) ernstliche Zweifel.
- VGH Hessen, 12.02.2020 - 9 B 3008/19
Beschwerde gegen Zwischenentscheidung
Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2022 - 9 B 234/11
Dabei sind die Folgen, die einträten, wenn der Verwaltungsakt vollzogen würde und der Eilantrag später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die Vollziehung ausgesetzt und der Eilantrag später abgelehnt würde (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24. September 2020 - 9 B 2223/20 -, Beschlussabdruck Seite 3 und vom 12. Februar 2020 - 9 B 3008/19 -, zit. nach juris Rn. 3 m. w. N.).Das vorliegende Verfahren beinhaltet kein insoweit selbstständiges Nebenverfahren (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 12. Februar 2020, a. a. O., Rn. 11 und vom 4. Februar 2020 - 9 B 315/20 -, m. w. N.).
- BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15
Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg
Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2022 - 9 B 234/11
Es kann derzeit nicht sicher prognostiziert werden, dass die von der Beigeladenen landschaftspflegerisch vorgesehenen Schutzmaßnahmen dem Tötungsrisiko für die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) derart begegnen, dass das baubedingte Risiko für diese Art unter die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts maßgebliche Signifikanzschwelle (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 -, BVerwGE 156, 215, zit. nach juris Rn. 83 f. m. w. N.) abgesenkt wird. - BVerwG, 12.11.2020 - 4 VR 6.20
Ablehnung eines Hängebeschlusses
Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2022 - 9 B 234/11
Eine Zwischenentscheidung ist danach in der Regel geboten, wenn zu befürchten wäre, dass bis zur Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren unter Verletzung des verfassungsrechtlichen Gebots des effektiven Rechtsschutzes vollendete Tatsachen geschaffen werden oder sonst schwere und unabwendbare Nachteile drohen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 4 VR 6/20 -, zit. nach juris Rn. 2 m. w. N.).
- VGH Hessen, 05.01.2023 - 9 B 234/22
Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Vergrämung der Haselmaus von …
Der Senat hat mit Beschluss vom 11. Mai 2022 - 9 B 234/22.T - (NVwZ-RR 2022, 494) dem Antragsgegner vorläufig aufgegeben, die von der Beigeladenen für den Zeitraum ab dem 16. Mai 2022 angekündigten Arbeiten zur Rodung der Wurzelstubben an den Standorten der mit Bescheid vom 1. Februar 2022 genehmigten Windenergieanlagen einstweilen zu unterbinden.