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   VGH Hessen, 17.12.1986 - 1 TH 3235/86   

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VGH Hessen, 17.12.1986 - 1 TH 3235/86 (https://dejure.org/1986,3562)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.12.1986 - 1 TH 3235/86 (https://dejure.org/1986,3562)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Dezember 1986 - 1 TH 3235/86 (https://dejure.org/1986,3562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • ESVGH 37, 320 (Ls.)
  • NJW 1987, 1219
 
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  • VGH Hessen, 17.01.1984 - 2 TG 293/84
    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.1986 - 1 TH 3235/86
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob in den Fällen, in denen das Gesetz ein eigenständiges Wahlanfechtungsverfahren für die Wahlberechtigten unabhängig von ihrer subjektiven Betroffenheit vorsieht, der Erlaß einer einstweiligen Anordnung überhaupt zulässig ist (vgl. hierzu die Beschlüsse des Hess. VGH vorn 17.01.1984 - 2 TG 293/84 -, HSGZ 1985, 161 und vom 30.10.1986 - 2 TG 2890/86 - sowie den zum Personalvertretungsrecht ergangenen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.1959 - 7 P 14.58 -, BVerwGE 9, 249).

    Im Hauptsacheverfahren ist gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG für jeden der vier Antragsteller von einem Streitwert von 4.000,-- DM auszugehen, da eine subjektive Antragshäufung vorliegt und die Antragsteller zu 1) bis 3) insoweit nicht in Rechtsgemeinschaft, sondern jeder für sich selbst das Verfahren betreiben (Hartmann, Kostengesetze, 19. Aufl. 1977, § 13 Anhang I - Klagenhäufung - ebenso: Hess. VGH, Beschluß vom 17.01.1984, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 12.03.1984 - BPV TK 682/84
    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.1986 - 1 TH 3235/86
    Auch wenn man diese Frage in Anlehnung an die neuere Rechtsprechung des Fachsenats für Personalvertretungssachen (Bund) des Hessischen Verwaltungsgerichtshof bejaht (vgl. Beschluß vom 12.03.1984 - BPV TK 682/84 -, ZBR 1984 S. 192), so kommt der Erlaß einer einstweiligen Anordnung jedoch nur dann in Betracht, wenn erhebliche Mängel des Wahlverfahrens vorliegen, die offensichtlich eine Anfechtung der Wahl rechtfertigen.

    Darüber hinaus kommt gerade in Wahlsachen dem Grundsatz des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache besondere Bedeutung zu (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 12.03.1984, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 14.12.1977 - VIII TG 4/77
    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.1986 - 1 TH 3235/86
    Dabei reicht die Beteiligungsfähigkeit einer Vereinigung jedenfalls soweit, wie sie das Zuordnungssubjekt des Rechtes in dem so verstandenen Sinne sein kann, das in bezug auf den Streitgegenstand in Frage steht (Hess. VGH, Beschluß vom 14.12.1977 - VIII TG 4/77 -, ESVGH 28, 109 <111". Der Wahlvorstand ist zwar in seiner Entstehung von einem Beschluß des Präsidiums abhängig; er ist jedoch bis zu seiner Auflösung ein selbständiges Organ der richterlichen Selbstverwaltung und hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahl autonom. Die Wahlordnung für die Präsidien der Gerichte (im folgenden WO) vom 19.09.1972 (BGBl. I S. 1821) räumt ihm eine Vielzahl von Rechten und Pflichten ein, die er nicht im Eigeninteresse, sondern im Interesse der richterlichen Selbstverwaltung und der Unabhängigkeit der Rechtspflege wahrnimmt.
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.1986 - 1 TH 3235/86
    Auch wenn man diese Frage in Anlehnung an die neuere Rechtsprechung des Fachsenats für Personalvertretungssachen (Bund) des Hessischen Verwaltungsgerichtshof bejaht (vgl. Beschluß vom 12.03.1984 - BPV TK 682/84 -, ZBR 1984 S. 192), so kommt der Erlaß einer einstweiligen Anordnung jedoch nur dann in Betracht, wenn erhebliche Mängel des Wahlverfahrens vorliegen, die offensichtlich eine Anfechtung der Wahl rechtfertigen.
  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.1986 - 1 TH 3235/86
    Die Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Präsidium ist kein Akt der allgemeinen Staatsverwaltung und damit keine Maßnahme einer Verwaltungsbehörde, sondern ein Organisationsakt der gerichtlichen (richterlichen) Selbstverwaltung (BVerwG, Urteil vom 28.11.1975 - VII C 47.73 -, BVerwGE 50, 11 = NJW 1976, 1224).
  • BVerwG, 23.10.1959 - VII P 14.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.1986 - 1 TH 3235/86
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob in den Fällen, in denen das Gesetz ein eigenständiges Wahlanfechtungsverfahren für die Wahlberechtigten unabhängig von ihrer subjektiven Betroffenheit vorsieht, der Erlaß einer einstweiligen Anordnung überhaupt zulässig ist (vgl. hierzu die Beschlüsse des Hess. VGH vorn 17.01.1984 - 2 TG 293/84 -, HSGZ 1985, 161 und vom 30.10.1986 - 2 TG 2890/86 - sowie den zum Personalvertretungsrecht ergangenen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.1959 - 7 P 14.58 -, BVerwGE 9, 249).
  • VGH Hessen, 30.10.1986 - 2 TG 2890/86

    Tagesordnung des Kreistags

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.1986 - 1 TH 3235/86
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob in den Fällen, in denen das Gesetz ein eigenständiges Wahlanfechtungsverfahren für die Wahlberechtigten unabhängig von ihrer subjektiven Betroffenheit vorsieht, der Erlaß einer einstweiligen Anordnung überhaupt zulässig ist (vgl. hierzu die Beschlüsse des Hess. VGH vorn 17.01.1984 - 2 TG 293/84 -, HSGZ 1985, 161 und vom 30.10.1986 - 2 TG 2890/86 - sowie den zum Personalvertretungsrecht ergangenen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.1959 - 7 P 14.58 -, BVerwGE 9, 249).
  • VGH Hessen, 07.03.1983 - I TE 60/82
    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.1986 - 1 TH 3235/86
    Daß sie mit ihrer Streitwertbeschwerde teilweise Erfolg haben, kann bei der Kostenentscheidung keine Berücksichtigung finden, da das Verfahren über die Beschwerde insoweit gebührenfrei ist und Kosten nicht erstattet werden (§ 25 Abs. 3 GKG) und aus diesem Grund in Verfahren über eine Streitwertbeschwerde eine Kostenentscheidung entfällt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 07.03.1983 - I TE 60/82 -).
  • VGH Hessen, 09.07.1980 - I OE 69/79
    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.1986 - 1 TH 3235/86
    Wer die dem Antragsteller zu 4) auferlegten Kosten letztlich zu tragen hat, entscheidet sich allein nach dem materiellen Recht (Hess. VGH, Urteil vom 09.07.1980 - I OE 69/79 -, ESVGH 31, 118 ).
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