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   VGH Hessen, 19.02.2020 - 4 A 1677/18.Z   

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VGH Hessen, 19.02.2020 - 4 A 1677/18.Z (https://dejure.org/2020,5105)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.02.2020 - 4 A 1677/18.Z (https://dejure.org/2020,5105)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - 4 A 1677/18.Z (https://dejure.org/2020,5105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Stadt Wiesbaden § 5 Abs. 3 LSCHVO, Stadt Wiesbaden § 4 Abs. 1 LSCHVO, Stadt Wiesbaden § 6 LSCHVO, Stadt Wiesbaden § 2 LSCHVO, § 35 Abs. 4 BauGB, § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB
    Baurechts, Wiederaufbau eines Wochenendhauses im Außenbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Wochenendhaus im Landschaftsschutzgebiet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wiederaufbau eines Wochenendhauses im Außenbereich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 679
  • ZfBR 2020, 379
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.02.1994 - 4 B 33.94

    Bauplanungsrecht: Versagung der Baugenehmigung im Außenbereich trotz

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2020 - 4 A 1677/18
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, geklärt, dass § 35 BauGB die Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben nicht abschließend regelt, sondern Raum für die Zulässigkeit einschränkender oder ausschließender landesrechtlicher Regelungen im nicht bodenrechtlichen Bereich zulässt (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 4 B 33.94 -, juris Rdnr. 8).

    Steht deshalb ein Vorhaben mit einer Landschaftsschutzverordnung in einer nicht durch (Ausnahme-) Genehmigung zu behebenden Weise in Widerspruch, so kann es auch dann nicht zugelassen werden, wenn es im Übrigen nach Bauplanungsrecht zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994, a.a.O., Rdnr. 8 m.w.N).

    Die vom Verwaltungsgericht angenommene Beeinträchtigung des Schutzzwecks des § 2 Abs. 1 LSchVO und damit eine Beeinträchtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes im Sinne des § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB (vgl. Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 35 Rdnr. 83) kann nach § 35 Abs. 4 nicht freigestellt werden (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994, a.a.O., Rdnr. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. November 1993 - 8 S 2047/93 -, juris Rdnrn. 3, 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 8 S 2047/93

    Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch ein "teilprivilegiertes" Vorhaben im

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2020 - 4 A 1677/18
    Die vom Verwaltungsgericht angenommene Beeinträchtigung des Schutzzwecks des § 2 Abs. 1 LSchVO und damit eine Beeinträchtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes im Sinne des § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB (vgl. Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 35 Rdnr. 83) kann nach § 35 Abs. 4 nicht freigestellt werden (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994, a.a.O., Rdnr. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. November 1993 - 8 S 2047/93 -, juris Rdnrn. 3, 6).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 35.12

    Revisionszulassung; Auslegung von irrevisiblem Landesrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2020 - 4 A 1677/18
    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass die Würdigung des Sachverhalts aktenwidrig ist, gegen gesetzliche Beweisregeln oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder sonst objektiv willkürlich ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 3 B 35.12 juris Rdnr. 11 und vom 10. Juni 2014 - 3 B 26.13 -, juris Rdnr. 12 ff.).
  • BVerwG, 10.06.2014 - 3 B 26.13

    Gewährung von Zuwendungen aus dem Agrarumweltprogramm des Landes Brandenburg

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2020 - 4 A 1677/18
    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass die Würdigung des Sachverhalts aktenwidrig ist, gegen gesetzliche Beweisregeln oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder sonst objektiv willkürlich ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 3 B 35.12 juris Rdnr. 11 und vom 10. Juni 2014 - 3 B 26.13 -, juris Rdnr. 12 ff.).
  • VGH Hessen, 10.07.2003 - 4 TG 1296/03
    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2020 - 4 A 1677/18
    Die isolierte Betrachtung von Bausubstanz einerseits und Nutzung andererseits verbietet sich grundsätzlich (Hessischer VGH, Beschluss vom 10. Juli 2003 - 4 TG 1296/03 -, BauR 2003, 1875).
  • VG Ansbach, 17.01.2024 - AN 3 K 23.925

    Abriss und Wiederaufbau eines Gartenhauses im Außenbereich und,

    Die Beeinträchtigung des Schutzzwecks einer Landschaftsschutzverordnung stelle eine Beeinträchtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes im Sinne des § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB dar, die auch einem nach § 35 Abs. 4 BauGB begünstigten Vorhaben entgegengehalten werden könnte (VGH Kassel, B.v. 19.2.2020 - 4 A1677/18.Z - BeckRS 2020, 3686).
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