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   VGH Hessen, 26.07.2016 - 1 B 883/16   

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https://dejure.org/2016,27648
VGH Hessen, 26.07.2016 - 1 B 883/16 (https://dejure.org/2016,27648)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.07.2016 - 1 B 883/16 (https://dejure.org/2016,27648)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 1 B 883/16 (https://dejure.org/2016,27648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 32 Abs. 2 GG
    Aufhebung dienstlicher Beurteilungen während eines laufenden Auswahlverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung dienstlicher Beurteilungen während eines laufenden Auswahlverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 32 Abs. 2
    AUFHEBUNG; AUSWAHLVERFAHREN; DIENSTLICHE BEURTEILUNG; KONKURRENTENSTREIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 242
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14

    Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden

    Auszug aus VGH Hessen, 26.07.2016 - 1 B 883/16
    Die aufgezeigten Grundsätze gelten auch in Bezug auf die Überprüfung bzw. Überprüfbarkeit einer dienstlichen Beurteilung des Beigeladenen im Konkurrentenstreitverfahren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 -, juris, Rdnr. 16).
  • VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1511/15
    Auszug aus VGH Hessen, 26.07.2016 - 1 B 883/16
    Der Beamte hat hierauf Anspruch, weil er nur so beurteilen kann, ob er mit Aussicht auf Erfolg gegen ihn nachteilige wertende Urteile seines Dienstherrn um gerichtlichen Rechtsschutz nachsuchen kann (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 1 B 1511/15 -, juris, Rdnr. 33, 38 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15

    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus

    Auszug aus VGH Hessen, 26.07.2016 - 1 B 883/16
    Durch die nachträgliche Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung von Amts wegen greift der Dienstherr durch schlichtes Verwaltungshandeln in eine grundrechtlich nach Art. 33 Abs. 2 GG geschützte Rechtsposition ein, denn die dienstliche Beurteilung vermittelt dem Beamten im Hinblick auf Auswahl- und Beförderungsentscheidungen eine schutzwürdige Position (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 A 4/15 -, juris, Rdnr. 16).
  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 26.07.2016 - 1 B 883/16
    Das entspricht dem Maßstab, der für die Begründung einer Auswahlentscheidung generell gilt (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 23. September 2015 - 1 B 707/15 -, juris, Rdnr. 29).
  • VGH Bayern, 07.11.2019 - 3 CE 19.1730

    Einstweilige Anordnung wegen Konkurrentenverhältnis in

    Es ist zweifelhaft, ob dies auch in der vorliegenden Fallkonstellation im Verhältnis von Dienstherr und Antragsteller in Bezug auf die dienstliche Beurteilung des Beigeladenen zu 4. entsprechend zugrunde gelegt werden kann (HessVGH, B.v. 26.7.2016 - 1 B 883/16 - juris Rn. 17).
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