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   VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08.Z   

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VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08.Z (https://dejure.org/2009,5042)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.04.2009 - 6 A 2226/08.Z (https://dejure.org/2009,5042)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. April 2009 - 6 A 2226/08.Z (https://dejure.org/2009,5042)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 69a GKG, § 152a VwGO
    Gegenvorstellung zur Festsetzung des Streitwerts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung i.R.e. zweitinstanzlichen Streitwertfestsetzung; Statthaftigkeit der Gegenvorstellung als formloser Rechtsbehelf gemäß Art. 17 GG

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung i.R.e. zweitinstanzlichen Streitwertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Gegenvorstellung zur Festsetzung des Streitwerts

  • Judicialis

    GKG § 69a; ; VwGO § 152 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung i.R.e. zweitinstanzlichen Streitwertfestsetzung

  • rechtsportal.de

    GKG § 69a; VwGO § 152 a
    Gegenvorstellung zur Festsetzung des Streitwerts: Anhörungsrüge; Gegenvorstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vorsicht bei zweitinstanzlichen Streitwertfestsetzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2761
  • DÖV 2009, 728
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Hessen, 20.08.2007 - 7 TE 1557/07

    Formerfordernis der Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08
    Der 7. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs führt zur Gegenvorstellung gegen eine Streitwertbeschwerde aus, eine solche sei seit der Einführung des § 69a GKG im Hinblick auf das Gebot der Rechtsmittelklarheit und das Institut der Rechtskraft außerordentlicher Rechtsbehelfe mangels einfachgesetzlicher Regelung nicht mehr statthaft (Beschluss vom 20.08.2007 - 7 TE 1557/07 -, NVwZ-RR 2008, 70).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung nach § 152a Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08
    Mit Beschluss vom 8. Februar 2006 führte das Niedersächsische OVG zudem aus, trotz der zwischenzeitlich erfolgten Erörterung der Zulässigkeit einer Gegenvorstellung sehe es einen solchen außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffenen Rechtsbehelf nicht als statthaft an (Az.11 LA 82/05, NJW 2006, 2506).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2005 - 2 ME 241/05

    Anhörung; Anhörungsrüge; Anwendungsbereich; Gehör; Gehörsrüge; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08
    Ebenfalls finde die Regelung dann keine Anwendung, wenn die Bewertung einer unanfechtbaren Entscheidung vorgebracht werde (Beschluss vom 12.07.2005 - 2 ME 241/05 -, NVwZ-RR 2006, 295).
  • OVG Sachsen, 23.03.2009 - 2 B 227/09

    Streitwert; Konkurrentenstreit; Diensposten; Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08
    Das Sächsische OVG weist hingegen die Gegenvorstellung als unstatthaft dann zurück, wenn der Anwendungsbereich der genannten Bestimmung eröffnet ist, wenn also mit der Verletzung verfassungsrechtlich garantierter Verfahrensrechte zugleich eine mit der Anhörungsrüge rügbare Verletzung des rechtlichen Gehörs einhergehe (Beschluss vom 23.03.2009 - 2 B 227/09, juris).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08
    Mit dem Beschluss vom 30. April 2003 gab das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber jedoch die Neufassung der Regelungen der gerichtlichen Rechtsbehelfe zur Abgrenzung der Aufgabenverteilung der Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit auf (Plenumsbeschluss, - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08
    Mit dem Beschluss vom 25. November 2008 (Az. 1 BvR 848/07, NJW 2009, 829) hat es jedoch ausgeführt, eine Gegenvorstellung sei jedenfalls nicht (mehr) erforderlich, um die in § 90 Abs. 2 BVerfGG vorgeschriebene Ausschöpfung des Rechtswegs zu erfüllen.
  • BFH, 26.09.2007 - V S 10/07

    Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Bundesgerichte zur Statthaftigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08
    Rüsken ist, unter Kritik an dem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 26. September 2007 (Az. V S 10/07, NJW 2008, 543) der Ansicht, es bestehe die Möglichkeit der Ergänzung der gesetzlich geregelten Anhörungsrüge durch ein richterliches Institut der Gegenvorstellung, um es dem judex a quo zu erlauben, eine Überprüfung der Entscheidung vorzunehmen ("Wird die Gegenvorstellung abgeschafft?", NJW 2008, 481).
  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08
    Ebenso bejaht das Bundessozialgericht die Statthaftigkeit der Änderung eines an sich unanfechtbaren Beschlusses auf Gegenvorstellung hin, wenn die getroffene Entscheidung in offensichtlichem Widerspruch zum Gesetz steht und insbesondere unter Verletzung von Grundrechten ergangen ist, so dass sie sonst nur im Wege der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte, oder wenn die Entscheidung zu einem groben prozessualen oder sozialen Unrecht führen würde (Beschluss vom 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B -, NJW 2006, 860).
  • OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08
    Der Bayerische VGH trifft zwar die Aussage, eine Gegenvorstellung sei neben der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO nicht mehr statthaft, weil sich diese Regelung als abschließend erweise (Beschluss vom 19.01.2006 - 4 CE 05.690 -, BayVBl. 2007, 221; Beschluss vom 03.03.2009 - 12 CE 09.317 -, juris), führt jedoch relativierend aus, dass selbst dann, wenn eine Gegenvorstellung, die keinen Verstoß des rechtlichen Gehörs rügt, als zulässig angesehen würde, eine Abänderungsbefugnis unanfechtbarer Beschlüsse auf Ausnahmefälle begrenzt bleiben müsse, in denen "anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht" im Weg der fachgerichtlichen Selbstkontrolle beseitigt werden solle (Beschluss vom 19.03.2009 - 12 C 08.3413 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 3 S 83/05

    Anhörungsrüge - Verfahrensverstoß gegen Art. 103 Abs 1 GG

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08
    Unter den Oberverwaltungsgerichten führte der VGH Baden-Württemberg mit Beschluss vom 2. Februar 2005 bereits aus, im Hinblick auf das Institut der Rechtskraft und das Gebot der Rechtsmittelklarheit seien ab dem 1. Januar 2005 neben der - abschließenden - gesetzlichen Regelung des § 152a VwGO sonstige außerordentliche Rechtsbehelfe, wie etwa materiell-rechtlich begründete Gegenvorstellungen wegen behaupteter "greifbarer Gesetzeswidrigkeit", bei unanfechtbaren verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nicht statthaft und somit als unzulässig zu verwerfen (Az. 3 S 83/05, ESVGH 55, 178).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2008 - A 2 S 2867/08

    Außerordentliche Beschwerde; greifbare Gesetzeswidrigkeit; Anhörungsrüge

  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 B 193.06

    Statthaftigkeit eines als Ausnahmebeschwerde bezeichneten Rechtsbehelfs gegen

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 185/08

    Streitwert bei einseitig erklärter Teilerledigung

  • BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01

    Erinnerung gegen einen Kostenansatz - Zulässigkeit einer Änderung eines

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008 - 3 K 31/05

    Einwände des nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2009 - 13 A 4557/06

    Grundlage für die Streitwertfestsetzung in arzneimittelrechtlichen Verfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2006 - 11 D 94/03

    Verpachtung von Teilflächen eines Grundstücks

  • BVerwG, 03.02.2009 - 9 PKH 8.08

    Willkürverbot - Rechtsmittel - Vorbehalt - Zulassung der Berufung - weitere

  • BVerwG, 11.01.2007 - 8 KSt 17.06

    Antrag auf Änderung der Streitwertfestsetzung

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - NC 9 S 80/06

    Streitwertbemessung im Beschwerdeverfahren bei Erledigung des Rechtsstreits.

  • VGH Bayern, 19.03.2009 - 12 C 08.3413

    Unterhaltsvorschussrecht; Prozesskostenhilfe; Erfolglose Gegenvorstellung

  • VGH Bayern, 19.01.2006 - 4 CE 05.690
  • VGH Bayern, 03.03.2009 - 12 CE 09.317

    Wohngeldrecht; einstweiliger Rechtsschutz; Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 15 C 18.2268

    Streitwertbemessung anhand jährlicher Mieteinnahmen bzgl einer

    - zum Streitstand vgl. HessVGH, B.v. 20.3.2009 - 6 A 2226/08 - NJW 2009, 2761).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2012 - 1 E 433/11

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gegenvorstellung gegen einen

    vgl. hierzu die umfangreiche Darstellung des Meinungstandes in: Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 2009 - 6 A 2226/08 -, NJW 2009, 2761 = juris, Rn. 4 ff.; ferner vgl. etwa Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2011, § 152a Rn. 2, m.w.N.
  • OVG Sachsen, 02.11.2016 - 4 C 3/15

    Gegenvorstellung; Streitwert; Rechtsgemeinschaft; Kommunalverfassungsstreit

    1 Die innerhalb der Sechs-Monats-Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG erhobene Gegenvorstellung ist jedenfalls unbegründet, so dass die nach wie vor nicht einheitlich beantwortete Frage der Statthaftigkeit der Gegenvorstellung (den Meinungsstand zusammenfassend: HessVGH, Beschl. v. 20.3.2009, NJW 2009, 2761) offen bleiben kann.2 Die Festsetzung des Streitwertes in dem Beschluss des Senats vom 7. Juni 2016 ist nicht "greifbar gesetzeswidrig" (BVerwG, Beschl. v. 4.8.2009 - 4 B 45/09, 4 B 20/09 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 2.9.2009 - 3 E 77/09 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 24.11.2009 - 19 C 09.2688 -, juris), so dass der Senat keine Veranlassung sieht, seinen Streitwertbeschluss zu ändern.
  • VGH Hessen, 23.01.2019 - 6 A 2608/18

    Änderung der Streitwertfestsetzung

    Der beschließende Senat hat demgegenüber bereits durch Beschluss vom 20. März 2009 ( 6 A 2226/08 , juris) unter Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und der Literatur dargelegt, dass eine Gegenvorstellung im Rahmen einer Streitwertfestsetzung regelmäßig nicht mehr zulässig sei, sondern im Fall der Verletzung des rechtlichen Gehörs allein die Anhörungsrüge gemäß § 69a GKG statthaft sei.
  • OVG Sachsen, 29.07.2010 - 4 B 184/10

    Gegenvorstellung, Auflage, Approbation, Streitwert

    Die innerhalb der Sechs-Monats-Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG erhobene Gegenvorstellung ist jedenfalls unbegründet, so dass die nach wie vor nicht einheitlich beantwortete Frage der Statthaftigkeit der Gegenvorstellung (den Meinungsstand zusammenfassend: HessVGH, Beschl. v. 20.3.2009, NJW 2009, 2761) unbeantwortet bleiben kann.
  • VG Münster, 14.03.2013 - 6 K 1156/12

    Zustimmung zur Kündigung - Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung nach

    Dieser Rechtsbehelf ist neben der in § 152 a Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - geregelten Anhörungsrüge auch weiterhin statthaft ( vgl. zum Meinungsstreit und Stand der diesbezüglichen Rechtsprechung: Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 2009 - 6 A 2226/08 -, juris).
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