Rechtsprechung
VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 78 Abs. 3, Abs. 4 S. 4
Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylG § 78 Abs. 3 ; AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
Uganda; Homosexualität; Darlegungserfordernis; Asylantrag; Verfolgungsschicksal; Antrag auf Zulassung der Berufung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 27.10.2017 - Au 4 K 17.32860
- VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
Das rechtliche Gehör wäre allenfalls dann verletzt, wenn das Verwaltungsgericht den Sachverhalt oder das Vorbringen des Klägers in einer Weise gewürdigt hätte, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte (BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 = juris Rn. 51 m.w.N.; verbotene Überraschungsentscheidung) oder wenn sich klar ergäbe, dass das Verwaltungsgericht die Ausführungen des Klägers nicht in Erwägung gezogen hat (…vgl. BVerfG, B.v. 8.2.1995 - 2 BvR 2241/94 - juris Rn. 21). - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
Art. 103 Abs. 1 GG gibt den am Prozess Beteiligten jedoch weder einen Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus erst ermittelt (…vgl. BVerfG, B.v. 18.2.1998 - 2 BvR 1324/87 - BayVBl 1988, 268 = juris Rn. 18 m.w.N.) noch ist Art. 103 Abs. 1 GG sonst eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen (vgl. BVerfG, B.v. 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 = juris Rn. 7 m.w.N.). - BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im …
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
Art. 103 Abs. 1 GG gibt den am Prozess Beteiligten jedoch weder einen Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus erst ermittelt (vgl. BVerfG, B.v. 18.2.1998 - 2 BvR 1324/87 - BayVBl 1988, 268 = juris Rn. 18 m.w.N.) noch ist Art. 103 Abs. 1 GG sonst eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen (…vgl. BVerfG, B.v. 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 = juris Rn. 7 m.w.N.).
- BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
Von Vorstehendem abgesehen setzt eine begründete Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs die vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher Möglichkeiten voraus, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfG, B.v. 10.2.1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220 = juris Rn. 14 m.w.N.). - BVerwG, 30.07.2014 - 5 B 25.14
Divergenzrüge bei Abweichen von der Rechtsprechung des Gerichtshofes der …
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
Die Kritik an der tatrichterlichen Sachverhaltswürdigung durch das Verwaltungsgericht im Einzelfall kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör aber grundsätzlich nicht begründen (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13 m.w.N.). - BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 14.14
Gewährleistung einer sachverständigen Würdigung der i.R.d. Flurbereinigung zu …
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
Deshalb kann insbesondere aus einer von der Ansicht eines Beteiligten abweichenden Beweiswürdigung des Gerichts nicht auf einen Gehörsverstoß geschlossen werden (vgl. BVerwG, B.v. 15.5.2014 - 9 B 14.14 - juris Rn. 8 m.w.N.). - VGH Bayern, 27.11.2017 - 9 ZB 17.31302
Beurteilung medizinischer Sachverhalte durch das Verwaltungsgericht im Rahmen …
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
Soweit der Kläger annimmt, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG), bleibt sein Antrag auf Zulassung der Berufung ohne Erfolg, weil nicht dargelegt wird (vgl. § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG), welche konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, deren Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und weshalb ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2017 - 9 ZB 17.31302 - juris Rn. 3 m.w.N.). - VGH Bayern, 24.05.2017 - 9 ZB 15.50041
Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig wegen anderweitiger internationaler …
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
Soweit der Kläger geltend macht, das erstinstanzliche Urteil weiche von einer Entscheidung eines der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG genannten Gerichte ab, bleibt der Antrag erfolglos, weil im Zulassungsvorbringen kein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und diesem ein Rechtssatz eines Divergenzgerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt wird (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2017 - 9 ZB 15.50041 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 2241/94
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
Das rechtliche Gehör wäre allenfalls dann verletzt, wenn das Verwaltungsgericht den Sachverhalt oder das Vorbringen des Klägers in einer Weise gewürdigt hätte, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte (…BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 = juris Rn. 51 m.w.N.; verbotene Überraschungsentscheidung) oder wenn sich klar ergäbe, dass das Verwaltungsgericht die Ausführungen des Klägers nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG, B.v. 8.2.1995 - 2 BvR 2241/94 - juris Rn. 21).
- VGH Bayern, 09.02.2018 - 15 ZB 18.30240
Erfolgloses, auf Verletzung rechtlichen Gehörs gestütztes …
Die Kritik an der tatrichterlichen Sachverhaltswürdigung und rechtlichen Subsumtion durch das Verwaltungsgericht im Einzelfall - ohne dass hier geklärt werden müsste, ob diese mit Blick auf die ausführliche Begründung im erstinstanzlichen Urteil am Maßstab von § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG hinreichend substanziiert wurde - kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör aber grundsätzlich nicht begründen (…vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 9;… B.v. 6.11.2017 - 15 ZB 17.31393 - juris Rn. 7;… vgl. auch BayVGH, B.v. 20.9.2017 - 15 ZB 17.31105 - juris Rn. 5 m.w.N.: keine Geltung des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Asylrecht).Das rechtliche Gehör wäre insofern allenfalls dann verletzt, wenn das Verwaltungsgericht im Sinne einer Überraschungsentscheidung den Sachverhalt oder das Vorbringen des Klägers in einer Weise gewürdigt hätte, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte (…BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 = juris Rn. 51 m.w.N.;… BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372 = juris Rn. 4;… B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386 = juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 9.11.2017 - 21 ZB 17.30468 - juris Rn. 2, 4; B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 ZB 18.32200
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
Soweit die Klägerinnen anführen, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG), bleibt ihr Antrag auf Zulassung der Berufung ohne Erfolg, weil nicht dargelegt wird (vgl. § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG), welche konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, deren Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und weshalb ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 4 m.w.N.). - VGH Bayern, 27.04.2018 - 9 ZB 18.30790
Asylfolgeantrag bezüglich Feststellung von Abschiebungsverboten
Soweit der Kläger annimmt, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG), bleibt sein Antrag auf Zulassung der Berufung ohne Erfolg, weil nicht dargelegt wird (vgl. § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG), welche konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, deren Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und weshalb ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 4 m.w.N.).