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   VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969   

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VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969 (https://dejure.org/2018,1440)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969 (https://dejure.org/2018,1440)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Januar 2018 - 9 ZB 17.31969 (https://dejure.org/2018,1440)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 ; AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
    Uganda; Homosexualität; Darlegungserfordernis; Asylantrag; Verfolgungsschicksal; Antrag auf Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
    Das rechtliche Gehör wäre allenfalls dann verletzt, wenn das Verwaltungsgericht den Sachverhalt oder das Vorbringen des Klägers in einer Weise gewürdigt hätte, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte (BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 = juris Rn. 51 m.w.N.; verbotene Überraschungsentscheidung) oder wenn sich klar ergäbe, dass das Verwaltungsgericht die Ausführungen des Klägers nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG, B.v. 8.2.1995 - 2 BvR 2241/94 - juris Rn. 21).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt den am Prozess Beteiligten jedoch weder einen Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus erst ermittelt (vgl. BVerfG, B.v. 18.2.1998 - 2 BvR 1324/87 - BayVBl 1988, 268 = juris Rn. 18 m.w.N.) noch ist Art. 103 Abs. 1 GG sonst eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen (vgl. BVerfG, B.v. 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 = juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt den am Prozess Beteiligten jedoch weder einen Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus erst ermittelt (vgl. BVerfG, B.v. 18.2.1998 - 2 BvR 1324/87 - BayVBl 1988, 268 = juris Rn. 18 m.w.N.) noch ist Art. 103 Abs. 1 GG sonst eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen (vgl. BVerfG, B.v. 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 = juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
    Von Vorstehendem abgesehen setzt eine begründete Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs die vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher Möglichkeiten voraus, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfG, B.v. 10.2.1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220 = juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.2014 - 5 B 25.14

    Divergenzrüge bei Abweichen von der Rechtsprechung des Gerichtshofes der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
    Die Kritik an der tatrichterlichen Sachverhaltswürdigung durch das Verwaltungsgericht im Einzelfall kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör aber grundsätzlich nicht begründen (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 14.14

    Gewährleistung einer sachverständigen Würdigung der i.R.d. Flurbereinigung zu

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
    Deshalb kann insbesondere aus einer von der Ansicht eines Beteiligten abweichenden Beweiswürdigung des Gerichts nicht auf einen Gehörsverstoß geschlossen werden (vgl. BVerwG, B.v. 15.5.2014 - 9 B 14.14 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.11.2017 - 9 ZB 17.31302

    Beurteilung medizinischer Sachverhalte durch das Verwaltungsgericht im Rahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
    Soweit der Kläger annimmt, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG), bleibt sein Antrag auf Zulassung der Berufung ohne Erfolg, weil nicht dargelegt wird (vgl. § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG), welche konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, deren Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und weshalb ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2017 - 9 ZB 17.31302 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.05.2017 - 9 ZB 15.50041

    Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig wegen anderweitiger internationaler

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
    Soweit der Kläger geltend macht, das erstinstanzliche Urteil weiche von einer Entscheidung eines der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG genannten Gerichte ab, bleibt der Antrag erfolglos, weil im Zulassungsvorbringen kein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und diesem ein Rechtssatz eines Divergenzgerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt wird (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2017 - 9 ZB 15.50041 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 2241/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969
    Das rechtliche Gehör wäre allenfalls dann verletzt, wenn das Verwaltungsgericht den Sachverhalt oder das Vorbringen des Klägers in einer Weise gewürdigt hätte, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte (BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 = juris Rn. 51 m.w.N.; verbotene Überraschungsentscheidung) oder wenn sich klar ergäbe, dass das Verwaltungsgericht die Ausführungen des Klägers nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG, B.v. 8.2.1995 - 2 BvR 2241/94 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 15 ZB 18.30240

    Erfolgloses, auf Verletzung rechtlichen Gehörs gestütztes

    Die Kritik an der tatrichterlichen Sachverhaltswürdigung und rechtlichen Subsumtion durch das Verwaltungsgericht im Einzelfall - ohne dass hier geklärt werden müsste, ob diese mit Blick auf die ausführliche Begründung im erstinstanzlichen Urteil am Maßstab von § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG hinreichend substanziiert wurde - kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör aber grundsätzlich nicht begründen (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 9; B.v. 6.11.2017 - 15 ZB 17.31393 - juris Rn. 7; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.9.2017 - 15 ZB 17.31105 - juris Rn. 5 m.w.N.: keine Geltung des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Asylrecht).

    Das rechtliche Gehör wäre insofern allenfalls dann verletzt, wenn das Verwaltungsgericht im Sinne einer Überraschungsentscheidung den Sachverhalt oder das Vorbringen des Klägers in einer Weise gewürdigt hätte, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte (BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 = juris Rn. 51 m.w.N.; BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372 = juris Rn. 4; B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 9.11.2017 - 21 ZB 17.30468 - juris Rn. 2, 4; B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 ZB 18.32200

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Soweit die Klägerinnen anführen, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG), bleibt ihr Antrag auf Zulassung der Berufung ohne Erfolg, weil nicht dargelegt wird (vgl. § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG), welche konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, deren Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und weshalb ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.04.2018 - 9 ZB 18.30790

    Asylfolgeantrag bezüglich Feststellung von Abschiebungsverboten

    Soweit der Kläger annimmt, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG), bleibt sein Antrag auf Zulassung der Berufung ohne Erfolg, weil nicht dargelegt wird (vgl. § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG), welche konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, deren Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und weshalb ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 4 m.w.N.).
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