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   VGH Bayern, 05.11.2015 - 3 CE 15.1606   

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VGH Bayern, 05.11.2015 - 3 CE 15.1606 (https://dejure.org/2015,38525)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.11.2015 - 3 CE 15.1606 (https://dejure.org/2015,38525)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. November 2015 - 3 CE 15.1606 (https://dejure.org/2015,38525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besetzung der Stelle der Leitung des Finanzamts mit einem Bewerber i.R.d. Auswahlverfahrens

  • rewis.io

    Sachlicher Grund für den Abbruch eines Auswahlverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzung der Stelle der Leitung des Finanzamts mit einem Bewerber i.R.d. Auswahlverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 3 CE 15.1606
    Mit ihm kann das Fehlen eines sachlichen Grundes geltend gemacht werden, wobei dieser Antrag binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung über den Abbruchgrund zu stellen ist (BVerwG U.v. 3.12.2014 - 2 A 3/13 - juris Rn. 22).

    Dieser Grundsatz kann zwar dem Antragsteller nicht entgegengehalten werden, weil der von ihm angegriffene Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens vom 25. September 2014 am 18. November 2014, also vor Erlass der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 3.12.2014 a. a. O. Rn. 25) erfolgte.

    Durch die mit einem Abbruch verbundene Änderung des zeitlichen Bezugspunkts der Auswahlentscheidung etwa kann der Bewerberkreis verändert und gegebenenfalls auch gesteuert werden (BVerfG, B.v. 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 - juris; B.v. vom 2.10.2007 - 2 BvR 2457/07 - juris; BVerwG, U.v. 3.12.2014 - 2 A 3/13 - juris).

    Eine Neuausschreibung darf dann nicht erfolgen (BVerwG v. 3.12.2014 - 2 A 3/13 a. a. O.).

    Die Rechtmäßigkeit des Abbruchs setzt darüber hinaus voraus, dass die Bewerber hiervon rechtzeitig und in geeigneter Form Kenntnis erlangen und der wesentliche Abbruchgrund schriftlich dokumentiert wird (BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7/09 -juris Rn. 27, U.v. 3.12.2014 - 2 A 3/13 juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1733

    Beurteiler, Antragstellers

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 3 CE 15.1606
    Auf Beschwerde des Antragsgegners wurden diese Beschlüsse jeweils durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. April 2015 (Az. 3 CE 14.1733, 3 CE 14.1782 und 3 CE 14.1783) aufgehoben und die Anträge abgelehnt.

    Diese Konstellation betrifft auch noch einen zweiten Bewerber im ersten Auswahlverfahren, wobei dieser Bewerber und der Antragsteller im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen ihre dienstliche Beurteilung nach den Beschlüssen des BayVGH vom 8. April 2015 (Az. 3 CE 14.1733, 3 CE 14.1782, 3 CE 14.1783) mit Widerspruchsbescheiden die Verwendungseignung für ein großes Finanzamt erhalten haben.

    Gemäß den Beschlüssen des Senats vom 8. April 2015 (a. a. O.) wurde dem Antragsteller die Verwendungseignung als Leiter eines großen Finanzamts zu Unrecht nicht zugebilligt, weil sie an ein bestimmtes Gesamturteil in Form einer Mindestpunktzahl geknüpft worden war.

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 3 CE 15.1606
    Maßgeblich hierfür ist primär das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 25).

    So kann er beispielsweise der dienstlichen Erfahrung, der Verwendungsbreite oder der Leistungsentwicklung, wie sie sich insbesondere aus dem Vergleich der aktuellen mit früheren Beurteilungen ergibt, besondere Bedeutung beimessen (BVerwG, B.v. 22.11.2012 a. a. O.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 3 CE 15.1606
    Der Bewerber hat daher Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, B.v. 20.6.2013 -2 VR 1/13 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2470 - juris Rn. 30).

    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind die Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a. a. O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 17.5.2013 a. a. O. juris Rn. 32).

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 3 CE 15.1606
    Der Bewerber hat daher Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, B.v. 20.6.2013 -2 VR 1/13 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2470 - juris Rn. 30).

    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind die Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a. a. O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 17.5.2013 a. a. O. juris Rn. 32).

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782

    Beamtenrecht Regierungsdirektor (BesGr A 15); Stellenbesetzung (Leitung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 3 CE 15.1606
    Auf Beschwerde des Antragsgegners wurden diese Beschlüsse jeweils durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. April 2015 (Az. 3 CE 14.1733, 3 CE 14.1782 und 3 CE 14.1783) aufgehoben und die Anträge abgelehnt.

    Diese Konstellation betrifft auch noch einen zweiten Bewerber im ersten Auswahlverfahren, wobei dieser Bewerber und der Antragsteller im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen ihre dienstliche Beurteilung nach den Beschlüssen des BayVGH vom 8. April 2015 (Az. 3 CE 14.1733, 3 CE 14.1782, 3 CE 14.1783) mit Widerspruchsbescheiden die Verwendungseignung für ein großes Finanzamt erhalten haben.

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1783

    Beurteiler, Antragstellers

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 3 CE 15.1606
    Auf Beschwerde des Antragsgegners wurden diese Beschlüsse jeweils durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. April 2015 (Az. 3 CE 14.1733, 3 CE 14.1782 und 3 CE 14.1783) aufgehoben und die Anträge abgelehnt.

    Diese Konstellation betrifft auch noch einen zweiten Bewerber im ersten Auswahlverfahren, wobei dieser Bewerber und der Antragsteller im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen ihre dienstliche Beurteilung nach den Beschlüssen des BayVGH vom 8. April 2015 (Az. 3 CE 14.1733, 3 CE 14.1782, 3 CE 14.1783) mit Widerspruchsbescheiden die Verwendungseignung für ein großes Finanzamt erhalten haben.

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 3 CE 15.1606
    Das durchgeführte Verfahren entspricht in formaler Hinsicht den Erfordernissen der Rechtsprechung, wonach die maßgeblichen Auswahlerwägungen vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens schriftlich niedergelegt werden müssen (BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 3 CE 15.1606
    Bei gleichem Gesamturteil hat der Dienstherr die Beurteilungen zunächst inhaltlich auszuwerten und dabei Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zu bewerten (Binnendifferenzierung, vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2011 - 2 C 19/10 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 3 CE 15.1606
    Der unterlegene Beamte kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • VGH Bayern, 12.10.2015 - 3 CE 15.1637

    Dienstpostenbesetzung (Leiter der Gesundheitsverwaltung an einem Landratsamt)

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • VGH Bayern, 13.01.2015 - 6 CE 14.2444

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Auswahlverfahren; Abbruch des

  • VG Würzburg, 29.07.2014 - W 1 E 14.491

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Beförderungsdienstposten, Auswahlentscheidung,

  • VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 1 E 21.00421

    Abbruch des Auswahlverfahrens aufgrund der Rücknahme der Bewerbung des

    Maßgeblich ist auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Abbruchs des Auswahlverfahrens am 8. Juni 2021 abzustellen (BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606 - juris Rn. 25).

    Der Antragstellerin wurden damit die wesentlichen Abbruchgründe mitgeteilt, wobei diese auch schriftlich dokumentiert wurden (BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606 - juris Rn. 25).

    Aus dem unterschiedlichen Prüfungsmaßstab wird deutlich, dass eine Überprüfung der Einwände gegen eine dienstliche Beurteilung nicht stattfindet (BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606 - juris Rn. 26).

    Dies gilt sogar dann, wenn erstinstanzlich eine entsprechende Verwendungseignung festgestellt worden ist, hiergegen aber Rechtsmittel durch den Antragsgegner eingelegt wurden (BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606 - juris Rn. 25).

  • VG Regensburg, 10.01.2022 - RO 1 E 21.1927

    Anspruch auf Fortsetzung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens -

    Der Antrag ist ferner innerhalb der seitens des Bundesverwaltungsgerichts herangezogenen Monatsfrist nach Zugang der Abbruchmitteilung, der sog. Obliegenheit zur zeitnahen Rechtsverfolgung, gestellt worden (vgl. BVerwG, B.v. 10.5.2016 - 2 VR 2/15 - juris Rn. 13 = NVwZ 2016, 1652; BayVGH, B.v. 13.11.2020 - 3 CE 20.2213 - BeckOnline Rn 4, 8; BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606 - BeckOnline Rn. 21; BayVGH, B.v. 28.4.2016 - 3 CE 16.583 - BeckOnline Rn. 17: nach Bekanntgabe).

    ferner VG Würzburg, B.v. 3.7.2015 - W 1 E 15.353 - juris Rn. 29 (nachfolgend BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606):.

  • VGH Bayern, 28.04.2016 - 3 CE 16.583

    Erneute Stellenausschreibung mit geändertem Zusatz nach Abbruch des

    Effektiver Rechtsschutz für das auf Fortführung eines abgebrochenen Auswahlverfahrens gerichtete Begehren ist ausschließlich durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu erlangen (BVerwG, U. v. 29.11.2012 - 2 C 6/11 - juris Rn. 12; BayVGH, B. v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606 - juris Rn. 21).

    Nach Ablauf der Monatsfrist ist die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Abbruchs des Auswahlverfahrens überprüfen zu lassen, deshalb verwirkt (BVerwG, U. v. 3.12.2014 a. a. O. Rn. 24; BayVGH, B. v. 5.11.2015 a. a. O.).

  • VG München, 25.02.2016 - M 5 E 15.5533

    Kein Rechtsanspruch auf Übertragung der streitgegenständlichen Stelle

    Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (vgl. zum Ganzen auch BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606 - juris Rn. 23 ff.; B.v. 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 - juris Rn. 30; B.v. 18.2.2011 - 3 CE 10.2443 - juris Rn. 38; B.v. 1.2.2012 - 3 CE 11.2725 - BayVBl 2012, 408).

    Bei einem Leistungsvergleich zwischen dem Antragsteller und dem Beigeladenen besitzt der ausgewählte Beamte einen Leistungsvorsprung um einen Punkt, auf den das Ministerium zu Recht abgestellt hat (BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606 - juris Rn. 36).

  • VG München, 31.08.2022 - M 5 E 22.3292

    Konkurrentenstreit bei Besetzung eines Dienstpostens - hier: Anforderungsprofil

    aa) Der unterlegene Beamte kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606 - juris Rn. 32).
  • VG Ansbach, 29.10.2019 - AN 1 K 19.00688

    Stellenbesetzungsverfahren

    Abgesehen davon, dass der Beigeladene in der aktuellen periodischen Beurteilung gegenüber der Vorbeurteilung vom 20. August 2014 mit einem Punkt weniger beurteilt worden ist, gibt es keinen Grundsatz, dass das Gesamturteil aufgrund einer Beförderung im Beurteilungszeitraum abgesenkt werden muss (BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606 - juris Rn. 40), auch wenn aufgrund der Beförderung ein höherer Vergleichsmaßstab heranzuziehen ist und daher bei gleichgebliebener Leistung, Eignung und Befähigung in der Regel eine niedrigere Bewertung erfolgen wird (BayVGH, B.v. 28.7.2017 - 3 ZB 15.2274 - juris Rn. 11; B.v. 27.8.1999 - 3 B 96.4077 - juris Rn. 21).
  • VG München, 31.08.2016 - M 5 E 16.3596

    Besetzung einer Schulleiterstelle

    Schwerpunkt der Tätigkeit eines Schulleiters sind hiervon abgehobene Tätigkeiten repräsentativer, organisatorischer und verwaltungstätigkeitsbezogener Art. Die Feststellung der diesbezüglichen Eignung darf einer wertenden Betrachtung über die Verwendbarkeit in einer dienstlichen Beurteilung vorbehalten und bei Stellenbesetzungsverfahren als konstitutive Anforderung vorausgesetzt werden (vgl. VG München, B. v. 7.12.2015 - M 5 E 15.4244 - juris, für einen Mitarbeiter in der Schulleitung sowie BayVGH, B. v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606 - juris, für die Leitung eines großen Finanzamtes).
  • VGH Bayern, 21.02.2022 - 3 CE 21.3087

    Abbruch eines Auswahlverfahrens für eine Stellenbesetzung - Sachlicher Grund

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606 - juris Rn. 26: zur Verwendungseignung für ein großes Finanzamt), deren Überprüfung die Beschwerde im Hinblick auf den Bewerbungsverfahrensanspruch anregt, kommt es im Rahmen der Abbruchentscheidung nur darauf an, ob deren rechtliche Voraussetzungen vorliegen, wovon hier das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeht.
  • VG München, 25.09.2017 - M 5 E 17.3839

    Rechtmäßige Auswahlentscheidung aufgrund aktueller Beurteilungen

    Denn der unterlegene Beamte kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung nur dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl jedenfalls möglich erscheint (BVerfG, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 11 ff.; BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606 - juris Rn. 32).
  • VG München, 03.05.2016 - M 5 E 16.1575

    Besetzung einer Funktionsstelle nach besserem Gesamturteil der dienstlichen

    Bei einem Leistungsvergleich zwischen dem Antragsteller und dem Beigeladenen besitzt der ausgewählte Beamte einen Leistungsvorsprung um ein Beurteilungsprädikat im Gesamtergebnis (BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606 - juris Rn. 36; B.b. 12.10.2015 - 3 CE 15.1637 - juris Rn. 22).
  • VG Würzburg, 15.03.2016 - W 1 K 16.238

    Erläuterung von Einzelmerkmalen dienstlicher Beurteilung

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