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   VGH Bayern, 06.12.2006 - 26 N 04.1177   

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VGH Bayern, 06.12.2006 - 26 N 04.1177 (https://dejure.org/2006,25798)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.12.2006 - 26 N 04.1177 (https://dejure.org/2006,25798)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 26 N 04.1177 (https://dejure.org/2006,25798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 6; BauGB § 34
    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Fehlerhafte Festsetzung der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in "Wohngebäuden" im Innenbereich; Teilunwirksamkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2006 - 26 N 04.1177
    Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führen dann nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und wenn - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte; umgekehrt ist eine Gesamtnichtigkeit dann festzustellen, wenn eine einzelne unwirksame Festsetzung mit dem gesamten Bebauungsplan in einem untrennbaren Zusammenhang steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.2002 - 4 CN 1.02 -, BVerwGE 117, 58 , m. w. Nachw.).

    Die Feststellung der Teilunwirksamkeit setzt zunächst objektiv eine Teilbarkeit voraus (BVerwG, Urt. v. 19.09.2002, a. a. O.).

    Des Weiteren muss vermieden werden, in die kommunale Planungshoheit mehr als nötig einzugreifen; beschränkt sich die geltend gemachte Rechtsverletzung auf bestimmte Festsetzungen im Bebauungsplan, ist mithin zu prüfen, ob eine Feststellung der Nichtigkeit gerade dieses Teils dem (hypothetischen) Willen der Gemeinde am besten entspricht (BVerwG, Urt. v. 19.09.2002, a. a. O.).

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2006 - 26 N 04.1177
    Die Antragsbefugnis ist regelmäßig zu bejahen, wenn sich - wie hier - Eigentümer eines im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung gelegenen Grundstücks (auch) gegen Festsetzungen wenden, die ihr Grundstück unmittelbar betreffen, weil diese den Inhalt des Grundeigentums bestimmen (BVerwG vom 10.3.1998 NVwZ 1998, 732; vom 22.8.2000 NVwZ 2000, 1413 ).

    Als verletztes Recht kommt das Recht auf fehlerfreie Abwägung der eigenen privaten Belange (§ 1 Absatz 7 BauGB ) in Betracht (BVerwG vom 22.8.2000 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642

    Sparen bei Lärmschutz kann Bebauungsplan nichtig machen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2006 - 26 N 04.1177
    Es obliegt aber grundsätzlich der Einschätzung des Plangebers zu beurteilen, wie konkret und wie dringlich ein städtebauliches Bedürfnis nach Verwirklichung des Bebauungsplans ist (vgl. BayVGH vom 25.10.2005 25 N 04.642).
  • BVerwG, 20.09.2005 - 4 BN 46.05

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2006 - 26 N 04.1177
    Maßgebend ist vielmehr auch hier, dass der Antragsteller geltend machen kann, durch diese Festsetzungen in seinen Rechten verletzt zu sein (BVerwG vom 20.9.2005 BauR 2006, 352 ).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03

    Bebauungsplanänderung; Erforderlichkeit; Vertrauensschutz; Zumutbarkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2006 - 26 N 04.1177
    Im Falle einer Planänderung abwägungsrelevant ist vielmehr jedes mehr als nur geringfügige private Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplanes in seiner bisherigen Fassung, selbst wenn dieser den Antragsteller bislang nur tatsächlich, nicht jedoch in rechtlich gesicherter Weise begünstigt hat (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 18.7.2003 - 1 MN 120/03, BauR 2003, 1442 unter Hinweis auf BVerwG vom 20.8.1992 - 4 NB 3.92 - NVwZ 1993, 468 = DVBl 1992, 1441 = BRS 54 Nr. 21).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2006 - 26 N 04.1177
    Die Antragsbefugnis ist regelmäßig zu bejahen, wenn sich - wie hier - Eigentümer eines im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung gelegenen Grundstücks (auch) gegen Festsetzungen wenden, die ihr Grundstück unmittelbar betreffen, weil diese den Inhalt des Grundeigentums bestimmen (BVerwG vom 10.3.1998 NVwZ 1998, 732; vom 22.8.2000 NVwZ 2000, 1413 ).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2006 - 26 N 04.1177
    Im Falle einer Planänderung abwägungsrelevant ist vielmehr jedes mehr als nur geringfügige private Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplanes in seiner bisherigen Fassung, selbst wenn dieser den Antragsteller bislang nur tatsächlich, nicht jedoch in rechtlich gesicherter Weise begünstigt hat (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 18.7.2003 - 1 MN 120/03, BauR 2003, 1442 unter Hinweis auf BVerwG vom 20.8.1992 - 4 NB 3.92 - NVwZ 1993, 468 = DVBl 1992, 1441 = BRS 54 Nr. 21).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2006 - 26 N 04.1177
    Zwar muss die Planung auf Verwirklichung in angemessener Zeit angelegt sein (BVerwG vom 22.1.1993 BVerwGE 92, 8/14 ff.; vom 18.3.2004 DVBl 2004, 957 ; vgl. im Überblick auch Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB und BauNVO , 4. Aufl. 2005, RdNr. 20 zu § 1 BauGB m. w. N.).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2006 - 26 N 04.1177
    Zwar muss die Planung auf Verwirklichung in angemessener Zeit angelegt sein (BVerwG vom 22.1.1993 BVerwGE 92, 8/14 ff.; vom 18.3.2004 DVBl 2004, 957 ; vgl. im Überblick auch Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB und BauNVO , 4. Aufl. 2005, RdNr. 20 zu § 1 BauGB m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 16.02.2009 - 13-VII-07

    Unbegründete Popularklage gegen Bebauungsplan

    Ein Normenkontrollantrag unter anderem der Antragstellerin hatte insoweit Erfolg, als der Bebauungsplan in seinem nordöstlichen und nordwestlichen Geltungsbereich eine Festsetzung der zulässigen Art der baulichen Nutzung vermissen ließ; im Übrigen lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag mit Urteil vom 6. Dezember 2006 Az. 26 N 04.1177 ab.
  • VG Augsburg, 28.10.2008 - Au 3 K 08.982

    Wahlanfechtung; Gemeinderat; Ungültigerklärung; Wahlwerbung auf

    - Unter der Überschrift"Lügen des Bürgermeisters ... und des Gemeinderats ... in Sachen Bebauungsplan ..."habe der Kläger unter Verweis auf ein in diesem Zusammenhang ergangenes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Az. 26 N 04.1177) dargelegt, inwieweit die Aufstellung eines gemeindlichen Bebauungsplanes rechtswidrigerweise nur durch angebliche Lügen des ersten Bürgermeisters und seines Gemeinderates zustande gekommen sei.
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