Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.06.2017 - 10 ZB 17.945   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20560
VGH Bayern, 08.06.2017 - 10 ZB 17.945 (https://dejure.org/2017,20560)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.06.2017 - 10 ZB 17.945 (https://dejure.org/2017,20560)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 10 ZB 17.945 (https://dejure.org/2017,20560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,20560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Anhörungsrüge: Gefahrenprognose bei Ausweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolglose Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Gefahrenprognose bei Ausweisung; "unerkannte Erkrankung" des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 10 ZB 15.2310

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen eine Ausweisung und

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2017 - 10 ZB 17.945
    Der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG wird durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Mai 2017 (10 ZB 15.2310) nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt (§ 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO).

    Gemessen an diesen Maßstäben und dem Vortrag des Klägers im Rahmen des vorliegenden Verfahrens verletzt der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Mai 2017 (10 ZB 15.2310) nicht seinen Anspruch auf rechtliches Gehör.

    In dem mit der vorliegenden Anhörungsrüge angegriffenen Beschluss des Senats vom 3. Mai 2017 (10 ZB 15.2310) wurde zu diesem Vorbringen ausgeführt (Rn. 19): 9.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2017 - 10 ZB 17.945
    103 Abs. 1 GG gewährleistet den Verfahrensbeteiligten das Recht" sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (BVerfG" B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 Rn. 35).
  • BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11

    Anhörungsrüge; Filmförderung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2017 - 10 ZB 17.945
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht" die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG a.a.O. Rn. 39), nicht aber dazu, den Vorstellungen eines Beteiligten zu folgen (BVerwG, B.v. 1.8.2011 - 6 C 15/11 - juris Rn. 1; BayVGH" B.v. 13.11.2013 - 10 C 13.2207 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 10 ZB 16.1437

    Abgelehnter Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2017 - 10 ZB 17.945
    Sollte es zutreffen, dass das vom Kläger gezeigte aggressive Verhalten auf einer (psychischen) Erkrankung beruht, die bisher nicht oder nicht ausreichend behandelt worden ist, so könnte dies die Prognose, von dem vom Kläger zu erwartenden persönlichen Verhalten gehe gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, aus, nicht in Frage stellen (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 10 ZB 16.1437 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 13.11.2013 - 10 C 13.2207

    Anhörungsrüge; Kenntnisnahme und Berücksichtigung des Klägervorbringens;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2017 - 10 ZB 17.945
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht" die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG a.a.O. Rn. 39), nicht aber dazu, den Vorstellungen eines Beteiligten zu folgen (BVerwG, B.v. 1.8.2011 - 6 C 15/11 - juris Rn. 1; BayVGH" B.v. 13.11.2013 - 10 C 13.2207 - juris Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht