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   VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 B 19.457   

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VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 B 19.457 (https://dejure.org/2019,29736)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.08.2019 - 2 B 19.457 (https://dejure.org/2019,29736)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. August 2019 - 2 B 19.457 (https://dejure.org/2019,29736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 35; BayBO Art. 76
    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung eines Abenteuerspielplatzes mit Stellplätzen und Kassenhäuschen im Außenbereich

  • rewis.io

    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung eines Abenteuerspielplatzes mit Stellplätzen und Kassenhäuschen im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 08.12.2009 - 2 B 09.2257

    Wildpark mit Gastronomieeinrichtung, Abenteuerspielplatz und Picknickwiese kein

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 B 19.457
    Freizeitparks zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sich der Betreiber einer großflächigen - nicht frei zugänglichen - Vergnügungsanlage mit einer bestimmten Konzeption, die regelmäßig ein entgeltliches Vergnügungsangebot beinhaltet, an potenzielle Besucher wendet (vgl. BayVGH, U.v. 8.12.2009 - 2 B 09.2257 - juris).

    Bereits mit Urteil vom 8. Dezember 2009 hat der Senat (Az. 2 B 09.2257) entschieden, dass diese planerische Aussage zwar eine abgeschwächte Aussagekraft hat, weil sich dort nach wie vor die Gebäude und Infrastrukturanlagen der aufgegebenen Raketenabwehrstellung befinden und die Fläche daher für eine landwirtschaftliche Nutzung weniger geeignet sein dürfte.

  • BVerwG, 10.04.2002 - 4 BN 12.02

    Rücknahme; Bedingung; Prozessbeendigung; Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 B 19.457
    Soweit es für zulässig gehalten wird, auf Ereignisse abzuheben, die in einem innerprozessualen Abhängigkeitsverhältnis stehen (so für die Rücknahme BVerwG, B.v. 10.4.2002 - 4 BN 12.02, 4 PKH 2.02 - juris) liegen solche hier nicht vor.
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 13.82

    Pferdezucht einschließlich reiterlicher Erstausbildung als "Landwirtschaft" i.S.

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 B 19.457
    Der zu schonende Außenbereich darf grundsätzlich nur im Fall einer ernsthaften und in seiner Beständigkeit langfristig ausgerichteten, nachhaltigen landwirtschaftlichen Betätigung in Anspruch genommen werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.1985 - 4 C 13.82 - NVwZ 1986, 201).
  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 15 B 17.1169

    Baugenehmigung für Errichtung eines Wohnhauses

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 B 19.457
    Mit der Versagung der Genehmigung soll bereits den Anfängen gewehrt werden (vgl. BayVGH, U.v. 27.7.2018 - 15 B 17.1169 - juris).
  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 1 ZB 11.1389

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel; Neugründung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 B 19.457
    Betriebe der Pensionspferdehaltung tragen die Gefahr einer Umwandlung in überwiegend gewerblich tätige "Reiterhöfe" gewissermaßen in sich (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2013 - 1 ZB 11.1389 - juris).
  • BVerwG, 06.02.1963 - V C 24.61

    Entscheidung des Gerichts i.R. teilweiser Erledigung der Hauptsache auch über die

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 B 19.457
    Bei einer teilweisen Erledigung der Hauptsache kann die Einstellung statt durch einen Beschluss auch im Rahmen des Urteils erfolgen (vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1963 - V C 24.61 - NJW 1963, 923).
  • VGH Bayern, 24.02.2005 - 1 ZB 04.276
    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 B 19.457
    Nur in Ausnahmefällen können weitergehende Erwägungen erforderlich sein (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1996 - 4 C 22.94 - juris; BayVGH B.v. 24.2.2005 - 1 ZB 04.276 - juris).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 22.94

    Bauplanungsrecht: Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 B 19.457
    Nur in Ausnahmefällen können weitergehende Erwägungen erforderlich sein (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1996 - 4 C 22.94 - juris; BayVGH B.v. 24.2.2005 - 1 ZB 04.276 - juris).
  • VGH Bayern, 13.12.2018 - 2 B 18.1797

    Entstehen einer Splittersiedlung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 B 19.457
    Dabei streitet für das Vorliegen einer Zersiedlung gewissermaßen eine starke Vermutung (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2018 -2 B 18.1797 - juris).
  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 B 19.457
    Der Begriff der Siedlung ist dabei nicht auf zum Wohnen bestimmte Gebäulichkeiten beschränkt, sondern bezieht sich auch auf andere Anlagen, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.1976 - IV C 42.74 - juris; U.v. 18.2.1983 - 4 C 19.81 - juris).
  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes in Fällen "gemischter" Tätigkeit;

  • BVerwG, 03.12.2012 - 4 B 56.12

    Zweckbestimmung des Dienens bei Bauvorhaben im Außenbereich

  • VGH Bayern, 04.01.2000 - 1 B 97.2298

    Ausdehnung der Privilegierung auf ein Imker-Wohnhaus im Außenbereich

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81

    Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang -

  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 1 S 3255/21

    Anfechtung bzw. Widerruf einer prozessualen Erledigungserklärung

    Als Prozesshandlung ist die Erledigungserklärung grundsätzlich bedingungsfeindlich (vgl. Senat, Beschl. v. 29.03.2021 - 1 S 707/21 - BayVGH, Urt. v. 08.08.2019 - 2 B 19.457 - BayVBl. 2020, 91; Neumann/Schaks, in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 161 Rn. 63; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 161 Rn. 9; R. P. Schenke, a.a.O., § 161 Rn. 13).
  • VG Düsseldorf, 19.05.2023 - 28 L 533/23

    Bauordnungsverfügung, Reithalle, Polosport, Poloturnier, Störereigenschaft,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 1985 - 4 C 13/82 -, juris Rn. 15, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 27.81 -, ZfBR 1985, 93 = DVBl. 1985, 395; Bay.VGH, Urteil vom 8. August 2019 - 2 B 19.457 -, juris Rn. 21.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 27.81 -, juris; BayVGH, Urteil vom 8. August 2019 - 2 B 19.457 -, juris Rn. 21.

  • VGH Bayern, 17.12.2019 - 9 ZB 17.1942

    Unzulässigkeit von Hütten zur Pferdehaltung im Außenbereich

    Es muss daher auch hinsichtlich der "mitgezogenen" Nutzung noch ein enger Zusammenhang mit der Bodenertragsnutzung in ihren vielfältigen Formen gegeben sein (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2019 - 2 B 19.457 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Dies gilt auch und gerade für mitgezogene Betriebsteile (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2019 - 2 B 19.457 - juris Rn. 21).

  • VG Ansbach, 20.07.2021 - AN 17 K 20.00498

    Umnutzung eines Grundstückes mit ehemaligem Brennereigebäude zu Wohnzwecken

    Der Festsetzung wohnt auch keine abgeschwächte Aussagekraft inne (BayVGH, U.v. 8.8.2019 - 2 B 19.457 - juris Rn. 25).

    Der Begriff der Splittersiedlung meint eine zusammenhangslose oder unorganische Streubebauung zum einen durch Wohngebäude, aber auch sonstige, dem Aufenthalt von Menschen dienende Anlagen (BayVGH, U.v. 8.8.2019 - 2 B 19.457 - juris Rn. 26; Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 35 Rn. 93).

  • VGH Bayern, 20.12.2019 - 9 C 19.2202

    Baugenehmigung für Bienenhaus im Außenbereich

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zur Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB durch das Bauvorhaben in seinen Beschlüssen vom 7. Mai 2019 (s. BA S. 3) und 26. September 2019 (s. BA S. 6), sind im Hinblick auf das Beschwerdevorbringen allenfalls noch dahingehend zu ergänzen, dass es in Bezug auf den von der Klägerin mutmaßlich damit angesprochenen öffentlichen Belang, dass das Außenbereichsvorhabens den Darstellungen des Flächennutzungsplans (hier Fläche für die Forstwirtschaft; vgl. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB) nicht widersprechen darf, grundsätzlich nicht darauf ankommt, ob sich die betreffende Darstellung, die nicht nur dem Aufgreifen einer tatsächlichen Situation, sondern auch dem Aufzeigen einer beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung dienen kann, in der Realität (bereits) in gleicher Weise wiederfindet (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2019 - 2 B 19.457 - juris Rn. 25; B.v 3.7.2012 - 9 ZB 10.2224 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 28.03.2022 - 1 ZB 21.2964

    Zur Abgrenzung einer Pensionspferdehaltung von einem überwiegend gewerblich

    Es obliegt dem Bauherrn darzulegen, dass nicht nur die Betriebsführung als solche, sondern auch ihre landwirtschaftliche Ausprägung zur Überzeugung von Behörden und Gericht verlässlich gewährleistet ist (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2019 - 2 B 19.457 - BayVBl 2020, 91; B.v. 18.2.2013 - 1 ZB 11.1389 - juris Rn.15; VGH BW, U.v. 7.8.1991 - 3 S 1075/90 - BauR 1992, 208).
  • VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 20.1985

    Beseitigungsanordnung bezüglich Maschendrahtzaun und Bauwagen

    Zwar enthalten Darstellungen von Flächen für die Land- und Forstwirtschaft in einem Flächennutzungsplan regelmäßig keine qualifizierten Standortzuweisungen; dennoch setzen sich solche Darstellungen im Flächennutzungsplan bei sonstigen Vorhaben regelmäßig durch, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, nach denen diese Darstellung für das Vorhabengrundstück keine Aussagekraft hat (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2019 - 2 B 19.457 - juris).
  • VG München, 12.02.2021 - M 9 K 20.550

    Zum Vorliegen eines landwirtschaflitchen Betriebs in Abgrenzung zum Hobby -

    Das bloße Vorhandensein von aufgegebenen baulichen Anlagen führt allein nicht dazu, dass der Flächennutzungsplan überholt ist (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2019 - 2 B 19.457 - juris Rn. 25).
  • VG München, 12.02.2021 - M 9 K 19.2144

    Schafzucht als landwirtschaftlicher Betrieb

    Das bloße Vorhandensein von aufgegebenen baulichen Anlagen führt allein nicht dazu, dass der Flächennutzungsplan überholt ist (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2019 - 2 B 19.457 - juris Rn. 25).
  • VG Ansbach, 20.05.2021 - AN 17 K 18.02451

    Rechtmäßige Beseitigungsanordnung für einen Lagerplatz im Außenbereich

    Zwar enthalten Darstellungen von Flächen für die Land- und Forstwirtschaft in einem Flächennutzungsplan regelmäßig keine qualifizierten Standortzuweisungen, dennoch setzen sich solche Darstellungen im Flächennutzungsplan bei sonstigen Vorhaben regelmäßig durch, es sei denn es liegen besondere Umstände vor, nach denen diese Darstellung für das Vorhabengrundstück keine Aussagekraft hat (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2019 - 2 B 19.457 - juris).
  • VG München, 18.02.2022 - M 9 K 21.2533

    Ehemaliges Sportvereinsheim im Außenbereich, Nutzungsänderung in Physiotherapie,

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