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   VGH Bayern, 08.10.2012 - 14 BV 11.763   

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VGH Bayern, 08.10.2012 - 14 BV 11.763 (https://dejure.org/2012,43772)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.10.2012 - 14 BV 11.763 (https://dejure.org/2012,43772)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - 14 BV 11.763 (https://dejure.org/2012,43772)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03

    Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2012 - 14 BV 11.763
    Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle oder vergleichbare Belastungen Unterstützung gerade in Form von Beihilfen zu gewähren, besteht nicht (BVerfG vom 2.10.2007 DVBl 2007, 1493/1494 f. m.w.N.).

    Je empfindlicher sich die in der jüngeren Vergangenheit vorgenommenen Leistungskürzungen und Einsparmaßnahmen im öffentlichen Dienst in ihrer Gesamtheit darstellen, um so eher wird eine Überschreitung der durch das Alimentationsprinzip gezogenen Grenzen für die Festsetzung der Bezügehöhe in Betracht kommen und dem Gesetzgeber jedenfalls Anlass geben, die wachsende Differenz zu beobachten und seine Erwägung, dass die verfassungsrechtlichen Maßstäbe gleichwohl eingehalten sind, zu plausibilisieren (BVerfG vom 2.10.2007 DVBl 2007 1493/1494 f.).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2012 - 14 BV 11.763
    Eine Rechtsnorm entfaltet dann Rückwirkung, wenn der Beginn ihrer zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm rechtlich existent, d.h. gültig geworden ist (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, z.B. Urteil vom 5.2.2004 BVerfGE 109, 133/180 ff.; Beschluss vom 2.5.2012 NVwZ 2012, 876, jeweils m.w.N.).

    Demgegenüber betrifft nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Urteil vom 5.2.2004 BVerfGE 109, 133/181; Beschluss vom 2.5.2012 NVwZ 2012, 867/877) die sog. tatbestandliche Rückanknüpfung ("unechte" Rückwirkung) nicht den zeitlichen, sondern den sachlichen Anwendungsbereich einer Norm.

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2012 - 14 BV 11.763
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt a.a.O., RdNrn. 12 f.; grundlegend Urteil vom 17.6.2004 BVerwGE 121, 103/108) bedarf die Verantwortung des Dienstherrn bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit des Beamten und seiner Angehörigen wegen der außergewöhnlichen Bedeutung der Beihilfe für die Betroffenen und für die Wahrung eines verfassungsgemäßen Alimentationsniveaus der normativen Ordnung.

    Denn seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2004 (BVerwGE 121, 103) ist bekannt, dass die bisherigen Beihilferegelungen keinen Fortbestand haben können; der Kläger musste demnach mit einer Änderung der bisherigen Regelungen - ggf. zu seinem Nachteil - rechnen.

  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2012 - 14 BV 11.763
    Vorliegend kann offenbleiben, ob Rechtsfolge der (schuldhaften) Verletzung einer Aufklärungspflicht unmittelbar ein Anspruch des Beamten auf Gewährung weiterer Beihilfe oder nur auf Gewährung von Schadensersatz sein kann, der besonderen Voraussetzungen unterliegt (vgl. etwa BVerwG vom 30.1.1997 BVerwGE 104, 55/57; vom 27.9.2001 Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 119).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 30.1.1997 BVerwGE 104, 55/57 f.) obliegt dem Dienstherrn keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung über alle für die Beamten einschlägigen Vorschriften, vor allem dann nicht, wenn es sich um rechtliche Kenntnisse handelt, die zumutbar bei jedem Beamten vorausgesetzt werden können oder die sich der Beamte unschwer selbst verschaffen kann.

  • BVerwG, 19.07.2012 - 5 C 1.12

    Beihilfeausschluss; Ausschluss der Beihilfe; Ausschluss von Beihilfeansprüchen;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2012 - 14 BV 11.763
    1.1.1 Zwar unterliegt nach Auffassung des Senats eine Regelung, die die Gewährung von Beihilfe in Pflegefällen - hier zusätzlich unter Abänderung der früher geltenden Rechtslage - bestimmten Höchstbeträgen unterwirft, dem Vorbehalt des Gesetzes (vgl. hierzu zuletzt BVerwG vom 19.7.2012 Az. 5 C 1.12 zu einer Regelung, die die Gewährung von Beihilfe an Beamte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige ausschließt, wenn diese nicht krankenversichert sind).

    Er muss insbesondere entscheiden, welchen Rahmen die Eigenbeteiligung der Beamten nicht überschreiten darf und ob sowie gegebenenfalls nach welchen Gesichtspunkten die Kostendämpfungspauschale der Höhe nach gestaffelt werden muss (BVerwG vom 19.7.2012 Az. 5 C 1.12 RdNr. 13 m.w.N.).

  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2012 - 14 BV 11.763
    Demgegenüber betrifft nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Urteil vom 5.2.2004 BVerfGE 109, 133/181; Beschluss vom 2.5.2012 NVwZ 2012, 867/877) die sog. tatbestandliche Rückanknüpfung ("unechte" Rückwirkung) nicht den zeitlichen, sondern den sachlichen Anwendungsbereich einer Norm.
  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2012 - 14 BV 11.763
    Eine Rechtsnorm entfaltet dann Rückwirkung, wenn der Beginn ihrer zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm rechtlich existent, d.h. gültig geworden ist (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, z.B. Urteil vom 5.2.2004 BVerfGE 109, 133/180 ff.; Beschluss vom 2.5.2012 NVwZ 2012, 876, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2012 - 14 BV 11.763
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 7.11.2002 BVerfGE 106, 225/232 ff.) gehören zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums i.S. des Art. 33 Abs. 5 GG zwar die Fürsorgepflicht und das Alimentationsprinzip.
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2012 - 14 BV 11.763
    In diesen Fällen kann die durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Fürsorgepflicht Beihilfeansprüche vermitteln, um unzumutbare Härten für Beihilfeberechtigte zu vermeiden oder zu beseitigen (z.B. BVerwG vom 26.6.2008 BVerwGE 131, 234 RdNr. 12 ff. m.w.N.; vom 23.8.2010 Az. 2 B 13/10 RdNr. 16).
  • VG Berlin, 30.11.2017 - 5 K 104.15

    Gewährung einer Beihilfe in Form einer monatlichen Pflegegeldpauschale

    Die Rückwirkung wird nur durch die Jahresfrist nach § 54 BBhV beschränkt (in diesem Sinne zu den insoweit vergleichbaren nordrhein-westfälischen Beihilfevorschriften: VG Köln, Urteil vom 19. Mai 2014 - 19 K 3694/13 - juris Rn. 19; vgl. zu den bayrischen Beihilfevorschriften: Bayerischer VGH, Urteil vom 8. Oktober 2012 - 14 BV 11.763 - juris Rn. 18; a. A. wohl Schadewitz / Röhrig a. a. O.).

    Es wäre demgemäß Obliegenheit des Klägers gewesen, sich über ihn möglicherweise betreffende Regelungen im Beihilferecht selbst zu informieren (vgl. auch Bayerischer VGH, Urteil vom 8. Oktober 2012 - 14 BV 11.763 - juris Rn. 29).

  • VG Minden, 12.11.2013 - 10 K 2804/12

    Beihilfe für die in einem Heim lebende Witwe eines Beamten

    Hinsichtlich des weiten politischen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Schaffung von Normen werde auch auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. September 2012 - 14 BV 11.763 -, in dem auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen werde, aufmerksam gemacht.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2012 - 2 C 24/10 - zudem OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 A 3/09 - und Urteil vom 14. August 2013 - 1 A 1481/10 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 08. Oktober 2012 - 14 BV 11.763 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2017 - 1 A 204/17

    Gewährung weiterer Beihilfeleistungen für den Erwerb des Arzneimittels

    vgl. zu Hinweispflichten des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten etwa BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 2 C 10.96 -, juris, Rn. 16; Nds. OVG, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 5 LA 46/13 -, juris, Rn. 10, und Urteil vom 5. April 2011 - 5 LB 218/09 -, juris, Rn. 27 f.; Bay. VGH, Urteil vom 8. Oktober 2012 - 14 BV 11.763 -, juris, Rn. 28; OVG NRW, Beschluss vom 6. August 2012 - 6 A 3015/11 -, juris, Rn. 4 f., und Urteil vom 19. November 2004 - 6 A 2992/01 -, juris, Rn. 45 ff.
  • VG Würzburg, 23.05.2017 - W 1 K 16.1162

    Begrenzung der Beihilfefähigkeit für zahnärztliche Material- und Laborkosten

    Es besteht daher auch keine allgemeine Pflicht des Dienstherrn, auf Änderungen der Rechtslage hinzuweisen (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.1997 - 2 C 10.96 - juris; BayVGH, U.v. 8.10.2012 - 14 BV 11.763 - juris; OVG Lüneburg, U.v. 5.4.2011 - 5 LB 218/09 -, juris).
  • VG Augsburg, 14.06.2018 - Au 2 K 17.1389

    Kein Anspruch des Soldaten auf Förderung der schulischen beruflichen Bildung

    Der Dienstherr kann im Regelfall erwarten, "dass sich der [Soldat] um Angelegenheiten, die in seinem eigenen wohlverstandenen Interesse liegen, selbst bemüht" (BayVGH, U.v. 8.10.2012 - 14 BV 11.763 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • VG Köln, 19.07.2021 - 3 K 5461/20
    vgl. zu Hinweispflichten des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten etwa: BVerwG, Urteil vom 30.01.1997 - 2 C 10.96 -, juris, Rn. 16; Nds. OVG, Beschluss vom 29.05.2013 - 5 LA 46/13 -, juris, Rn. 10, und Urteil vom 05.04.2011 - 5 LB 218/09 -, juris, Rn. 27 f.; Bay. VGH, Urteil vom 08.10.2012 - 14 BV 11.763 -, juris, Rn. 28; OVG NRW, Beschluss vom 06.08.2012 - 6 A 3015/11 -, juris, Rn. 4 f., und Urteil vom 19.11.2004 - 6 A 2992/01 -, juris, Rn. 45 ff.
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