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   VGH Bayern, 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207   

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VGH Bayern, 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207 (https://dejure.org/2014,38544)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207 (https://dejure.org/2014,38544)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. November 2014 - 11 ZB 14.1207 (https://dejure.org/2014,38544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Wohnsitz; im Führerschein eingetragener Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis; Sperrfrist; Ergebnisrichtigkeit des Ausgangsurteils

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 20.11.2008 - C-1/07

    Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207
    Eine Anerkennungspflicht besteht allerdings nicht, wenn der Ausstellungsmitgliedstaat die Fahrerlaubnis während einer inländischen strafgerichtlichen Sperrfrist erteilt und sowohl diese Sperrfrist als auch der Entzug der Fahrerlaubnis aus Gründen gerechtfertigt ist, die bereits zum Zeitpunkt der neu erteilten Fahrerlaubnis vorlagen (vgl. EuGH, U.v. 20.11.2008 - Weber - C-1/07, Slg 2008, I-8571 Rn. 41).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 20.11.2008 - Weber - C-1/07, Slg 2008, I-8571 Rn. 31 - 41) ist ein Mitgliedstaat nicht verpflichtet, in seinem Hoheitsgebiet eine Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, auf dessen Inhaber im erstgenannten Mitgliedstaat eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis, wenn auch erst nach der Erteilung des fraglichen Führerscheins, angewendet wurde, sofern dieser Führerschein während der Dauer der Gültigkeit einer Maßnahme der Aussetzung der im erstgenannten Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis ausgestellt wurde und sowohl diese Maßnahme als auch der Entzug aus zum Zeitpunkt der Ausstellung des zweiten Führerscheins bereits vorliegenden Gründen gerechtfertigt sind.

    Lediglich ergänzend sei darauf hingewiesen, dass auch dann, wenn entgegen der vorstehenden Ausführungen auf den Zeitpunkt des Erlöschens der deutschen Fahrerlaubnis des Klägers mit rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens durch Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 11. November 2009 abzustellen wäre (§ 69 Abs. 3 Satz 1 StGB), keine Pflicht zur Anerkennung der zuvor am 1. Oktober 2009 erteilten tschechischen Fahrerlaubnis bestünde, da der Kläger nur Inhaber einer einzigen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis sein kann (vgl. Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.7.1991 über den Führerschein [ABl L 237 S. 1], Art. 7 Abs. 5 Buchst. a der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein [ABl L 403 S. 18]); EuGH, U.v. 20.11.2008 - Weber - C-1/07, Slg 2008, I-8571 Rn. 40 und nunmehr § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 FeV).

  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13

    Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207
    Zwar muss der Aufnahmemitgliedstaat aufgrund des Anwendungsvorrangs des Rechts der Europäischen Union eine ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ein Mitgliedstaat im Anschluss an eine vorangegangene Entziehung der Fahrerlaubnis im Inland erteilt hat, anerkennen, wenn im Zeitpunkt der Erteilung die angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bereits abgelaufen war (EuGH, U.v. 26.4.2012 - Hofmann - C-419/10 - NJW 2012, 1935 Rn. 50 f., 89; BVerwG, U.v. 13.2.2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 22 m.w.N.).

    Eine Verpflichtung zur Anerkennung einer Inlandsfahrberechtigung in Deutschland ergibt sich daraus nicht (vgl. BVerwG, U.v. 13.2.2014 - 3 C 1.13 - NJW 2014, 2214 Rn. 39 f.).

  • VGH Bayern, 06.11.2012 - 11 B 12.1473

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207
    Da es sich beim Führerschein um eine öffentliche Urkunde handelt und die Beweisregel des § 418 Abs. 1 ZPO auch für ausländische Urkunden gilt (BayVGH, U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473 - juris Rn. 37 m.w.N.), begründet die Eintragung gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO vollen Beweis des darin bezeugten Erteilungsdatums.

    Den gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 418 Abs. 2 ZPO grundsätzlich möglichen Beweis der Unrichtigkeit der bezeugten Tatsache, der allerdings strengen Anforderungen unterliegt (BayVGH, U.v. 6.11.2012 a.a.O. Rn. 39 f. m.w.N.), hat der Kläger nicht erbracht.

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207
    Zwar muss der Aufnahmemitgliedstaat aufgrund des Anwendungsvorrangs des Rechts der Europäischen Union eine ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ein Mitgliedstaat im Anschluss an eine vorangegangene Entziehung der Fahrerlaubnis im Inland erteilt hat, anerkennen, wenn im Zeitpunkt der Erteilung die angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bereits abgelaufen war (EuGH, U.v. 26.4.2012 - Hofmann - C-419/10 - NJW 2012, 1935 Rn. 50 f., 89; BVerwG, U.v. 13.2.2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 22 m.w.N.).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207
    Nachdem jedoch sowohl im tschechischen Führerschein unter Nr. 8 als auch in der Meldebestätigung vom 23. Februar 2009 P. als Wohnort des Klägers angegeben ist und keine gegenteiligen unbestreitbaren Informationen von Behörden (zu diesem Erfordernis EuGH, U.v. 1.3.2012 - Akyüz - C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 67) der Tschechischen Republik vorliegen, kann die Inlandsungültigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis des Klägers nicht aus § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV hergeleitet werden.
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207
    Ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen vor, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062 Rn. 16; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 Rn. 36).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207
    Da es für eine den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügende Darlegung eines oder mehrerer Berufungszulassungsgründe nicht notwendig ist, ausdrücklich einen der in § 124 Abs. 2 VwGO normierten Zulassungsgründe oder die dort angeführten tatbestandlichen Voraussetzungen zu benennen (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546 Rn. 25), bestehen gegen die Zulässigkeit des Antrags keine Bedenken.
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207
    Ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen vor, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062 Rn. 16; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 Rn. 36).
  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207
    Dies gilt auch dann, wenn der Inhaber der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis von dem im Ausstellungsmitgliedstaat erlangten Führerschein erst nach Ablauf der Sperrfrist Gebrauch macht und der Ablehnung der Anerkennung kein Verhalten nach der Erteilung der neuen Fahrerlaubnis zugrunde liegt (EuGH, U.v. 3.7.2008 - Möginger - C-225/07 - NJW 2009, 207 Rn. 41).
  • VGH Bayern, 07.10.2014 - 22 ZB 14.1062

    Ergebnisrichtigkeit eines Urteils, mit dem eine Klage möglicherweise zu Unrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207
    Denn der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel bezieht sich nur auf das Ergebnis (den Tenor), nicht aber auf einzelne Begründungselemente der Entscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2013 - 11 ZB 12.2712 - juris Rn. 15, B.v. 7.10.2014 - 22 ZB 14.1062 - juris Rn. 32; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124 Rn. 12, § 124a Rn. 62).
  • VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 ZB 12.2712

    Maßgeblichkeit ernstlicher Zweifel bezogen auf das Entscheidungsergebnis des

  • VG Würzburg, 16.09.2015 - W 6 K 15.317

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sowie des Bundesverwaltungsgerichts (BayVGH, B.v. 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207 - juris; U.v 19.11.2012 - 11 BV 12.21 - ZfSch 2013, 114; BVerwG, U.v. 13.2.2014 - 3 C 1/13 - BVerwGE 149, 74) handelt es sich auch bei der isolierten Sperre um eine Führerscheinmaßnahme im europarechtlichen Sinn.
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