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   VGH Bayern, 12.01.2010 - 9 B 09.677   

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https://dejure.org/2010,28615
VGH Bayern, 12.01.2010 - 9 B 09.677 (https://dejure.org/2010,28615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.01.2010 - 9 B 09.677 (https://dejure.org/2010,28615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 9 B 09.677 (https://dejure.org/2010,28615)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Arzneimittelgesetz; Oxaliplatin; Verbot des Inverkehrbringens; Arzneimittelbegriff; Funktionsarzneimittel; Herstellen; Produktionsstufe

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 69 Abs. 1 AMG, § 2 Abs. 1 AMG, § 4 Abs. 14 AMG
    Arzneimittelrecht: Oxaliplatin | Oxaliplatin; Verbot des Inverkehrbringens; Arzneimittelbegriff; Funktionsarzneimittel; Herstellen; Produktionsstufe

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 69 Abs. 1 AMG, § 2 Abs. 1 AMG, § 4 Abs. 14 AMG
    Arzneimittelrecht: Oxaliplatin | Oxaliplatin; Verbot des Inverkehrbringens; Arzneimittelbegriff; Funktionsarzneimittel; Herstellen; Produktionsstufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.11.1984 - 3 C 6.84

    Arzneimittel - Fertigarzneimittel - Zulassungspflichtigkeit - Trockensubstanzen -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 9 B 09.677
    Die Annahme der Arzneimitteleigenschaft setzt aber nicht voraus, dass der Herstellungsprozess vollständig abgeschlossen ist und der Stoff oder die Zubereitung aus Stoffen in einer Form vorhanden sind, die die unmittelbare Abgabe an den Verbraucher und damit die Anwendung am Patienten erlaubt (vgl. BVerwG vom 29.11.1984 BVerwGE 70, 284).

    Dies selbst dann nicht, wenn dabei ein chemisch-physikalischer Prozess stattfindet, durch den ein völlig neuer Stoff entsteht (vgl. BVerwG vom 29.11.1984 a.a.O. zum damaligen Arzneimittelbegriff).

  • EuGH, 15.01.2009 - C-140/07

    Hecht-Pharma - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 - Begriff

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 9 B 09.677
    Andere Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Einordnung eines Produkts als Funktionsarzneimittel weiterhin zu beachten sind, wie Modalitäten seines Gebrauchs, Umfang seiner Verbreitung, Bekanntheit bei den Verbrauchern und Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen (EuGH vom 15.1.2009 NVwZ 2009, 439), dienen als Korrektiv bei der Abgrenzung von Arzneimitteln zu Grenzprodukten, wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika (BVerwG vom 26.5.2009 NVwZ 2009, 1038; vgl. auch Rennert, Der Arzneimittelbegriff in der jüngeren Rechtsprechung des BVerwG, NVwZ 2008, 1179; Müller, Grundfragen des Arzneimittelbegriffs und der Zweifelsregelung NVwZ 2009, 425), und sind daher für den vorliegenden Fall nicht relevant.
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 9 B 09.677
    Nur wenn sich bei einer arzneilich wirksamen Substanz von vorneherein ausschließen lässt, dass diese zu arzneilichen Zwecken eingesetzt wird, erscheint es wegen der Weite der gesetzlichen Definition gerechtfertigt, das Produkt gleichwohl nicht dem Arzneimittelrecht zu unterstellen (vgl. auch BVerfG vom 16.3.2006 NJW 2006, 2684 zu einer ähnlichen Problematik nach der alten Rechtslage).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 9 B 09.677
    Andere Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Einordnung eines Produkts als Funktionsarzneimittel weiterhin zu beachten sind, wie Modalitäten seines Gebrauchs, Umfang seiner Verbreitung, Bekanntheit bei den Verbrauchern und Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen (EuGH vom 15.1.2009 NVwZ 2009, 439), dienen als Korrektiv bei der Abgrenzung von Arzneimitteln zu Grenzprodukten, wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika (BVerwG vom 26.5.2009 NVwZ 2009, 1038; vgl. auch Rennert, Der Arzneimittelbegriff in der jüngeren Rechtsprechung des BVerwG, NVwZ 2008, 1179; Müller, Grundfragen des Arzneimittelbegriffs und der Zweifelsregelung NVwZ 2009, 425), und sind daher für den vorliegenden Fall nicht relevant.
  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 9 B 09.677
    Da es sich bei der Untersagung des Inverkehrbringens eines Arzneimittels um einen Dauerverwaltungsakt handelt (vgl. BVerwG vom 16.5.2007 NVwZ-RR 2007, 771; vom 20.1.1998 BVerwGE 106, 141), sind die am 23. Juli 2009 in Kraft getretenen Änderungen des Arzneimittelgesetzes zu berücksichtigen (Gesetz vom 17.7.2009, BGBl I S. 1990, berichtigt durch Gesetz vom 9.10.2009, BGBl. I S. 3578).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 34.06

    Arzneimittel; Tierarzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 9 B 09.677
    Da es sich bei der Untersagung des Inverkehrbringens eines Arzneimittels um einen Dauerverwaltungsakt handelt (vgl. BVerwG vom 16.5.2007 NVwZ-RR 2007, 771; vom 20.1.1998 BVerwGE 106, 141), sind die am 23. Juli 2009 in Kraft getretenen Änderungen des Arzneimittelgesetzes zu berücksichtigen (Gesetz vom 17.7.2009, BGBl I S. 1990, berichtigt durch Gesetz vom 9.10.2009, BGBl. I S. 3578).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 5 N 20.08

    Oxaliplatin; Zytostatikum; Einsatz in Krebstherapie; unsteril; Abfüllung in

    Das in der Krebstherapie eingesetzte, zytostatisch wirksame Oxaliplatin ist unstreitig ein Stoff, der pharmakologische Wirkung im Sinne dieser Vorschrift entfalten kann (ebenso Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12. Januar 2010 - 9 B 09.677 -, juris Rn. 15 unter Zugrundelegung der Definition des Arzneimittelbegriffs in § 2 Abs. 1 Nr. 2a AMG n.F.).
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