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   VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30364   

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https://dejure.org/2016,53522
VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30364 (https://dejure.org/2016,53522)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2016 - 21 B 16.30364 (https://dejure.org/2016,53522)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30364 (https://dejure.org/2016,53522)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfolgung eines syrischen Staatsangehörigen durch Rückkehr wegen einer (unterstellten) oppositionellen Gesinnung nach der Ausreise aus Syrien und Asylantragstellung; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft über den subsidiären Schutz hinaus

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Syrerin arabischer Volkszugehörigkeit (Sunnitin) aus Damaskus; Vorbringen zur Vorverfolgung nicht glaubhaft; Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Rückkehr über Flughafen Damaskus oder eine andere staatliche Kontrollstelle; Rückkehrgefährdung wegen ...

  • rechtsportal.de

    Verfolgung eines syrischen Staatsangehörigen durch Rückkehr wegen einer (unterstellten) oppositionellen Gesinnung nach der Ausreise aus Syrien und Asylantragstellung; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft über den subsidiären Schutz hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (148)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30364
    Ein verständiger Betrachter wird bei der Abwägung aller Umstände daneben auch die besondere Schwere des befürchteten Eingriffs in einem gewissen Umfang in seine Betrachtung einbeziehen (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage v. 7.2.2008 - 10 C 33.07 - juris Rn. 37 und zu Art. 16a GG U.v. 5.11.1991 - 9 C 118/90 - juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 14 A 1852/16

    Politische Verfolgung von nach Syrien zurückkehrenden syrischen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30364
    2.2.2 Trotz des Umstands, dass die syrischen Machthaber um des Erhalts ihrer infolge der militärischen Auseinandersetzung bedrohten Herrschaft willen mit äußerster Härte gegen tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle vorgehen, ist es zur Überzeugung des Senats nicht beachtlich wahrscheinlich, dass die Klägerin allein wegen ihrer Ausreise, ihres Asylantrags und des Aufenthalts in Deutschland als Oppositionelle betrachtet wird und deshalb Verfolgungshandlungen im Sinn des § 3a Abs. 1 AsylG zu befürchten hat (so auch OVG SH, U.v. 23.11.2016 - 3 LB 17.16 - juris; OVG NW, B.v. 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A - juris; a.A. OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 18.7.2012 - 3 L 147.12 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30364
    Die im angefochtenen Gerichtsbescheid in Bezug genommenen (GA S. 7), in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Februar 2012 (3 L 147/12) beschriebenen Fälle von Personen, die bis zum Erlass des generellen Abschiebungstopps im April 2011 aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen europäischen Staaten nach Syrien abgeschoben wurden, sind nicht geeignet, eine allein auf die Asylantragstellung zurückzuführende politische Verfolgung zu belegen.
  • BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85

    Asylsuchender - Richterliche Überzeugung - Individuelles Verfolgungsschicksal -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30364
    Der Senat konnte aufgrund des bisherigen Ablaufs des Asylverfahrens und aufgrund der Anhörung der Klägerin in der Berufungsverhandlung nicht die erforderliche Überzeugung (vgl. dazu BVerwG, U.v. 11.11.1986 - 9 C 316.85 - juris) davon gewinnen, dass sie die Arabische Republik Syrien aus begründeter Furcht vor einer Verfolgung im Sinn des § 3 Abs. 1 AsylG verlassen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 14 A 2316/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer

    Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, Rn. 40 f.; Bayerischer VGH, Urteile vom 12.12.2016 - 21 B 16.30338 -, juris, Leitsatz und Rn. 30, - 21 B 16.30364 -, juris, Leitsatz und Rn. 32, - 21 B 16.30371 -, Leitsatz und Rn. 20; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -.
  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

    Hinsichtlich der Situation von Syrern, die nach illegaler Ausreise, Asylantragstellung und längerem Auslandsaufenthalt nach Syrien zurückkehren, ist das Berufungsgericht hingegen unter Einbeziehung neuerer Erkenntnisquellen und im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A - juris Rn. 47 ff.; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 - juris Rn. 21 ff.; VGH München, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30364 - juris Rn. 62 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - juris Rn. 37) zu dem Ergebnis gekommen, es gebe keine zureichenden tatsächlichen Erkenntnisse, dass die syrischen Sicherheitsbehörden letztlich jeden Rückkehrer, der Syrien verlassen, einen Asylantrag gestellt und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten habe, ohne weitere Anhaltspunkte der Opposition zurechneten.
  • VG Berlin, 02.03.2017 - 23 K 1551.16

    Subsidiärer Schutz für syrische Staatsangehörige wegen der Gefahr der Verfolgung

    Es gibt keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass die syrischen Sicherheitskräfte bei den Rückkehrern selektiv vorgehen und erst zusätzliche signifikante gefahrerhöhende Merkmale oder Umstände die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung begründen (so aber VGH Bayern, Urteile vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30364 -, juris Rn. 72 und - 21 B 16.30338 -, juris Rn. 70; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A -, juris Rn. 35 ff.).

    Aus der umfangreichen Reisetätigkeit der in den benachbarten Ländern Syriens lebenden Flüchtlinge in ihr Heimatland lassen sich für die hier zu beurteilende Gefährdungslage keine Rückschlüsse ziehen (so aber VGH Bayern, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris Rn. 85 und - 21 B 16.30364 -, juris Rn. 87; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A -, juris Rn. 53).

    Daraus lassen sich keine Anhaltspunkte für eine besondere Gefahr ableiten, bei einer Rückkehr Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt zu sein (ebenso BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30364 -, juris Rn. 94; a.A. VG Freiburg, Urteil vom 13. Dezember 2016 - A 5 K 2096/16 -, juris Rn. 60).

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