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   VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885   

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https://dejure.org/2017,46037
VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 (https://dejure.org/2017,46037)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 (https://dejure.org/2017,46037)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. November 2017 - 15 ZB 16.1885 (https://dejure.org/2017,46037)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § ... 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; BayVwVfG Art. 28 Abs. 1, Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2; BayBO Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b, Art. 76 Satz 1
    Beseitigungsanordnung für einen Wildschutzzaun

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung einer als Wildschutzzaun errichteten Einfriedung zum Schutz der Forstkulturen im Außenbereich

  • rewis.io

    Beseitigungsanordnung für einen Wildschutzzaun

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigung einer als Wildschutzzaun errichteten Einfriedung zum Schutz der Forstkulturen im Außenbereich

  • rechtsportal.de

    Darlegungsanforderungen an die Geltendmachung eines Berufungszulassungsgrunds; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils (verneint); Heilung eines Anhörungsmangels im gerichtlichen Verfahren; Verfahrensfreiheit einer Einfriedung im Außenbereich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 25.69

    Voraussetzungen für eine getrennte Ermittlung des Erschließungsaufwands;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885
    Auch im Lichte der Verfassungsbestimmung des Art. 141 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung seien die Kriterien für die Errichtung der Erforderlichkeit eines verfahrensfreien Zaunes im Außenbereich restriktiv auszulegen und der Bestand einer solchen Einfriedung auf den unbedingt erforderlichen Zeitraum zu beschränken (zur gebotenen verfassungskonformen engen Auslegung des Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b BayBO als Ausnahmetatbestand vgl. BayVGH, U.v. 1.7.1971 - 75 II 67 - BayVBl. 1971, 472/473; U.v. 8.2.1977 - 25 XV 75 - nicht veröffentlicht; Lechner/Busse in Simon/Busse, BayBO, Stand: Mai 2017, Art. 57 Rn. 231, 237).

    Das sonstige Vorhaben beeinträchtige den öffentlichen Belang der natürlichen Eigenart der Landschaft sowie das Landschaftsbild (vgl. ebenso: BayVGH, U.v. 1.7.1971 a.a.O.; U.v. 4.3.1975 - 114 II 73 - nicht veröffentlicht; U.v. 28.1.1976 - 113 II 73 - nicht veröffentlicht; U.v. 8.2.1977 a.a.O.; U.v. 13.5.1993 - 26 B 90.3626 - nicht veröffentlicht; B.v. 3.2.2004 - 14 CS 03.2874 - juris Rn. 16; VG Ansbach, U.v. 1.9.2010 - AN 9 K 10.00613 - juris Rn. 40; Lechner/Busse a.a.O. Art. 57 Rn. 240).

    In diesem Rahmen ist - wie seitens des Verwaltungsgerichts unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des AELF erfolgt - u.a. zu hinterfragen, ob Drahtgeflechte und andere Schutzabgrenzungen an den Einzel-/Jungpflanzen oder an Gruppen von Einzel-/Jungpflanzen genügen (vgl. BayVGH, U.v. 1.7.1971 a.a.O.; U.v. 4.3.1975 a.a.O.), zumal nach der Rechtsprechung das Vorhandensein einzelner Kulturen / Jungwuchsbestände sowie das Anpflanzen nur einzelner Waldbäume die Einfriedung ganzer Waldstücke nicht rechtfertigen (vgl. BayVGH, U.v. 1.7.1971 a.a.O.; VG Ansbach, U.v. 1.9.2010 a.a.O. juris Rn. 29; Molodovsky a.a.O. Art. 57 Rn. 95, 100; Lechner/Busse a.a.O. Art. 57 Rn. 237; Jäde a.a.O. Art. 57 Rn. 145).

  • VG Ansbach, 01.09.2010 - AN 9 K 10.00613

    Einfriedung im planungsrechtlichen Außenbereich; Privilegierung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885
    Das sonstige Vorhaben beeinträchtige den öffentlichen Belang der natürlichen Eigenart der Landschaft sowie das Landschaftsbild (vgl. ebenso: BayVGH, U.v. 1.7.1971 a.a.O.; U.v. 4.3.1975 - 114 II 73 - nicht veröffentlicht; U.v. 28.1.1976 - 113 II 73 - nicht veröffentlicht; U.v. 8.2.1977 a.a.O.; U.v. 13.5.1993 - 26 B 90.3626 - nicht veröffentlicht; B.v. 3.2.2004 - 14 CS 03.2874 - juris Rn. 16; VG Ansbach, U.v. 1.9.2010 - AN 9 K 10.00613 - juris Rn. 40; Lechner/Busse a.a.O. Art. 57 Rn. 240).

    Für das Vorliegen des sowohl für Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b BayBO als auch für § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB tatbestandlichen Erfordernisses des "Dienens" ist entscheidend, ob ein "vernünftiger" Betriebsinhaber (hier: ein vernünftiger Inhaber eines forstwirtschaftlichen Betriebs) auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs dieses Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (speziell für Einfriedungen vgl. BayVGH, U.v. 4.3.1975 a.a.O.; U.v. 8.2.1977 a.a.O.; VG Ansbach, U.v. 1.9.2010 a.a.O. juris Rn. 36 f.; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 57 Rn. 46; Lechner/Busse a.a.O. Art. 57 Rn. 231; Molodovsky in Molodovsky/Famers, BayBO, Stand: September 2017, Art. 57 Rn. 95; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue BayBO, Stand: Februar 2017, Art. 57 Rn. 149).

    In diesem Rahmen ist - wie seitens des Verwaltungsgerichts unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des AELF erfolgt - u.a. zu hinterfragen, ob Drahtgeflechte und andere Schutzabgrenzungen an den Einzel-/Jungpflanzen oder an Gruppen von Einzel-/Jungpflanzen genügen (vgl. BayVGH, U.v. 1.7.1971 a.a.O.; U.v. 4.3.1975 a.a.O.), zumal nach der Rechtsprechung das Vorhandensein einzelner Kulturen / Jungwuchsbestände sowie das Anpflanzen nur einzelner Waldbäume die Einfriedung ganzer Waldstücke nicht rechtfertigen (vgl. BayVGH, U.v. 1.7.1971 a.a.O.; VG Ansbach, U.v. 1.9.2010 a.a.O. juris Rn. 29; Molodovsky a.a.O. Art. 57 Rn. 95, 100; Lechner/Busse a.a.O. Art. 57 Rn. 237; Jäde a.a.O. Art. 57 Rn. 145).

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885
    Insbesondere war es dem Verwaltungsgericht nicht verwehrt, sich die erforderliche Sachkunde hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen durch die Verwertung der von dem Beklagten vorgelegten fachlichen Äußerungen des AELF zu verschaffen (BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 68 m.w.N.).

    Aufgrund der umfangreichen fachlichen Äußerungen des AELF ist im vorliegenden Fall auch nicht ersichtlich, inwiefern sich dem Verwaltungsgericht mit Blick eine weitere Aufklärung hätte aufdrängen sollen (vgl. BVerwG" B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - BRS 79 Nr. 73 (2012) = juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 14.2.2014 - 8 B 69/13 - juris Rn. 13; vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1.15 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 26; B.v. 29.8.2017 - 1 ZB 15.2013 - juris Rn. 10; B.v. 4.9.2017 - 6 ZB 17.1325 - juris Rn. 16), zumal der Kläger die fachlichen Aussagen des AELF nicht durch substanziiertes Aufzeigen erheblicher Fehler in Frage gestellt bzw. "erschüttert" hat (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 68 m.w.N.).

  • VG Ansbach, 10.07.2002 - AN 18 K 01.00544
    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885
    Er kann es im Zulassungsverfahren nicht dem Verwaltungsgerichtshof überlassen nachzuprüfen oder zu mutmaßen, ob aus der im Ganzen gesehen formell und materiell illegalen Zaunanlage einzelne Teile abgeschichtet werden können, die lokal begrenzt als Bestandteil einer dort womöglich zulässigen kleinräumigen Einzäunung dienen (vgl. VG Ansbach, U.v. 31.1.2001 - AN 18 S. 01.00080 - juris Rn. 30, 31; U.v. 10.7.2002 - AN 18 K 01.00544 - juris Rn. 31, 32) und ggf. dort den Privilegierungstatbeständen gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b) BayBO und § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unterfallen könnten.
  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885
    Eine funktionsgerecht nachgeholte Anhörung setzt vielmehr voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern dass sie das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 7 C 5.14 - NVwZ-RR 2016, 449 = juris Rn. 17 m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.9.2016 - 20 ZB 16.587 - juris Rn. 5 ff.; U.v. 1.6.2017 - 20 B 16.2241 - juris Rn. 31).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885
    Die fehlende Bezeichnung eines Zulassungsgrundes ist allerdings unschädlich, wenn sich das Vorbringen des Zulassungsantragstellers im Wege der Auslegung hinreichend sicher einem der in § 124 Abs. 2 VwGO genannten Zulassungsgründe zuordnen lässt (vgl. BVerfG, B.v. 24.8.2010 - 1 BvR 2309/09 - BayVBl 2011, 338 = juris Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885
    Aufgrund der umfangreichen fachlichen Äußerungen des AELF ist im vorliegenden Fall auch nicht ersichtlich, inwiefern sich dem Verwaltungsgericht mit Blick eine weitere Aufklärung hätte aufdrängen sollen (vgl. BVerwG" B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - BRS 79 Nr. 73 (2012) = juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 14.2.2014 - 8 B 69/13 - juris Rn. 13; vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1.15 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 26; B.v. 29.8.2017 - 1 ZB 15.2013 - juris Rn. 10; B.v. 4.9.2017 - 6 ZB 17.1325 - juris Rn. 16), zumal der Kläger die fachlichen Aussagen des AELF nicht durch substanziiertes Aufzeigen erheblicher Fehler in Frage gestellt bzw. "erschüttert" hat (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 68 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 15 CS 16.2253

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung für "Glory

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885
    Hiernach genügt als tatbestandliche Voraussetzung der Befugnisnorm die bloße formelle Rechtswidrigkeit grundsätzlich nicht für eine auf Art. 76 Satz 1 BayBO gestützte Beseitigungsanordnung, vielmehr bedarf es im Falle einer formellen Illegalität darüber hinaus auch der Feststellung, dass durch eine nachträgliche Baugenehmigung ein rechtmäßiger Zustand nicht geschaffen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2017 - 15 CS 16.2253 - juris Rn. 18; Schwarzer/König, Bayerische Bauordnung, 4. Aufl. 2012, Art. 76 Rn. 5, 8, 16).
  • VGH Bayern, 01.06.2017 - 20 B 16.2241

    Kostenbescheid für Quarantäne von Hunden und Katzen im Tierheim eines privaten

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885
    Eine funktionsgerecht nachgeholte Anhörung setzt vielmehr voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern dass sie das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 7 C 5.14 - NVwZ-RR 2016, 449 = juris Rn. 17 m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.9.2016 - 20 ZB 16.587 - juris Rn. 5 ff.; U.v. 1.6.2017 - 20 B 16.2241 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 21.07.2016 - 10 BN 1.15

    Aufklärungsmaßnahmen des Tatsachengerichts; Fernwärmesatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885
    Aufgrund der umfangreichen fachlichen Äußerungen des AELF ist im vorliegenden Fall auch nicht ersichtlich, inwiefern sich dem Verwaltungsgericht mit Blick eine weitere Aufklärung hätte aufdrängen sollen (vgl. BVerwG" B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - BRS 79 Nr. 73 (2012) = juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 14.2.2014 - 8 B 69/13 - juris Rn. 13; vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1.15 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 26; B.v. 29.8.2017 - 1 ZB 15.2013 - juris Rn. 10; B.v. 4.9.2017 - 6 ZB 17.1325 - juris Rn. 16), zumal der Kläger die fachlichen Aussagen des AELF nicht durch substanziiertes Aufzeigen erheblicher Fehler in Frage gestellt bzw. "erschüttert" hat (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 68 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mobilfunksendemast

  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 ZB 16.1365

    Berufungszulassungsbegründung bei Nachbarklage auf bauordnungsrechtliches

  • BVerwG, 14.02.2014 - 8 B 69.13

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VGH Bayern, 04.09.2017 - 6 ZB 17.1325

    Keine Verlängerung der Dienstzeit eines Soldaten bei mangelnder charakterlicher

  • VGH Bayern, 15.09.2016 - 20 ZB 16.587

    Konkrete Gefahr im Abfallbeseitigungsrecht

  • VGH Bayern, 14.03.2016 - 15 ZB 16.168

    Anforderungen an die substantiierte Darlegung von Berufungszulassungsgründen

  • VGH Bayern, 29.08.2017 - 1 ZB 15.2013

    Beseitigung eines Wohncontainers - Fehlende Zuordnung zu landwirtschaftlichem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2017 - 3 L 21/17

    Leistungsklage: Ersetzung der fehlenden Klagebefugnis durch Art. 19 Abs. 4 GG -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 5 N 40.16

    Darlegung der Zulassungsgründe

  • VGH Bayern, 03.02.2004 - 14 CS 03.2874
  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    unter welchem genauen Blickwinkel sich gerade eine nachbarschutzrelevante erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalwürdigkeit ihres Anwesens durch das streitgegenständliche Vorhaben ergibt und warum sich deshalb ein unterlassener gerichtlicher Augenschein trotz fehlenden förmlichen Beweisantrags aufgedrängt hätte, zu § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO vgl. auch unten 5. (im Zusammenhang mit § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 - juris Rn. 55).
  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 15 ZB 20.293

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    unter welchem genauen Blickwinkel sich gerade eine nachbarschutzrelevante erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalwürdigkeit ihres Anwesens durch das streitgegenständliche Vorhaben ergibt und warum sich deshalb ein unterlassener gerichtlicher Augenschein trotz fehlenden förmlichen Beweisantrags aufgedrängt hätte, zu § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO vgl. auch unten 5. (im Zusammenhang mit § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 - juris Rn. 55).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21

    Abfallrecht; Widerspruchsgebühr; Verwaltungsgebühr; mehrere Amtshandlungen;

    Es genügt, wenn sich aus den Umständen im gerichtlichen Verfahren ergibt, dass die Behörde ihre Entscheidung im Lichte der vorgetragenen Einwendungen in eigener Zuständigkeit nochmals überprüft hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 13. November 2017 - 15 ZB 16.1885 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 13.05.2020 - 15 ZB 19.1028

    Beseitigungsanordnung für die Umzäunung von Hopfengärten

    Fällt dieser Zweck weg, entfällt auch die Verfahrensfreiheit (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 - juris Rn. 49).

    Entfällt die Verfahrensfreiheit und Privilegierung einer solchen Anlage und wird diese deshalb ohne bauliche Änderung materiell und formell rechtswidrig, kann gleichwohl die Beseitigung verfügt werden (vgl. für einen Zaun zum Schutz von Forstkulturen BayVGH, B.v. 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 - juris).

  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180

    Untersagung der Kampfhundehaltung ohne erforderliche Erlaubnis

    Aus dem hierüber gefertigten Aktenvermerk geht hinreichend klar hervor, dass sich die Antragsgegnerin nicht darauf beschränkte, ihre getroffene Entscheidung lediglich zu erläutern, sondern das Vorbringen des Antragstellers zur Kenntnis genommen, aber auch unter Berücksichtigung der vorgebrachten Einwände keinen Anlass gesehen hat, von der getroffenen Entscheidung Abstand zu nehmen (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 7 C 5.14 - NVwZ-RR 2016, 449 = juris Rn. 17 m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.9.2016 - 20 ZB 16.587 - juris Rn. 5 ff.; U.v. 1.6.2017 - 20 B 16.2241 - juris Rn. 31; B.v. 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 - juris Rn. 9).
  • VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 4 S 18.00018

    Untersagung zur Einstellung und Ausbildung von Auszubildenden

    Eine funktionsgerecht nachgeholte Anhörung setzt vielmehr voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern dass sie das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (BayVGH, B.v. 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 27.08.2019 - 15 ZB 19.428

    Beseitigungsanordnung für eine brennbare Wärmedämmung an einer

    Insbesondere hat die Klägerin die fachlichen Aussagen des Amts für Brand- und Katastrophenschutz vom 11. April 2016, die sowohl Grundlage für die Ermessenserwägung der Beklagten als auch für die rechtliche Beurteilung der Ermessenserwägung durch das Verwaltungsgericht war, nicht durch substantiiertes Aufzeigen erheblicher Fehler in Frage gestellt bzw. erschüttert (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 68 m.w.N.; B.v. 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 - juris Rn. 55).
  • VGH Bayern, 06.05.2022 - 15 ZB 22.732

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - kein Drittschutz wegen Verlegung

    Unter Berücksichtigung der o.g. Grundstückslage und dem Umfang des Bauvorhabens tritt das Zulassungsvorbringen dem nicht substantiiert entgegen, zumal die fachlichen Äußerungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten regelmäßig geeignet sind, dem Verwaltungsgericht die erforderliche Sachkunde zu vermitteln (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 - juris Rn. 55).

    Nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts musste sich diesem auch keine weitere Sachaufklärung aufdrängen (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 - juris Rn. 55).

  • VGH Bayern, 21.08.2019 - 5 ZB 18.1226

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, aus einem unübersichtlichen Gesamtvorbringen herauszufiltern, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung eines Zulassungsantrags geeignet sein könnte (vgl. nur BayVGH, B.v. 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 15.10.2018 - 10 CS 18.102

    Rücknahme der Zusicherung einer Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes

    Die Antragsgegnerin hat sich nicht darauf beschränkt, ihre ursprüngliche Entscheidung ohne Eingehen auf das weitere Vorbringen der Antragstellerin zu verteidigen, sondern hat dieses zum Anlass genommen, ihre Ermessensausübung zu überdenken und zu ergänzen (zu diesem Erfordernis vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 7 C 5.14 - juris Rn. 17 m.w.N.; BayVGH, B.v. 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 - juris Rn. 8 bis 10).
  • VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267

    Beseitigungsverfügung für eine Wohngebäudeerweiterung an Grundstücksgrenze

  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 10 ZB 19.613

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 13a ZB 18.737

    Förderung von waldbaulichen Maßnahmen

  • VGH Bayern, 03.08.2022 - 9 CS 22.1573

    Erfolglose Beschwerde im einstweilgen Rechtsschutz: Mangelnde

  • VG Ansbach, 15.02.2022 - AN 4 K 20.00518

    Widerruf einer Zuwendung wegen Zweckverfehlung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • VGH Bayern, 10.10.2019 - 9 ZB 17.150

    Beseitigung einer Zaunanlage im Außenbereich

  • VG München, 11.04.2018 - M 25 K 17.2045

    Rückname einer rechtswidrigen Einbürgerung - Unterstützung einer terroristischen

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