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   VGH Bayern, 14.03.2017 - 1 N 15.705   

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https://dejure.org/2017,8914
VGH Bayern, 14.03.2017 - 1 N 15.705 (https://dejure.org/2017,8914)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.03.2017 - 1 N 15.705 (https://dejure.org/2017,8914)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. März 2017 - 1 N 15.705 (https://dejure.org/2017,8914)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 283
    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis zur Stellung eines Normenkontrollantrags gegen einen Bebauungsplan; Darlegung einer Verletzung in den eigenen Rechten aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans ; Wirtschaftliche Benachteiligung eines Grundstücks

  • rewis.io

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 283
    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; fehlende Antragsbefugnis; Abwägungsrelevanz privater nachbarlicher Belange; Erkennbarkeit der geltend gemachten Belange bei geänderter Planung; Geringwertigkeit und Schutzwürdigkeit der Belange; fehlender Hinweis in der ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 283
    Antragsbefugnis zur Stellung eines Normenkontrollantrags gegen einen Bebauungsplan; Darlegung einer Verletzung in den eigenen Rechten aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans; Wirtschaftliche Benachteiligung eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 1 N 15.705
    Auch insoweit reicht es aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, B.v. 14.9.2015 - 4 BN 4.15 - ZfBR 2016, 154; U.v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215).

    An letzterem fehlt es bei geringwertigen oder mit einem Makel behafteten Interessen sowie bei solchen, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solchen, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. BVerwG, B.v. 30.11.2016 - 4 BN 16.16 - ZfBR 2017, 154; U.v. 24.9.1998 a.a.O.; B.v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87).

    Ungeachtet dessen, dass es für ein gesondertes "bauplanungsrechtliches Rücksichtnahmegebot" im Sinn einer eigenständigen rechtlichen Kategorie neben dem in § 1 Abs. 7 BauGB normierten Abwägungsgebot keinen Raum gibt (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215) ist nicht ansatzweise erkennbar, inwieweit die geänderte Planung, die einen Baukörper in der nördlichsten Bauparzelle unter Einhaltung der Abstandsflächen im süd-östlichen Grundstücksbereich vorsieht, nachteilige Auswirkungen auf das Grundstück des Antragstellers und seine Nutzung haben kann.

  • BVerwG, 14.09.2015 - 4 BN 4.15

    Antragsbefugnis für Normenkontrolle; mittelbar Betroffener

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 1 N 15.705
    Auch insoweit reicht es aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, B.v. 14.9.2015 - 4 BN 4.15 - ZfBR 2016, 154; U.v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215).

    Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, B.v. 14.9.2015 a.a.O.; U.v. 30.4.2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 1 N 15.705
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (vgl. BVerwG, U.v. 30.4.2004 - 4 CN 1.03 - NVwZ 2004, 1120).

    Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, B.v. 14.9.2015 a.a.O.; U.v. 30.4.2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15

    Bebauungsplan; Rechtsschutzbedürfnis; Plannachbar; enger konzeptioneller

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 1 N 15.705
    Da der Antrag bereits aufgrund der fehlenden Antragsbefugnis unzulässig ist, kommt es ungeachtet der Frage, ob eine noch nicht vollständige Bebauung des Plangebiets überhaupt dazu führen kann, das Rechtsschutzbedürfnis in Frage zu stellen (vgl. BVerwG, B.v. 29.9.2015 - 4 BN 25.15 - BayVBl 2016, 387), auf diesen Gesichtspunkt nicht entscheidungserheblich an.
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 1 N 15.705
    An letzterem fehlt es bei geringwertigen oder mit einem Makel behafteten Interessen sowie bei solchen, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solchen, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. BVerwG, B.v. 30.11.2016 - 4 BN 16.16 - ZfBR 2017, 154; U.v. 24.9.1998 a.a.O.; B.v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87).
  • BVerwG, 30.11.2016 - 4 BN 16.16

    Abwägungserheblichkeit; Antragsbefugnis; Bebauungsplan; Belang; Friedhof;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 1 N 15.705
    An letzterem fehlt es bei geringwertigen oder mit einem Makel behafteten Interessen sowie bei solchen, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solchen, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. BVerwG, B.v. 30.11.2016 - 4 BN 16.16 - ZfBR 2017, 154; U.v. 24.9.1998 a.a.O.; B.v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87).
  • BVerwG, 04.08.2016 - 8 B 31.15

    Entschädigungsberechtigung; Anspruch auf Bruchteilsrestitution

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 1 N 15.705
    Im Übrigen besteht keine Pflicht, vor der Entscheidung auf die (vorläufige) Rechtsauffassung des Gerichts hinzuweisen (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.2016 - 8 B 31.15 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 4 CN 1.13

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Planänderung; mehrfache

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 1 N 15.705
    Auf die mit gerichtlichem Schreiben vom 6. Juli 2016 erfolgte Bitte um Darlegung der Antragsbefugnis und Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2014 - 4 CN 1.13 (BVerwGE 149, 88) führt der Antragsteller aus, dass die Antragsbefugnis unmittelbar aus dem Umstand folge, dass er Miteigentümer eines dem Geltungsbereich des Bebauungsplans unmittelbar angrenzenden Grundstücks sei, weil der Bebauungsplan an formellen Mängeln leide.
  • VGH Bayern, 26.09.2018 - 1 NE 18.1303

    Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Das vorgetragene Interesse, dass der Bebauungsplan die Struktur der angrenzenden Bebauung aufnimmt und fortsetzt, wird bereits nicht näher erläutert und ist auch nicht erkennbar schützenswert (vgl. BayVGH, U.v. 14.3.2017 - 1 N 15.705 - juris Rn. 16, bestätigt durch BVerwG, B.v. 15.8.2017 - 4 BN 22.17 - juris Rn. 27).
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