Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 1 - Verfahren bis zum Urteil (§§ 253 - 299a) |
1Kann sich eine Partei in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des Gegners nicht erklären, weil es ihr nicht rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt worden ist, so kann auf ihren Antrag das Gericht eine Frist bestimmen, in der sie die Erklärung in einem Schriftsatz nachbringen kann; gleichzeitig wird ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt. 2Eine fristgemäß eingereichte Erklärung muss, eine verspätet eingereichte Erklärung kann das Gericht bei der Entscheidung berücksichtigen.
ermächtigung § 299Akteneinsicht; Abschriften § 299aDatenträgerarchiv
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 283 ZPO
2.326 Entscheidungen zu § 283 ZPO in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2026 - 10 A 2810/24
Wann ist nach der Beweisaufnahme Schriftsatznachlass zu gewähren?
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2026 - 10 A 1867/26
Libanon; Gehörsverletzung; Überraschungsentscheidung; Schriftsatzfrist; Attest; ...
- KG, 09.07.2026 - 2 U 1017/20
Haftung eines Lebensmittelimporteurs für mit Fremdkörpern verunreinigte Ware
- KG, 17.04.2023 - 10 W 52/23
Ablehnung eines Richters: Rechtzeitige Bescheidung eines Antrags auf ...
- VG Schleswig, 02.07.2026 - 2 A 155/24
- OLG Frankfurt, 27.06.2024 - 6 U 192/23
Anbieter von Unternehmenssoftware haftet für einwilligungsfreie ...
- BGH, 02.06.2022 - III ZR 216/20
Beweiskraft des Tabestands bei nachgelassenem Schriftsatz
- VG Würzburg, 22.05.2026 - W 3 K 24.1506
Erziehungszuschlag in der Vollzeitpflege: Zum Beurteilungsspielraum des ...
- FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2025 - 6 K 6040/22
Treuhandmodell in Bezug auf Betriebsvorrichtungen bei erweiterter Kürzung
- VGH Bayern, 30.07.2025 - 8 A 24.40037
Außerkrafttreten des Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des ...
§ 283 ZPO in Nachschlagewerken
- § 283 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Schriftsatzfrist
Querverweise
Auf § 283 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 296a (Vorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung)
Redaktionelle Querverweise zu § 283 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Mündliche Verhandlung
- § 139 V (Materielle Prozessleitung)