Zivilprozessordnung

   Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c)   
   Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a)   
   Titel 1 - Verfahren bis zum Urteil (§§ 253 - 299a)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 297
Form der Antragstellung

(1) 1Die Anträge sind aus den vorbereitenden Schriftsätzen zu verlesen. 2Soweit sie darin nicht enthalten sind, müssen sie aus einer dem Protokoll als Anlage beizufügenden Schrift verlesen werden. 3Der Vorsitzende kann auch gestatten, dass die Anträge zu Protokoll erklärt werden.

(2) Die Verlesung kann dadurch ersetzt werden, dass die Parteien auf die Schriftsätze Bezug nehmen, die die Anträge enthalten.

§ 253Klageschrift § 254Stufenklage § 255Fristbestimmung im Urteil § 256Feststellungsklage § 257Klage auf künftige Zahlung oder Räumung § 258Klage auf wiederkehrende Leistungen § 259Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung § 260Anspruchshäufung § 261Rechtshängigkeit § 262Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit § 263Klageänderung § 264Keine Klageänderung § 265Veräußerung oder Abtretung der Streitsache § 266Veräußerung eines Grundstücks § 267Vermutete Einwilligung in die Klageänderung § 268Unanfechtbarkeit der Entscheidung § 269Klagerücknahme § 270Zustellung; formlose Mitteilung § 271Zustellung der Klageschrift § 272Bestimmung der Verfahrensweise § 273Vorbereitung des Termins § 274Ladung der Parteien; Einlassungsfrist § 275Früher erster Termin § 276Schriftliches Vorverfahren § 277Klageerwiderung; Replik § 278Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich § 278aMediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung § 279Mündliche Verhandlung § 280Abgesonderte Verhandlung über Zulässigkeit der Klage § 281Verweisung bei Unzuständigkeit § 282Rechtzeitigkeit des Vorbringens § 283Schriftsatzfrist für Erklärungen zum Vorbringen des Gegners § 283aSicherungsanordnung § 284Beweisaufnahme § 285Verhandlung nach Beweisaufnahme § 286Freie Beweiswürdigung § 287Schadensermittlung; Höhe der Forderung § 288Gerichtliches Geständnis § 289Zusätze beim Geständnis § 290Widerruf des Geständnisses § 291Offenkundige Tatsachen § 292Gesetzliche Vermutungen § 292a(weggefallen) § 293Fremdes Recht; Gewohnheitsrecht; Statuten § 294Glaubhaftmachung § 295Verfahrensrügen § 296Zurückweisung verspäteten Vorbringens § 296aVorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung § 297Form der Antragstellung § 298Aktenausdruck § 298aElektronische Akte; Verordnungs-
ermächtigung
§ 299Akteneinsicht; Abschriften § 299aDatenträgerarchiv

Rechtsprechung zu § 297 ZPO

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 297 ZPO:

    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Allgemeine Vorschriften
        Verfahren
          Mündliche Verhandlung
            § 128 (Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren)
            § 137 (Gang der mündlichen Verhandlung)
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