Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 1 - Verfahren bis zum Urteil (§§ 253 - 299a) |
(1) Der Rechtsstreit ist in der Regel in einem umfassend vorbereiteten Termin zur mündlichen Verhandlung (Haupttermin) zu erledigen.
(2) Der Vorsitzende bestimmt entweder einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung (§ 275) oder veranlasst ein schriftliches Vorverfahren (§ 276).
(3) Die Güteverhandlung und die mündliche Verhandlung sollen so früh wie möglich stattfinden.
(4) Räumungssachen sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen.
Fassung aufgrund des Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG) vom 11.03.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.05.2013 | Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG) | 11.03.2013 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) | 27.07.2001 |
ermächtigung § 299Akteneinsicht; Abschriften § 299aDatenträgerarchiv
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Rechtsprechung zu § 272 ZPO
219 Entscheidungen zu § 272 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im mietrechtlichen ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 15.07.2026 - 1 AGH 3/26
Gewichtung von Verfahren im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen für die ...
- OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21
Werbung mit CO2-Reduziert als irreführend untersagt
- OLG Celle, 14.05.2025 - 24 U 8/25
Räumungsfrist; Hinweisbeschluss; offensichtlich aussichtslose Berufung
- OLG Stuttgart, 25.03.2025 - 3 W 11/25
Sofortiges Anerkenntnis in Tabellenfeststellungsklage gegen widersprechenden ...
- AG München, 07.06.2016 - 274 C 890/16
Unzulässigkeit einer Richterablehnung zur Verfahrensverschleppung nach ...
- BGH, 22.06.2023 - VII ZR 881/21
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- LG Hagen, 15.10.2024 - 4 O 209/24
Klageeinreichung per Post nur bei beA-Problemen!
- AG Hamburg, 21.11.2016 - 25a C 224/16
Streitwert in Wohnraummietsachen: Bemessung für einen Antrag auf Zahlung einer ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 8.22
Berufung - Teilstattgabe - vorzeitige Besitzeinweisung nach ...
§ 272 ZPO in Nachschlagewerken
- § 272 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Haupttermin
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 272 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 278 II (Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich) (zu § 272 III)
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Außervertragliche Schuldverhältnisse
- Art. 40 I 2 (Unerlaubte Handlung) (zu § 272 II)